Freiberufliche Vereinbarung

Über ein Freelancerjobportal wurde mir ein freiberufliches Angebot für einen Vertriebsjob angeboten. Ich habe diese Vereinbarung am 07.03. unterschrieben. (Die Vereinbarung läuft ab heute 11.03). Danach bekam ich erst Einzelheiten zum Job mitgeteilt, die illusorisch sind. Ich habe diese Vereinbarung heute widerrufen, also mit Verzicht auf Profit bzw. Rechnungsstellung. Ich habe also erst gar nicht mit der Tätigkeit angefangen.
Ist so ein Widerruf möglich, da der Auftraggeber nun eine Stellungnahme von mir erwartet. Lt. Vereinbarung ist eine Kündigungszeit für 1 Monat angegeben. Ist eine Vereinbarung ein Vertrag? Droht mir was? Bitte um Hilfe, ich kann auch gerne die Vereinbarung als Privatnachricht senden. Danke!

gleich nochmal die Frage stellen…

ersetze alle „ich“, „mir“ etc mit „Person X“

das bedeutet doch, es gibt gar keine festen Vorgaben bezüglich Umfang und Termin, oder?

Hä?
Was für ein Vertrag wurde denn abgeschlossen? Man KANN gar keinen Vertrag abschließen, dessen Inhalt er hinterher bekannt gegeben wird. Im Zweifel hat man einen Vertrag über das, was vorher bekannt war und das nachgelieferte ist schlicht ungültig.

Was also steht denn im Vertrag?

Woher soll man das wissen, wenn der Vertrag geheim ist?

Die Zeiten sind schon lange vorbei.

2 Like

Hallo,

vorab: dies ist kein Beratungsforum zur verbindlichen Rechtsberatung.

Ich gebe ehrlich zu, dass mir dafür das Verständnis fehlt. Warum unterschreibt an einen Vertrag/ eine Vereinbarung, ohne die Bedingungen zu kennen?!

Das könnte man Dir nur halbwegs sicher beantworten, wenn man Einblick in den Vertrag hätte.

Aus meiner Sicht ja.

Vertriebsausfall, möglicherweise eine negative Bewertung im Portal, möglicherweise Schadenersatzforderungen.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass „Freelancer“ Selbstständige sind. Sie können also mit anderen Firmen Verträge sehr frei abschließen. So viele Regelungen, wie es sie für Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt, gibt es für die Vertragspartner auf gleicher Augenhöhe nicht. Daher lässt sich nicht sagen, welche Rechte und Pflichten Du hast, ohne dass man den Vertrag durcharbeitet. Und das sollten, auf Grund der möglichen Folgen, keine Privatpersonen wie ich hier im Forum machen, sondern ein Anwalt. Nur der kann eine verbindliche, professionelle Einschätzung abgeben.

Grüße
Pierre

Jetzt müsste man wissen, was da drin steht. Grundsätzlich kann Vieles zu einem rechtsgültigen Vertrag führen, manchmal reicht dazu ein Kopfnicken.

Ein Vertragswerk mus die vertragstypischen Dinge regeln. Ein Vertragswerk, wo wichtige vertragstypische Pflichten nicht beschrieben sind, ist fehlerhaft und führt nicht zu einem wirksamen Vertrag. Man stelle sich einen Kaufvertrag vor, bei dem nicht angegben is, was überhaupt die Ware ist oder in welchem keine Regelung zum Preis getroffen wurde.

Zunächst mal kommt es also darauf an, was vereinbart wurde (und was nicht).