Hallo,
ich versuche meine Situation mal kurz und knapp zu beschreiben. Ich bin freiberuflich tätig und beim FA gemeldet. Vor ca 4 Jahren habe ich eine Körpertherapieausbildung abgeschlossen und mich in eine Praxisgemeinschaft eingemietet. Vor 2 Jahren habe ich meine eigene Praxis eröffnet. Da ich davon ausgegangen bin weiterhin freiberuflich tätig zu sein, habe ich keine weiteren Angaben an das FA gemacht. Allerdings sagte mir eine Bekannte, dass ich da etwas nachholen müsse. Wie „schlimm“ ist die Situation? Hätte ich schon gleich vor 2 Jahren dem FA mitteilen müssen, dass ich zusätzlich eine weitere freiberufliche Tätigkeit ausführe? Ist das strafbar? Mir ist das Ganze ziemlich unangenehm, da ich es tatsächlich nicht wußte.
Ich würde mich freuen, wenn sich jemand in dem Bereich auskennt und mir sagen kann was das bedeutet.
Vielen Dank.