Freiberufler tgl. Bürofahrten

Hallo, ich arbeite im gesamten Bundesgebiet als Freiberufler und nutze dafür einen Firmenwagen(Fahrtenbuch). Bisher habe ich bei den Auftragbegern eine Unterkunft genutzt und bin nur ein Mal die Woche in Büro gefahren. (Büro in eigenem Haus)
Jetzt habe ich einen Auftrag in Wohnortnähe und fahre tgl. zurück ins Büro um z.B. Arbeitskleidung zu wechseln und Büroarbeiten zu erledigen.
Wie führe ich nun das Fahrtenbuch richtig? Hin und Rückfahrt sind doch dann auch Geschäftsreisen oder nicht?
Sind Verpflegungsmehraufwendungen bei über 10 Sd. tgl. mit Fahrzeit anzusetzen?

Vielen Dank im Voraus

Hi,
                               
hier solltest Du mal einen Steuerberater befragen.
                                     
Schöne Grüße
JK

Jeder Kilometer den Sie fahren (hin und zurück) zur Arbeits/Auftragserfüllungsort ist eine Dienstreise und gilt einzutragen. Ich meine Verpflegungsmehraufwand gab es glaube ich nach 8 Stunden, aber das kann auch ein älterer Wissensstand von mir sein. ALSO gebe ich ebenfalls den RAT, ab zum Steuerberater. Es bietet sich auch eine Komplettberatung anzunhemen, da es oft noch viele andere Einsparmöglichkeiten gibt (bspw. durch Anschaffung neues Auto und dadurch Steuern zurück bekommen). 

Weiterhin viel Erfolg und besten Gruß

Marc Lehnert

Servus Marc,

die Idee, mit Anschaffung eines neuen Autos etwas „einzusparen“, hat einen besonderen Reiz.

Ich kann bestätigen, dass das gut funktioniert - man kann durch großzügige Anschaffungen sogar Erträge realisieren! Ich besorge mir ständig große Mengen neuer Kleidung, Küchenausstattung, Gartenbedarf, Unterhaltungselektronik und dergleichen, und es hat gewirkt: Auf meinem Konto ist jedesmal mehr drauf, wenn ich Geld abgehoben habe. Man muss bloß ab und zu bei der Bank anrufen und den Dispo erhöhen lassen, dann kann man auf diese Weise richtig Geld machen.

Schöne Grüße

MM