Hallo,
noch mal eine Frage meinerseits, nachdem ich meinen Steuerberater nun hinschicke, wo der Pfeffer wächst:
Darf einem Freiberufler (Berater) eigentlich das Finanzamt oder eine andere Behörde vorschreiben, wo er sein Büro hat, wie groß das Büro ist, oder ob er auch ein Zweitbüro an einem anderen Ort haben darf?
Beispiel:
Besagter Freiberufler hat sein Büro derzeit in seiner Privatwohnung. Zudem hat er noch ein Büro bei seinem Haupt-Auftragsgeber, das er mitnutzen darf. Dieses hat er jedoch unlängst aufgegeben.
Nun möchte er gern ein zweites Büro in einem 1,5 Autostunden entfernten Ort eröffnen. Kann das jemanden interessieren, warum er das möchte? Was wäre, wenn private Gründe (eine dem Selbständige nahestehende Person lebt dort ebenfalls) den Ausschlag gäben? Da er seine Kunden hauptsächlich per Telefon und Internet betreut, ist dies von beiden Bürostandorten gleichermaßen gut möglich.
Kann es jemanden interessieren, wie groß das Büro ist? Also ob ein Zimmer oder zwei oder drei, Kellerraum und Garage/Stellplatz?
Und vor allem: Könnte er dafür auch alle Kosten (Miete, Strom, Telefon etc.) absetzen? (Als privater Telefon-Anschluss dient ein Handy, das Festnetz im Büro nebst DSL-Flatrate würde rein beruflich genutzt - privat ja nicht, da der eigentlich Hauptwohnsitz ja wie gesagt wo ganz anders ist).
Was ist, wenn er die als Büro zu verwendenden Räume zur Untermiete in einer Privatwohnung mietet? (Büronutzung hat das Ordnungsamt zugelassen). Womöglich bei der ihm privat nahestehenden Person? Eine Begehung zur Kontrolle wäre möglich, da diese Räume nachweislich nur als Büro genutzt werden (Schreibtisch, Aktenschränke, Kopierer etc.). Könnte das Probleme geben oder gibt es Deckelungsbeträge, wie hoch die Untermiete und der Anteil an den Nebenkosten sein darf?
Und könnten Fahrtkosten zwischen seinem Büro am Erstwohnsitz und dem neuen Büro als berufsbedingt ins Fahrtenbuch eingetragen werden (und damit nicht als Privatfahren gelten)?
Vielen Dank für jegliche Tips hierzu
und viele Grüße
Frank