Freiberufler - unterschiedliche Tätigkeiten - Zurordnung der Kosten

Hallo,
als Freiberufler arbeite ich generell als Toningenieur einerseits und als Dozent andererseits. Eine Mitarbeiterin des Finanzamts meinte zu mir, ich soll für beides eine eigenständige EÜR machen.
Nun hatte ich bisher meine Abschreibungen und Basiskosten wie „Telefon und Internet“ in die Toningenieur-EÜR integriert. Für 2021 habe ich allerdings nur Einnahmen als Dozent.

Ist es ein Problem wenn die Toningenieur EÜR keine Einnahmen hat? Wird die Tätigkeit dann bald nicht mehr anerkannt und die Kosten somit auch nicht?

Kann ich die Investitionen und andere Kosten einfach in die EÜR für die Dozententätigkeit eintragen und die Toningenieur-Tätigkeit ruhen lassen?
Beide Tätigkeiten stehen eigentlich in Verbindung mit diesen Kosten, da ich als Tontechnik-Dozent tätig bin und die ganzen Geräten/Anschaffungen für beides nutze.

Servus,

nein, überhaupt nicht. Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht, nicht die tatsächliche Erzielung von Einnahmen.

Das würde bedeuten, dass die Aufteilung in einem Jahr ohne Einnahmen aus einem der Betriebe vielleicht anders aussieht. Z.B. ist für die Verteilung der Telefonkosten ein bestimmter Schlüssel verwendet worden, der eben so lange gilt, wie sich die Verhältnisse nicht maßgeblich ändern. Wenn für die Toningenieur-Tätigkeit keine Einnahmen da sind, kann es sein, dass im Zusammenhang mit Planung und Akquise trotzdem nicht weniger telefoniert wird, aber wahrscheinlich würde sich da der Anteil halt ändern. Die Abschreibung für das Equipment würde in einem Jahr, in dem es überhaupt nicht für die Toningenieurtätigkeit benutzt wird, ganz auf der Dozententätigkeit hängen usw. - wichtig ist, hier in „Vorneverteidigung“ darzustellen, dass die Zuordnung nicht beliebig erfolgt, sondern nach „objektiven Kriterien“, was immer diese auch sein mögen (da ist der Steuerpflichtige frei, er darf bloß nichts nach Gefühl machen).

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank.

Soll ich die Begründung der Zuordnung nur für mich notieren und parat haben, falls es Rückfragen gibt, oder soll ich sie dem Finanzamt mit der Steuererklärung zukommen lassen?

Eine Einlage der Güter/Geräte „in“ die Dozenten-Tätigkeit ist aber in jedem Fall nicht vorzunehmen, da das Einzelunternehmen in beiden Fällen das Gleiche ist (ich)?

Servus,

wenn ich recht weiß, gibt es bei der ESt-Erklärung unter Elster ziemlich am Anfang ein Freitextfeld für Bemerkungen und Erläuterungen (ich hab ein paar Jahrzehnte mit den Papierformularen gearbeitet, die Gliederung der Elster-Benutzeroberfläche kenne ich daher nicht so genau). Da täte ich eine eindeutige, aber nicht so sehr ins Detail gehende Anmerkung reinschreiben, ungefähr „Die Zuordnung der für beide Betriebe genutzten Ausgaben wurde entsprechend dem Anteil der Nutzung angepasst“ oder sowas. Damit tust Du kund, dass Du dich mit den Themen beschäftigt hast, die die Mitarbeiterin Dir nahegelegt hat, ohne Dich zu sehr in Einzelheiten zu verlieren. Du kennst das ja aus zich anderen Zusammenhängen im Geschäft: Wenn jemand sich von Dir ernst genommen fühlt, wird er gleich viel umgänglicher.

Korrekt. Eine Einlage wäre nur vorzunehmen, wenn es zwei getrennte, kaufmännisch bilanzierende Unternehmen gäbe. Mit der Abschreibungs-Tabelle musst Du halt schauen, was die Plausibilitätsprüfung unter Elster akzeptiert: Ob Du da mit anderen Werten für Anschaffungskosten und Buchwerte (100% für die Dozententätigkeit) zum 01.01. starten kannst, als zum 31.12. des Vorjahres dagestanden hat. Wenn es zu kompliziert wird, lässt Du die Abschreibung halt mit der selben Aufteilung weiter laufen, dann gibt es einen Verlust aus der Toning-Tätigkeit, der mit dem Überschuss aus der Dozententätigkeit verrechnet wird.

Schöne Grüße

MM

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So werde ich es versuchen, vielen Dank.

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