Guten Tag liebe Mitglieder,
ich habe einen Steuerknoten im Kopf und hoffe sehr, dass mir jemand hier weiter helfen kann:
Ich bin Freiberuflerin mit ermäßigtem Steuersatz von 7%.
In meine Rechnungen fließen Reisekosten ein, die bei 19% liegen.
Sagen wir mein Honorar beträgt 100 Euro
Das Bahnticket beträgt 100 Euro, wird mir aber 1:1 von meinem Auftraggeber zurück erstattet.
Alles zusammen wird mit 7% berechnet, da Nebenleistung der Hauptleistung folgt.
Brutto sind wir also bei 214 Euro.
Jetzt kommt mein Gedankenfehler:
Wenn ich bei Betriebseinnahmen 200 Euro angebe, anstatt 100 Euro (also ohne Bahnticket) steigert das meinen Gewinn um 100 Euro, was wiederum meine Steuerrückzahlung erhöht. Es muss doch einen Posten in der Einkommenssteuererklärung geben, wo ich diese 100 Euro bzw. das Bahnticket, wieder komplett abziehen kann, oder?
Denn gebe ich das Bahnticket unter Betriebsausgaben (Reisekosten öffentlicher Verkehr) an, zieht es mir nur die darauf enthaltene Steuer ab, jedoch nicht den eigentlichen Preis des Tickets.
So habe ich zwar die Differenz von 19 und 7 Prozent Steuer wieder drin, bleibe aber auf den Ticketpreis sitzen, der meinen Gewinn erhöht, der meine Nachzahlung erhöht…
Hat jemand einen Rat? Ich würde mich sehr sehr freuen!
Liebe Grüße
Sophie