Freiberuflicher Nebenjob

Ich habe eine steuerpflichtige Anstellung (Steuerklasse V, 900 Euro brutto), nebenbei arbeite ich an verschiedenen Schulen und mache dort Lernförderung, die auf Stundenbasis bezahlt wird, also freiberuflich.
Mein Mann und ich stellen uns jetzt die Frage, wie das zu versteuern ist, es gibt ja die Übungsleiterpauschale, über die 2400 Euro im Jahr komme ich aber drüber. Hat da jemand eine Idee bzw. einen Rat?
Zum Steuerberater wollen wir Anfang 2019, da ich aber neugierig bin und wissen will, was auf mich zu kommt, frage ich mal hier :wink:
Danke!

Steuerberechnung geht so:

7 versch. Einkunftsarten u.a. E aus selbständiger Tätigkeit (freiberuflich) oder E aus nicht-s. Tätigkeit (Lohn, Gehalt). … Jede Steuerart hat eigene Kosten- bzw. steuerfreie Einkunftspauschalen.

So, das ist erstmal wichtig zu trennen und zu wissen.

Servus,

lass Dir die Gäule nicht von neunmalklugen Blendern scheu machen - es ist vollkommen gleichgültig, wie viele verschiedene Einkunftsarten in den §§ 13 - 23 EStG definiert sind.

Du ermittelst die Einkünfte aus Deiner selbständigen Tätigkeit als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Ausgaben sind dabei vor allem Fahrtkosten, aber auch eventuell benötigtes Material, eigene Literatur, eigene Fortbildungen usw. - ob der Übungsleiterfreibetrag gem. § 3 Nr. 26 EStG greift oder nicht, hängt davon ab, wie sich die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit zu denen aus der Anstellung und auch der für jede der beiden Tätigkeiten aufgebrachte Zeitaufwand zueinander verhalten.

Um zu wissen, wie hoch die Steuerbelastung der zusätzlichen Einkünfte ist, nimmst Du den letzten Einkommensteuerbescheid und liest bis zu der Zeile „zu versteuerndes Einkommen“. Mit diesem Betrag gehst Du in Dr. Schäubles guten Einkommensteuerrechner, unter „Berechnung der Einkommensteuer“. Dann addierst Du die voraussichtlichen Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit, zunächst ohne Berücksichtigung der Übungsleiterpauschale, und lässt auch dafür die ESt-Belastung berechnen. Die Differenz zwischen den beiden berechneten Einkommensteuerwerten ist die Belastung Deiner Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.

Schöne Gr+üße

MM

Und wofür soll das bei der vorliegenden Frage gut sein?

Schöne Grüße

MM

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Vielen lieben Dank, das war eine ausführliche und verständliche Antwort :+1::+1::+1:

Das hätte mich auch interessiert :wink: