Nehmen wir mal an, wir hätten einen der typischen Arbeitsnomaden-Freiberufler vor uns. Alleinige „Home-Base“ ist sein häusliches Arbeitszimmer, da hat er seine eigenen Anlagen, da macht er seine Vorbereitung. Nun arbeitet der Freiberufler seine Projekte ab, mal hier mal da, teilweise ist er vor Ort (und bekommt natürlich vom Auftraggeber einen Schreibtisch in irgendeinem Eck zugewiesen), einiges kann er auch Remote erledigen, und er geht natürlich davon aus, dass er sein Zimmerchen zu 100% abschreiben kann, denn auch wenn es leer herumsteht, konsumiert es Heizkosten, Versicherungen und Steuern.
Das FInanzamt schickt ihm nun einen Fragebogen, in dem von ihm verlangt wird (in Fettschrift), „für jede einzelne ausgeübte Tätigkeit nach inhaltlichem und zeitlichem Nutzungsumfang“ zu erläutern, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der „gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung“ bildet.
Wohl schon in weiser Voraussicht dass man da jemandem einen Haufen Arbeit aufbürdet, wenn er penibel Tage(?)- oder Stunden(?)weise oder was weiß ich wie auflistet, dass er da in seinem Arbeitszimmer gearbeitet hat, steht dabei, man möge das auf einem Beiblatt tun.
Der Freiberufler könnte sich nun natürlich hinsetzen und auflisten, wann er von zu Hause aus gearbeitet hat, Zeiten zu denen er kein Projekt hatte (dann bleibt ihm wohl nur das Arbeitszimmer - aber wie weist man Weiterbildung im Selbststudium nach?), aber bei einigen Projekten war es dem Auftraggeber schlichtweg völlig egal, ob man für die Arbeit zu ihm rausfuhr oder sie remote gemacht hat, hauptsahe man war termingerecht fertig, - da wurde nicht einmal erfasst, was Office und was Remote-Arbeit war.
Für mich liegt auf der Hand, dass ein Freiberufler ohne festen Arbeitgeber selbstverständlich seinen beruflichen Mittelpunkt nur in seinem eigenen Arbeitszimmer haben kann, denn wo sonst?
Was schreibt man dem FInanzamt also?
Thx
Armin.