Weiss jemand, wie es sich in folgendem Fall juristisch verhält: Wenn ein Freiberufler während der Elternzeit Elterngeld bezieht, freiberuflich tätig ist, die Rechnung für diesen Leistungszeitraum jedoch erst gesammelt in einer Rechnung nach Ablauf des Elterngeldbezugs stellt? Gibt es dann Abzüge beim Elterngeld oder gilt das strikte Zuflussprinzip?
Hallo,
das Zuflussprinzip findet eher im ALG-2 Anwendung.
Es bleibt dem Freiberufler vorbehalten, zu welchem Zeitpunkt er seine Leistungen in Rechnung stellt. Da gibt es die Möglichkeit,
die Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt
oder
die Rechnung direkt nach Tätigkeit, aber mit einem späteren Zahlungsziel zu stellen, so fern dies nicht vertraglichen Vereinbarungen widerspricht.
lG