Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Guten Abend,

folgender Sachverhalt: ich habe vor sieben Jahren eine Ausbildung als Fachinformatiker in die Fachrichtung Systemintegration absolviert. Habe dann auch mehrere Jahre in dem Beruf gearbeitet, bis ich dann irgendwann in die Softwareentwicklung gewechselt habe, wo ich auch aktuell arbeite.

Nun habe ich eine Anfrage bekommen, ob ich vielleich etwas nebenbei verdienen möchte, als Systemadministrator. Es geht darum ein Rechnerpool einer Uni zu betreuen, sprich Benutzerverwaltung, Softwareinstallation und etc., sprich reine Admintätigkeit und auch Beratung.

Nun ist die Frage: Kann ich diese Tätigkeit als Freiberufler ausüben oder muss ich dazu ein Gewerbe anmelden? Es wäre nur dieser eine „Kunde“. Sprich, es wäre keine „richtige“ Selbstständigkeit.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße
HeinrichG

Hallo,
solange Sie nichts verkaufen ist es eine freiberufliche Tätigkeit. Stellen Sie Rechnungen, auf denen Sie ausdrücklich „Honorar“ abrechen.
Sollten Sie aber Hard- oder Software verkaufen, werden die GESAMTEN EInnahmen gewerbesteuerpflichtig, nicht nur der Honoraranteil. Allerdings greift die
Gewerbesteuer erst ab 24.000,- € Gewinn jährlich.
viele Grüße
Kathrin

Hallo,
ich tippe auf Gewerbe, denn es scheint bei dieser Tätigkeit ja keine eigene kreative Leistung erforderlich zu sein.
LG
Na

Es geht beides, dem Finanzamt ist das egal. Als Kleingewerbe mit Gewerbeschein (je nach Gegend kostet ca 20€) hat man mehr Vorteile im Einkauf (Büroartikel etc.) und falls mal öfters ein Rechner verkauft wird, ist man mit Schein auf der korrekteren Seite.
Auch für Mitgliedschaft in Verbänden, Gruppenversicherungen von Vorteil.