Hallo,
ich habe zwei Fragen:
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Darf ein Kunde bei der schriftlichen Beauftragung (kein Vertrag!) eines Selbstständigen die Zahlungsfrist definieren (beispielsweise 6 Wochen)? Oder sind Rechnungen bei Rechnungsstellung sofort fällig, da die Leistung bereits erbracht wurde?
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Wie kann ein Selbstständiger seine Leistung sauber dokumentieren - vor allem, wenn er den Eundruck hat, dass der Kunde nicht zahlungswillig (oder -fähig) ist? Welche Informationen/Daten sollte er sammeln, die später vor Gericht aussagekräftig sein würden?
Viel Grüße
von no name