Freie Grundschulwahl?

Hallo,
gibt es sie jetzt oder nicht?
Jeder sagt was anderes. Ok, generell kommt sie erst im nächsten Jahr, habe ich verstanden. Aber:
Mein Sohn ist 5 und soll nächstes Jahr einegschult werden.
Vom Jugendamt kam vor 3 Wochen eine Info, dass die Kinder bis Januar in der Schule angemeldet werden sollen. Wir hatten uns also noch in Sicherheit gewähnt und uns noch nicht um Informationen zu den einzelnen Schulen unserer Umgebung gekümmert. Zwei Tage später kam die Post von der Schulverwaltung mit dem Termin 24./25. Oktober zur Anmeldung. Das war Freitag vor den Herbstfereien, also 2 Wochen keine Info möglich (im Internet habe ich zu den Schulen gar nichts gefunden).
Von den 3 Schulen, die „zur Auswahl“ stehen sind 2 in anderen Stadtbezirken. Die städtische Schule in unserem Bezirk gefällt uns gar nicht und hat auch keine besonders guten Ruf. Die evangelische Schule, die mit 3 km Entfernung noch relativ nah ist, ist die einzige evangelische Grundschule in ganz Duisburg und bei einem Besuch dort, sagte man uns, dass es gut möglich ist, dass mein Sohn nicht angenommen wird, weil wir nicht in dem Bezirk wohnen. Also habe ich doch keine Wahl, oder?

Hallo Jessi,
hast Du vielleicht jemand in der Nähe der von Dir bevorzugten Grundschule, wo Du Dich anmelden könntest? So würdest Du zumindest das Problem mit der Wohnanschrift im Stadtbezirk der Schule Deiner Wahl lösen. Leider wird das Problem mit den Grundschulen immer größer.

Auch in Berlin gilt: Du musst Dein Kind in der Grundschule Deines Stadtbezirkes anmelden. Wenn Du das nicht willst, weil die Grundschule grottenschlecht ist, bleibt nur der Umzug in einen anderen Stadtteil.
Schade, aber einen anderen Tip habe ich leider nicht für Dich. Alles Gute. MfG M.P.

Hallo, Jessi,
für die Grundschule gilt in NRW der §39 des Landesschulgesetzes.
http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/parag…
D.h. Wenn Schulbezzirke eingerichtet sind, muss das Kind die für seinen Wohnort zuständige Grundschule besuchen. Aus wichtigem Grund (z.B. Großeltern oder Verwandte betreuen das Kind nach der Schule) kann davon abgewichen werden, Dann ist aber die Zustimmung der Schulbehörde erforderlich.
Der Paragraph des Schulgesetzes sollte zwar nach Wunsch der derzeitigen Regierung geändert werden, bleibt aber b.a.w. (Bis zum 31.07.2008 gilt der Text in der Fassung des Schulgesetzes vom 15.02.2005 übergangsweise fort, Schulträger können für Grundschulen ab 01.08.2007 von der Anwendung absehen) vorerst bestehen.
Gruß
Eckard

Hallo,

es gibt die Möglichkeit einer Gestattung, d.h. eine
die Schule gestattet, dass ihr an eine andere Schule geht.
Die ist allerdings schwierig zu bekommen. Die Schule,
die für euch zuständig ist, wird dir die Gestattung
nur ungern geben - ihr braucht einen wirklich
trifftigen Grund (z.B. eine Tagesmutter ,die näher
an der gewünschten Schule lebt o.ä.).

Gruß
Elke