Hallo, meine Freundin und ich möchten gerne Kinderschinken und noch einiges anderes in dieser Art anbieten. Ich glaube man ist dabei Freiberuflich, was muss ich dabei beachten? Da wir das Schminken echt gut beherrschen aber über Freiberuflichkeit keine Ahnumg haben wollte ich mir hier ein paar Tipps holen. Danke schon mal und Gruß Sabine
Hallo Sabine,
nach meinem Wissensstand, bin ja Selbständig in dem Bereich, sieht es wie folgt aus: wenn Ihr für verschiedene Auftraggeber tätig sein wollt, und nicht nur für eine Agentur, wie ich sie habe, müsst Ihr Euch einen Gewerbeschein holen und Rechnungen an Eure Kunden stellen. Da Ihr dann Geringverdiener sein werdet, müsst Ihr dies bei der Beantragung der Steuernummer beim Finanzamt angeben und somit reicht dann eine jährliche Steuermeldung aus. Als nicht Geringverdienender Selbständiger muss man die Mwst. ausweisen und eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen, was einfach nur ein riesiger Mehraufwand wäre. Geringverdiener ist man bis zur jährlichen Einnahmegrenze von ca. 17000 Euro.
Wollt Ihr aber für nur eine Agentur tätig sein, muss Euch diese Agentur als Minijobber anmelden und nach einem festen Stundensatz bezahlen. Hier dürft Ihr aber nicht mehr als 400 Euro pro Monat verdienen. Alles andere ist laut Sozialversicherungsgesetz nicht umsetzbar. Eine Freiberuflichkeit ist es auf keinen Fall, da Ihr beim Kinderschminken nie frei entscheiden könnt, wann und wo Ihr Euren Job ausfüllen wollt, was eine der Vorruassetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit ist. Als Freiberufler würde man einfach auf Honorarvertrag arbeiten und dies bei seiner Steuerabrechnung am Ende des Jahres mit angeben aber kommt es bei Euren Aufraggebern oder Euch selbst zu einer Überprüfung gibt es richtig Stress mit der Sozialversicherung und auch sonst seit Ihr Versicherungstechnisch nicht versichert. Eine Auftraggebende Agentur wird, wenn Sie gewissenhaft arbeitet, immer eine Betriebshaftpflicht Versicherung haben über die amn als Minijobber abgesichert ist und an sowas solltet Ihr auch denken, wenn Ihr Euch selbständig macht, denn wenn einem Kind beim Schminken mal etwas passieren sollte, (Hautausschlag, mit Pinsel ins Auge gepiekt o.ä. - es kann immer dumm kommen)
kommt ohne Versicherung großer Ärger auf einen zu. So, dies sollten erst mal die wichtigsten Dinge für Euch sein. Ach ja, wenn sich nur eine Selbständig macht und Deine Freundin dann als Minijobber für Dich arbeiten sollte, müsst Ihr je Auftrag 4,4% Künstlersozialkasse abführen. Liebe Grüße Heike Abel
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Hallo Sabine!
Lustig finde ich, dass ihr „Kinderschinken“ anbieten wollt…Aber ich bin mir sicher, ihr meint Kinderschminken, das andere wäre ja auch etwas gruselig:smile:
Also, von Vorteil für euch wäre, zu prüfen, ob ihr in der Künstlersozialkasse aufgenommen werden könnt, dass eure Tätigkeit eben keine „gewerbliche“, sondern eine „freiberufliche“ ist. Bei freiberuflicher (künstlerischer) Tätigkeit ist die KSK die beste und kostengünstigste Variante. Das Einkommen wird jährlich eingeschätzt, und dann fließen Anteile davon in die Sozialversicherung und Rentenkasse etc.
Ich würde das abklären, ihr seid dann offiziell Freiberufler - auch durch das Finanzamt wird der Status festgelegt - dann wird jährlich eine Steuererklärung gemacht für das Finanzamt. Dafür müßt ihr das Jahr über die Rechnungen aufbewahren, um euer Einkommen nachzuweisen. Das heißt, als Freiberufler schreibt ihr jedem Kunden eine Rechnung nach bestimmten Kriterien. Auch alle Ausgaben für Material, Fahrtwege etc müssen aufbewahrt werden.
Ich empfehle jedem, der am Anfang der Freiberuflichkeit steht, das Buch: „Ratgeber Freie - Kunst und Medien“ von Götz Buchholz. http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_ss_i_3_15?__mk_de_D… Dort sind alle Fragen, die für Freiberufler relevant sind, gut beantwortet.
Ein Link zur Künstlersozialkasse:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstle…
Es gibt dann zum Thema Freiberuflichkeit bestimmt Detailfragen, die aufkommen, aber man wächst hinein.
Beraten lassen könnt ihr euch auch z.B. beim mediafon von Verdi:
http://www.mediafon.net/
Ich hoffe, ich konnte erst einmal etwas helfen.
Schöne Grüße, Vivien
Hallo Sabine,
ich habe das Kinderschminken nicht gewerblich betrieben sondern nur den Versandhandel von Schminkartikeln gewerblich betrieben. (Mittlerweile habe ich aber auch den Versandhandel abgemeldet)
Aber zu deiner Frage: Ich würde an Eurer Stelle bei Eurer Gemeinde-/Stadtverwaltung das Gewerbe anmelden. Hier solltet ihr das Gewerbe möglichst allgemein formulieren, damit ihr Euer Tätigkeitsfeld nicht selbst zu sehr einschränkt. Ihr könnt Euch ja erst mal ein Blanko-Formular holen und das zuhause genau studieren und um Unterstützung bei der Gemeinde-Stadtverwaltung beten.
Dann würde ich mich evtl. über einen Steuerberater informieren, was bei der Steuer zu beachten ist. Wenn ihr nämlich nicht allzu große Einnahmen habt, reicht eine einfache Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung bei der Steuererklärung.
Eine weitere Informationsquelle ist die IHK (Industrie- und Handelskammer) Diese hat in vielen Städten Beratungsangebote für Geschäftsgründer.
Viel mehr kann ich Euch leider dazu nicht sagen, aber vielleicht hilft das schon mal ein Stück weiter.
Viel Erfolg bei Eurem Vorhaben!
Gruß, Sylvia
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Hallo Sabine,
ich habe das Kinderschminken nicht gewerblich betrieben sondern nur den Versandhandel von Schminkartikeln gewerblich betrieben. (Mittlerweile habe ich aber auch den Versandhandel abgemeldet)
Aber zu deiner Frage: Ich würde an Eurer Stelle bei Eurer Gemeinde-/Stadtverwaltung das Gewerbe anmelden. Hier solltet ihr das Gewerbe möglichst allgemein formulieren, damit ihr Euer Tätigkeitsfeld nicht selbst zu sehr einschränkt. Ihr könnt Euch ja erst mal ein Blanko-Formular holen und das zuhause genau studieren und um Unterstützung bei der Gemeinde-Stadtverwaltung beten.
Dann würde ich mich evtl. über einen Steuerberater informieren, was bei der Steuer zu beachten ist. Wenn ihr nämlich nicht allzu große Einnahmen habt, reicht eine einfache Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung bei der Steuererklärung.
Eine weitere Informationsquelle ist die IHK (Industrie- und Handelskammer) Diese hat in vielen Städten Beratungsangebote für Geschäftsgründer.
Viel mehr kann ich Euch leider dazu nicht sagen, aber vielleicht hilft das schon mal ein Stück weiter.
Viel Erfolg bei Eurem Vorhaben!
Gruß, Sylvia
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Hallo Sabine,
finde ich schön das Ihr Euch mit Kinderschminken selbständig machen wollt
( ich hoffe nicht in meinem Revier -grins ) ) .
Was das allerwichtigste ist , damit euch keiner - sorry die Wortwahl - ans
Bein pinkeln kann , ist der Weg zum Gewerbeamt und ein Gewerbe anmelden.
Kostet 20 €. Danach seit Ihr auf der sicheren Seite.
Nun müsst Ihr Euch überlegen , was genau Ihr in Eurem PAKET anbietet und
welchen Stundenlohn Ihr verlangt. Wenn Ihr auf Veranstaltungen gebucht
werdet , müsst Ihre eine Rechnung stellen , da diese oft von Vereine oder
Firmen verlangt wird. Diese Rechnungen müßen beeinhalten: Die Steuernummer
( bekommt Ihr vom Finanzamt zu geschickt ), Eure Adresse mit vollen Namen,
Internet , Fax, Mail Eect. ( wenn vorhanden ) , die Rechnungsanschrift an
Eure Kunden , und Eure Bankverbindung, und ganz wichtig , immer die 19 %
MWST mit einberechnen und unten als gesamt Betrag aufzuführen. Vielleicht
habt Ihr jemand , der Euch eine entwerfen kann oder schaut eine Rechnung
genauer an , die Ihr mal selbst erhalten habt. Je nach Auftragslage immer an
das Finanzamt deknekn ( das hockt Euch immer im Nacken und zapft an der
Geldquelle , evtl. mal mit einem Steuerberater zusammensetzten) .
Vielleicht könnt Ihr Euch auch einheitliche T-Shirts machen lassen ( meine
habe ich bei VISTA Print machen lassen ,und auch meine Visitenkarten ) .
Nun könnt Ihr Euch an die Werbung machen und auf viele Aufträge hoffen.
Ich hoffe ich konnte Euch ein klein wenig weiterhelfen, ansonsten gerne
wieder anfragen.
Bis dann und viel Spaß und Erfolg.
Eure Andrea
Hallo,
als Freiberufler müsst ihr darauf achten, dass ihr euch eine kleine Gewerbekarte holen müsst, fragt dafür mal auf der Verbandsgemeinde nach. Die kostet im Jahr ca. 50€ oder mittlerweile auch günstiger.
Ansonsten müsst ihr einfach loslegen, aber für so fragen stehen die euch auch gerne auf der Verbandsgemeinde zur Verfügung.
Anfragebogen schalten, Ideen haben webung machen und ran an der Sache bleiben.
Viel Glück mit eurem Vorhaben.
Alexandra
Hallo, angelskin was die Sache mit der Freiberuflichkeit angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Ich schminke (ebenfalls mit meiner Freundin) ehrenamtlich bei Tierheimfesten und da ich selbst dabei kein Geld verdiene, habe ich von Freiberuflichkeit leider auch keine Ahnung.
Aber ich wünsche dir weiterhin viel Glück, bei der Beantwortung deiner Frage.
hallo,
da ihr verschiedene Rechnungsempfänger haben werdet-
meldet ein gewerbe an, dann seid ihr selbständig -
nicht freiberfuflich.
viel erfolg
anna
Hallo,
was m.E. in den anderen Antworten NICHT hinreichend deutlich wurde: Gewerbe und Freiberuflichgkeit sind steuerlich zwei verschiedene paar Stiefel.
Freiberuflich ist z.B., wer (hier evtl. zutreffend) ausschließlich KÜNSTLERISCHE Leistungen erbringt - ob Kinderschminken darunter fällt, wage ich nicht zu beurteilen - und wie das der zuständige Finanzbeamte einschätzt, erst recht nicht.
Im Umkehrschluss: wenn Gewerbeamt und -schein, dann gewerblich beim FA melden.
Die Mitgliedschaft in der KSK bedingt auch die künstlerische Tätigkeit, jedoch selbst wenn diese eine Mitgliedschaft anerkennt, muss dies nicht notwendigerweise auch auf die steuerliche Einordnung Einfluss haben.
Bitte im Vorfeld mit einem Steuerberater abklären, diese (geringfügige) Investition kann viel nachträglichen Ärger ersparen.
peter
Hallo, meine Freundin und ich möchten gerne Kinderschinken und
noch einiges anderes in dieser Art anbieten. Ich glaube man
ist dabei Freiberuflich, was muss ich dabei beachten?