Freiberufler: Zweites Büro möglich?(Größe, Ort etc

Hallo,

noch mal eine Frage meinerseits, nachdem ich meinen Steuerberater nun hinschicke, wo der Pfeffer wächst:

Darf einem Freiberufler (Berater) eigentlich das Finanzamt oder eine andere Behörde vorschreiben, wo er sein Büro hat, wie groß das Büro ist, oder ob er auch ein Zweitbüro an einem anderen Ort haben darf?

Beispiel:

Besagter Freiberufler hat sein Büro derzeit in seiner Privatwohnung. Zudem hat er noch ein Büro bei seinem Haupt-Auftragsgeber, das er mitnutzen darf. Dieses hat er jedoch unlängst aufgegeben.

Nun möchte er gern ein zweites Büro in einem 1,5 Autostunden entfernten Ort eröffnen. Kann das jemanden interessieren, warum er das möchte? Was wäre, wenn private Gründe (eine dem Selbständige nahestehende Person lebt dort ebenfalls) den Ausschlag gäben? Da er seine Kunden hauptsächlich per Telefon und Internet betreut, ist dies von beiden Bürostandorten gleichermaßen gut möglich.

Kann es jemanden interessieren, wie groß das Büro ist? Also ob ein Zimmer oder zwei oder drei, Kellerraum und Garage/Stellplatz?

Und vor allem: Könnte er dafür auch alle Kosten (Miete, Strom, Telefon etc.) absetzen? (Als privater Telefon-Anschluss dient ein Handy, das Festnetz im Büro nebst DSL-Flatrate würde rein beruflich genutzt - privat ja nicht, da der eigentlich Hauptwohnsitz ja wie gesagt wo ganz anders ist).

Was ist, wenn er die als Büro zu verwendenden Räume zur Untermiete in einer Privatwohnung mietet? (Büronutzung hat das Ordnungsamt zugelassen). Womöglich bei der ihm privat nahestehenden Person? Eine Begehung zur Kontrolle wäre möglich, da diese Räume nachweislich nur als Büro genutzt werden (Schreibtisch, Aktenschränke, Kopierer etc.). Könnte das Probleme geben oder gibt es Deckelungsbeträge, wie hoch die Untermiete und der Anteil an den Nebenkosten sein darf?

Und könnten Fahrtkosten zwischen seinem Büro am Erstwohnsitz und dem neuen Büro als berufsbedingt ins Fahrtenbuch eingetragen werden (und damit nicht als Privatfahren gelten)?

Vielen Dank für jegliche Tips hierzu
und viele Grüße

Frank

Zweitbüro
Hallo,

Kannst du mir sagen, warum ich beim Lesen deiner Frage den Eindruck gewinne, du versuchst private Kosten dem Finanzamt unterzujubeln? Ein bisschen berufliche Veranlassung ist zwar da, aber nee, sauber ist das nicht.

Und ein guter Tipp, mach es solide und suche dir einen vernünftigen Steuerberater, der dich auch etwas bremst, wenn du das neueste Steuersparmodel entwickelst.

Im Do-it-yourself-Verfahren gibt das eine prima Betriebsprüfung…

Viele Grüße
C.

Hallo,

Kannst du mir sagen, warum ich beim Lesen deiner Frage den
Eindruck gewinne, du versuchst private Kosten dem Finanzamt
unterzujubeln?

Kann ich dir leider nicht sagen. Falls ich mehrere Tage in der Woche dort bin (ausschlaggebender Grund ist es, mit der Person zusammenzusein), muss ich dort arbeiten können. Dazu brauche ich mindestens ein Arbeitszimmer und einen Stellplatz, ggf. noch Raum für Unterlagen.

Das muss ich entweder separat anmieten oder die Person hat angeboten, eine größere Wohnung zu beziehen, welche die entsprechenden Räume für mich hat.

Das kostet mehr Miete, wovn ich diesen Aufpreis der Person dann ersetze. Doch diese Kosten sind doch nicht privat? Ein Büro? Oder muss ich dann auf jeden Fall eines separat dort anmieten? (Was wieder teurer würde, dadurch weniger Überschuss, dadurch auch weniger Steuern für den Staat…)

Das war ja meine Frage - schreibt einem der Staat hier vor, wo und wie man sein Büro haben darf?

Viele Grüße
Frank

Hallo,

theoretisch ist ein 2. Arbeitszimmer dann kein Problem, wenn man zum Beispiel an verschiedenen Orten Kunden bedient/berät. Meinetwegen ein Steuerberater der in 2 verschiedenen Städten ein Büro hat und 90 min Entfernung ist ja auch nicht gerade um die Ecke. Aber du hast geschrieben, du arbeitest eher übers Internet, klingt so, als käme gar kein Kunde vorbei. Hier weiß ich nicht, wie das Finanzamt so etwas sieht. V. a. wenn das Büro dann noch in einer Privatwohnung wäre, wo das Finanzamt vielleicht schnell auf die Idee kommen könnte, dass es sich um die Freundin handelt. Andererseits sind Mietverträge zwischen Ehegatten ja auch nicht unüblich und auch anerkannt. Wenn du so oft mit deiner Freundin zusammen sein willst, warum gibst du das andere Büro nicht auf. Ein Büro dürfte ja kein Problem sein. Die Größe ist auch egal.
Miete und dergleichen sind dann Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten und mindern den Gewinn, weniger Gewinn weniger Steuern. Aber die Miete muss natürlich auch tatsächlich gezahlt werden.
Theoretisch müßte dann auch die Fahrtkosten anerkannt werden. Die beiden Büros gehören dann zu ein und demselben Unternehmen. Allerdings solltest du aufpassen, dass du dann mit dem Unternehmen auch Gewinn machst, schließlich hast du auch mehr Ausgaben (Miete usw. müssen wie gesagt tatsächlich gezahlt werden) nicht das dein Unternehmen sonst unter private Liebhaberei fällt.
100 % genaues kann ich die leider auch nicht sagen, ich hab das zwar an der Uni vertieft, aber Theorie und Praxis sind immer 2 Paar Schuhe.
Mit freundlichen Grüßen
Pacific_ocean22

Hallo,

vielen Dank für die Hinweise!

Miete würde natürlich tatsächlich gezahlt, es sind ja durch das Büro entstehende echte Mehrkosten, die ich dementsprechend dann monatlich überweisen würde.

Ich werde das wohl doch mal mit einem Steuerberater durchspielen müssen - mein bisheriger war aber in anderen Dingen recht katastrophal… mal schauen, wo ich einen guten finden kann…

Viele Grüße
Frank