Hallo.
Ich habe bisher als Illustratorin für ein paar Kleinverlage Grafiken angefertigt. Dieses Einkommen habe ich bei der Steuererklärung von meinem Mann mit eingereicht und dies war laut unseres Steuerberaters in Ordnung. Ich bin in erster linie Hausfrau und Mutter, würde mich aber nun intensiver der Illustration widmen und auf meiner Homepage einen kleinen Onlineshop mit Freien Arbeiten anbieten. Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden, wenn ich das im Shop verkaufe? Es handelt sich um Bilder, die nicht als Massenware sondern einzeln und als unikat verkauft werden sollen. Mein Gewinn im Jahr als Illustratorin liegt unter 2000 € im Jahr, ist das nun Gewerbepflichtig?
Leider konnte mir weder Finanzamt noch Gewerbeamt eine Aukunft geben, jeder hat mich an den anderen verwiesen…