Hallo,
als Freiberufler arbeite ich generell als Toningenieur einerseits und als Dozent andererseits. Eine Mitarbeiterin des Finanzamts meinte zu mir, ich soll für beides eine eigenständige EÜR machen.
Nun hatte ich bisher meine Abschreibungen und Basiskosten wie „Telefon und Internet“ in die Toningenieur-EÜR integriert. Für 2021 habe ich allerdings nur Einnahmen als Dozent.
Ist es ein Problem wenn die Toningenieur EÜR keine Einnahmen hat? Wird die Tätigkeit dann bald nicht mehr anerkannt und die Kosten somit auch nicht?
Kann ich die Investitionen und andere Kosten einfach in die EÜR für die Dozententätigkeit eintragen und die Toningenieur-Tätigkeit ruhen lassen?
Beide Tätigkeiten stehen eigentlich in Verbindung mit diesen Kosten, da ich als Tontechnik-Dozent tätig bin und die ganzen Geräten/Anschaffungen für beides nutze.