Freiberufliche Tätigkeit neben dem Studium

Hallo,

ich würde gerne neben meinen Studium freiberuflich als Therapeutin arbeiten. Leider komme ich mit den Steuerregelungen und Krankenkasse nicht zurecht. Vielleicht kann mit hier jemand helfen…

Ich schildere kurz die Situation: Ich studiere noch bis August 2013. Habe neben meinen Studium eine Weiterbildung zur Therapeutin absolviert. Nun möchte ich gerne nebenbei in diesem Beruf arbeiten, um eventuell nach meinem Studium weiter Vollzeit als Therapeutin zu arbeiten.

Meine Einkünfte würden momentan unter 450 Euro monatlich bleiben. Krankenversichert bin ich über meinen Ehemann und möchte dies auch gerne bleiben.
Das sollte bei einem Einkommen unter 450 Euro ja auch möglich sein, oder?

Ab welchen Jahreseinkommen muss ich als Freiberufler Steuern abführen? Mir wurde eine Grenze von 8000 Euro genannt… Stimmt das?

Inwieweit wird das Einkommen meines Mannes angerechnet?

Über einen Rat würde ich mich sehr freuen!

Hallo,

zu Deinen Fragen kann ich Dir nur dringend raten, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
Zwar darfst Du neben dem Studium freiberuflich tätig sein, allerdings nicht mehr als 20 Stunden/Woche und, meines Wissens, darf diese Tätigkeit 2 Monate nicht übersteigen, sonst meldet sich die Krankenkasse.
Wenn Du mit Deinem Mann steuerlich gemeinsam veranlagt bist, werden diese Einnahmen ( nach Abzug Deiner Werbungskosten ), dem Einkommen Deines Mannes hinzu gerechnet.

Hallo,
krankenversichert kannst du bei deinem Mann nur bleiben, soange du noch studiert oder wenn Du unter 450,- € im Monat ALS ANGESTELLTE als geringfügig Beschäftigte verdienst.
Wenn ihr in Gütergemeinschaft lebt, wird dein Einkommen mit seinem addiert, davon wird die Steuer berechnet.
Die 450,- € sind ein Minijob als Angestellte, nicht als Selbständige, das ist etwas ganz anderes. Ab dem Moment, indem Du selbständig tätig bist kannst du nicht mehr mit deinem Mann krankenversichert sein.
und brauchst Du eine eigene Versicherung. Da Du keine versicherungspflichtige Beschäftigung hast, wirst Du Dich freiwillig versichern müssen, Mindestbeitrag ca.150€ im Monat. Sind Deine Einkommen höher als 875 €/Monat, dann wird der Beitrag entsprechend höher, 14,9% zur KV und 1,95% (bzw. 2,2% wenn kinderlos) zur PV.

Ein Anruf bei deiner KK wäre ratsam.
Viel Erfolg

Ist leider absolut nicht mein Fachgebiet, ich berate zu den Themen Steueroptimierung offshore und Kapitalanlage

Bitte beim Finanzamt die Betrage erfaragen, es aendert sich laufend.

Hallo,
alle Probleme und Schwierigkeiten (steuerlicher Art und auch mit der Krankenversicherung) würden sich auf einen Schlag erledigen, wenn Sie die Tätigkeit nicht freiberuflich ausüben würden, sondern als Minijob. Denn da die Einnahmen monatlich unter 450 EUR liegen bietet sich das ja an.
Wenn es partout eine Tätigkeit auf freiberuflicher Basis sein muss, dann unterliegen Sie den ganz normalen steuerlichen Regelungen, d.h. Sie müssen eine Ennahme-Überschuss-Rechnung anfertigen und diese zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Das Einkommen Ihres Mannes und Ihr Einkommen werden zusammengerechnet, wenn Sie sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Es geht natürlich auch getrennt, da hat ein Ehepaar jedes Jahr die Möglichkeit zu wählen, je nachdem was günstiger ist. Das muss man aber im Einzelfall konkret ausrechnen.
Zur Krankenversicherung möchte ich nichts sagen, das ist nicht mein Gebiet.
Gutes Gelingen
Barbara

Ja, sie dürfen 450 Euro im Monat als Minijob verdienen.
Wenn Sie verheiratet sind undd Ihr Mann LSt-Klasse III hat, ist Ihr Grundfreibetrag (besagte 8000 Euro je Person) bereits ausgeschöpft und Sie müssen jeden Euro Ihrer freiberuflichen Tätigkeit versteuern.
Das Einkommen Ihres Mannes wird voll angerechnet. Wenn Ihr Mann einen Grenzsteuersatz von 30% hat, zahlen Sie für 1.000 Euro Einkünfte 300 Euro Einkommensteuer.

Hallo estrellara,
ich denke mal, dass die Tätigkeit ais Therapeutin auf Minijobbasis läuft. Dann ist das mit der Krankenversicherung auch derzeit so richtig. Bei den Steuern bitte ich einen Steuerberater zu fragen, da ich hier nicht wieterhelfen kann.
MfG
J. Wolf

Hallo

Was wird nach dem Studium. Dann ist die Frage ein Andere?

Nebenberuflich kannst Du 2100,-- € steuerfrei verdienen.
Bei einem Jahreseinkommen von 8004,–€ ist dieses steuerfrei. allerdings sind immer progressionsvorbehalter bei gemeinsamer Veranlagung zu beachten. Also frag deinen Steuerberater vor Ort, jede Antwort löst u.U. neue fragen aus.

Stimmt alles soweit, beim „Einkommen des Ehemannes“ kommt es auf die steuerliche Veranlagung - getrennt oder zusammen an. Die genannte Grenze bezieht sich auf die Einkommensteuer. Bei Zusammenveranlagung je nach Gesamteinkommen, Betragshöheabhängiger prozentualer Steueranteil.

Hallo,
Krankenversicherung über den Ehemann müsste möglich sein.
Bis 8.130€ Gewinn (!!) fallen keine Steuern an.
Wie das mit den Ehemännern funktioniert kann ich nicht sagen.
Viel Glück.
Mfg
Naka

Hallo,
also wenn Sie als Ehepaar gemeinsam veranlagt werden, so wird meines Wissens auch Ihr Einkommen, egal wie hoch dazu gerechnet.
Mit den Regelungen zur Krankenversicherung kenne ich mich nicht aus, da sollten Sie sich dort direkt erkundigen.
Viele Grüße

Hallo
Je nachdem ob Du mit Deinem Mann in Zugewinngemeinschaft (normalerweise) oder Gütertrennung (seltener) lebst, läuft das: beiZugewinngem. erhöht jeder Euro Euer gemeinsames Einkommen und darauf werden Steuern fällig (sogar mit der Progression. Das gitl glaube ich auch für den Mini-Job. Da bist Du dann auch krankenversichert.
Bei Gütertrennung gilt für die Steuer nur Dein EInkommen und das wäre bis ca. 8.000 € steuerfrei. Aber auch hilt bei Minijobbern die sozialversicherungspflicht