Freiberuflich: Wie Zahlungseingang sichern?

Hallo,

ich habe zwei Fragen:

  1. Darf ein Kunde bei der schriftlichen Beauftragung (kein Vertrag!) eines Selbstständigen die Zahlungsfrist definieren (beispielsweise 6 Wochen)? Oder sind Rechnungen bei Rechnungsstellung sofort fällig, da die Leistung bereits erbracht wurde?

  2. Wie kann ein Selbstständiger seine Leistung sauber dokumentieren - vor allem, wenn er den Eundruck hat, dass der Kunde nicht zahlungswillig (oder -fähig) ist? Welche Informationen/Daten sollte er sammeln, die später vor Gericht aussagekräftig sein würden?

Viel Grüße
von no name

Servus,

wie auch bei Kaufleuten, können sich Auftraggeber und Auftragnehmer auf eine Zahlungsfrist einigen - der Unterschied ist bloß, dass beim freiberuflich Tätigen Schweigen keine Zustimmung bedeutet wie beim Kaufmann.

In der Praxis ist es die einfachste Form der Vereinbarung, wenn der Auftragnehmer gleich beim Angebot auch von seinen Zahlungsfristen redet. Wenn er das nicht getan hat, sollte er den zu den zitierten Bedingungen erteilten Auftrag explizit zurückweisen, wenn ihm die Zahlungsfrist nicht schmeckt: Dann wissen beide, woran sie sind.

  1. Wie kann ein Selbstständiger seine Leistung sauber dokumentieren

Das kommt auf die Leistung drauf an.

Bei Notaren und Schiffslotsen ist eine Abnahme der Leistung eher unüblich, bei Bauingenieuren und Programmierern eher die Regel.

Schöne Grüße

MM

HI,

wenn man jetzt schon weiss dass der Kunde wohl nicht zahlen wird, vereinbart man einfach Vorkasse. https://de.wikipedia.org/wiki/Vorkasse

Gruss
K

Danke für die Rückmeldung. Interessant ist vor allem, dass es dann so gesehen keine Einigung bzgl. der Zahlungsfrist gibt. D.h. hier steht es „Aussage gegen Aussage“.
Wie kann man sich Absichern, wenn es nicht wie bei IT-Entwicklung explizite Abnahmen gibt? E-Mails sichern. Sonst noch etwas?
Vielen Dank und schöne Grüße.

Hallo K,

klar, wenn man das VORHER weiß, Vorkasse vereinbaren oder gar nicht erst für den Kunden arbeiten. In der Regel weiß man das aber nicht vorher… :frowning:
Die Fragen beziehen sich auf den Fall, wenn man es erst NACHHER erfährt.

VG

Hallo

  1. Darf ein Kunde bei der schriftlichen Beauftragung (kein
    Vertrag!) eines Selbstständigen die Zahlungsfrist definieren
    (beispielsweise 6 Wochen)?

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Eine schriftliche Beauftragung ist definitiv ein Vertrag. Zwischen zwei Nicht-Verbrauchern können die Verträge recht frei gestaltet werden.
Wenn dem Freiberufler die Vertragskonditionen nicht schmecken muß er den Vertrag ja nicht - oder nicht in dieser Form - annehmen.

Oder sind Rechnungen bei
Rechnungsstellung sofort fällig, da die Leistung bereits
erbracht wurde?

Auch das kann man vereinbaren.

  1. Wie kann ein Selbstständiger seine Leistung sauber
    dokumentieren - vor allem, wenn er den Eundruck hat, dass der
    Kunde nicht zahlungswillig (oder -fähig) ist?

Man kann durch entsprechende Dokumentation ein starkes Indiz für die Korrekte Durchführung liefern. Ein bestätigtes Aufmaß oder eine Abnahme wären natürlich noch besser.
Letztlich ist aber das Kunde in der Beweispflicht.
Bei Kunden mit fragwürdiger Solvenz ist ganz oder teilweise Vorkasse angebracht. Zumindest ist die Vorlage des Gewerbescheins üblich. Damit hat man die ladungsfähige Wohnadresse.

Welche
Informationen/Daten sollte er sammeln, die später vor Gericht
aussagekräftig sein würden?

So viele wie möglich.

MfG Frank

  1. Darf ein Kunde bei der schriftlichen Beauftragung (kein
    Vertrag!) eines Selbstständigen die Zahlungsfrist definieren
    (beispielsweise 6 Wochen)?

Man bietet an, und der Auftragnehmer bestellt das Angebot. Oder der Auftragnehmer sagt „ich bestelle, aber nur mit Änderung X“. Das kann der Auftragnehmer akzeptieren oder nicht.

Entscheidend ist oft das, was in der Auftragsbestätigung steht.

Oder sind Rechnungen bei Rechnungsstellung sofort fällig, da die Leistung bereits
erbracht wurde?

Nein.

  1. Wie kann ein Selbstständiger seine Leistung sauber dokumentieren

Mit einem vom Auftraggeber unterschriebenen Abnahme/Übernahmeprotokoll.

vor allem, wenn er den Eundruck hat, dass der Kunde nicht zahlungswillig (oder -fähig) ist?

Wenn der Kunde nicht zahlungsfähig ist, erfolgt keine Zahlung.

Welche Informationen/Daten sollte er sammeln, die später vor Gericht
aussagekräftig sein würden?

Ein Gang vor Gericht vergrößert bei zahlungsunfähigen Kunden oft nur die Kosten

Viel Grüße
von no name

Viel Grüße

Erdbeerzunge

Servus,

Wie kann man sich Absichern, wenn es nicht wie bei IT-Entwicklung explizite Abnahmen gibt?

Wenn es kein eigentliches Werk gibt, das - komplett oder in „Milestones“ - abgenommen werden kann, wird sinnvoll Honorar nach Zeitaufwand vereinbart. Das funktioniert dann wie beim Handwerker, der sich, bevor er geht, die Dauer seines Einsatzes bestätigen lässt.

Schöne Grüße

MM