Servus,
- wo finde ich richtlinien, wie die schlußbilanz und
übergangsrechnung aussehen muss?
die EStR geben wenig Details dazu her.
Folgendes Prinzip:
Zuerst die Schlussbilanz erstellen: Links alle Vermögensgegenstände und rechts alle Verbindlichkeiten, ggf. Rückstellungen, im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe.
Dann den Übergangsgewinn/-verlust ermitteln: Alle Aktiva, die in der Überschussrechnung noch nicht ertragswirksam berücksichtigt waren (z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Umsatzsteuerforderung) sind Ertrag, alle Passiva, die in der Überschussrechnung Ausgaben gewesen wären (z.B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, USt-Verbindlichkeit) sind Aufwand. Man kann sich die Sache vereinfachen, indem man das Unternehmen noch ein-zwei Jahre weiterplätschern lässt - beim Freiberufler kostet das ja keine Kammerbeiträge -, so dass in der Schlussbilanz bloß noch ein-zwei Umsatzsteuerpositionen stehen, und alles andere versilbert oder (ertragswirksam oder auch nicht) entnommen ist.
Schöne Grüße
MM