Hallo, wo kann ich mich erkundigen, welche Berufsbezeichnung als Freiberufler anerkannt wird, Gemeinde im Ort, Ordnungsamt ??
Beim Finanzamt.
Nicht eine Berufsbezeichnung ist gewerblich oder freiberuflich, sondern eine Tätigkeit.
So kann ein Arzt durchaus gewerblich arbeiten, wenn er beispielsweise so viele Arzthelfer hat, dass er faktisch nur noch zum Kassieren in die Praxis kommt.
Das Ganze ist eine ertragsteuerliche Zuordnung, und deshalb interessiert weder die Gemeinde noch das Ordnungsamt, sondern ausschließlich das Finanzamt.
Stellen, an denen mansich hierzu beraten lassen kann, sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte.
Finanzämter hingegen sind nicht zur Beratung befugt. Die sagen dir höchstens, in welche Einkunftsart sie dich gern einstufen wollen.
§ 18 EStG definiert die freiberufliche Tätigkeit im steuerrechtlichen Sinn, zur Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit kannst du noch in die Einkommensteuerrichtlinien schauen, EStR 18.1 und in die Hinweise dazu.
§ 18 Abs. 1 Satz 2 EStG:
Der Hinweis von Enno ist darüber hinaus natürlich auch richtig, es kommt darauf an, was du machst, nicht wie du es taufst.
Vielen lieben Dank für die umfangreichen Antworten, das hilft mir echt weiter. Liebe Grüße