Hi,
ich habe neulich eine Doku über Alkoholismus gesehen. Zentraler Punkt war das Medikament Baclofen, welches in Frankreich zur Behandlung von Alkoholismus zugelassen ist, aber in D nur für den originären Zweck - der Behandlung von Spastiken. Ärzte hier verschreiben es wohl nicht weil sie sich damit in eine rechtliche Grauzone begeben. In F hat das Medikament aber schon Tausenden Menschen geholfen.
So wie ich diesen Artikel interpretiere haben wir in der EU freie Arztwahl. Bevor man also in D auf die Suche nach einem Arzt geht der das verschreibt: Was spricht dagegen dass sich ein deutscher Alkoholiker von einem franz. Arzt mit Baclofen behandeln lässt und die Kosten mit seiner KV (in D) abrechnet? Sprachprobleme und „Logistik“ (Arzt suchen) mal aussen vor.
Gruss
K