Freie Arztwahl in der EU? Baclofen

Hi,

ich habe neulich eine Doku über Alkoholismus gesehen. Zentraler Punkt war das Medikament Baclofen, welches in Frankreich zur Behandlung von Alkoholismus zugelassen ist, aber in D nur für den originären Zweck - der Behandlung von Spastiken. Ärzte hier verschreiben es wohl nicht weil sie sich damit in eine rechtliche Grauzone begeben. In F hat das Medikament aber schon Tausenden Menschen geholfen.

So wie ich diesen Artikel interpretiere haben wir in der EU freie Arztwahl. Bevor man also in D auf die Suche nach einem Arzt geht der das verschreibt: Was spricht dagegen dass sich ein deutscher Alkoholiker von einem franz. Arzt mit Baclofen behandeln lässt und die Kosten mit seiner KV (in D) abrechnet? Sprachprobleme und „Logistik“ (Arzt suchen) mal aussen vor.

Gruss
K

Eine Apotheke darf nur Medikamente verkaufen oder auf Rezept herausgeben, wenn das jeweilige Medikament das zugelassen hat, im jeweiligen Land verkauft zu werden. Wenn also dein französisches Medikament das verweigert, kann das sogar ein deutscher Arzt nicht bekommen/verscheiben.

Dir bleibt allerdings die Möglichkeit, in Frankreich zum Arzt zu gehen, vorausgesetzt du bist der französischen Sprache mächtig (alleine die EU setzt nicht voraus, dass der Arzt der deutschen Sprache mächtig ist).
Dann erklärst du ihm dein Vorhaben: „Dass du von einem französischem freund dies und das erfahren hast und jetzt auch selber dieses Medikament ausprobieren möchtest. Allerdings gibt es dieses bestimmte Medikament in Deutschland nicht, weshalb du nun deshalb in Frankreich bist.“

Sollte das Medikament erhebliche Wirkung zeigen, kannst du deiner Krankenkasse vorschlagen, dieses Medikament auch in Deutschland verfügbar zu machen. Oder dein Arzt macht das.
(Ewiger Rechtskrieg)

Viel Glück

Anton

Eine Apotheke darf auch Medikamente für Indikationen verkaufen, für die das Medikament nicht zugelassen ist und ein Arzt darf sie auch dafür verscheiben (Off-label-use). Auf dem Rezept steht ja auch keine Diagnose drauf, wie soll der Apotheker denn das prüfen?

Off-label-use wird von der GKV aber nur in Ausnahmefällen bezahlt, die hier nicht vorliegen, weshalb Baclofen nur als Privatrezept verodnet werden kann.

Grüße, Bernhard.

Aber wenn in Frankreich ein Arzt dieses Medikament verschreibt und der deutsche Patient das Rezept in Frankreich einlöst (vielleicht wohnt er im Saarland und hat kurze Wege), auf welcher Grundlage sollte die KV in D die Zahlung verweigern? Mit dem Argument dass Baclofen in D nicht dafür zugelassen ist? Er ist ja in Frankreich bei einem franz. Arzt in Behandlung. Frei Arztwahl, siehe mein Link oben.