Freie Heilfürsorge nach DZE Dienstzeitende für ?

Hallo!

Meine vierjährige Dienstzeit bei der Bundeswehr(Heer, Fallschirmjäger) endete vor 2,5 Jahren. Während der regulären Dienstzeit verletzte ich mich beim angeordneten Sport. Daraus resultierte ein Innenmeniskusriss der zu Bundeswehrzeiten nie operiert wurde, weil man sich nicht sicher war.

Nun war ich im Rahmen eines WDB(Wehrdienstbeschädigung)-Gutachtens im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, wo mir von einem sehr kompetent wirkenden Orthopäden nahegelegt wurde, die Verletzung definitiv operativ behandeln zu lassen.

Das WDB-Verfahren läuft nun schon seit 2 Jahren ergebnislos vor sich hin.
Weiss jemand ob ich mich im Rahmen der freien Heilfürsorge nun operieren lassen kann?
Ärzte oder Sanitäter konnten mir bei der Frage nicht weiterhelfen, genauso wie die Sachbearbeiter der zuständigen WBV West.

Danke im Vorraus!

Hallo!

Meine vierjährige Dienstzeit bei der Bundeswehr(Heer,
Fallschirmjäger) endete vor 2,5 Jahren. Während der

regulären

Dienstzeit verletzte ich mich beim angeordneten Sport.

Daraus

resultierte ein Innenmeniskusriss der zu

Bundeswehrzeiten nie

operiert wurde, weil man sich nicht sicher war.

Nun war ich im Rahmen eines
WDB(Wehrdienstbeschädigung)-Gutachtens im
Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, wo mir von einem sehr

kompetent

wirkenden Orthopäden nahegelegt wurde, die Verletzung
definitiv operativ behandeln zu lassen.

Das WDB-Verfahren läuft nun schon seit 2 Jahren

ergebnislos

vor sich hin.
Weiss jemand ob ich mich im Rahmen der freien

Heilfürsorge nun

operieren lassen kann?
Ärzte oder Sanitäter konnten mir bei der Frage nicht
weiterhelfen, genauso wie die Sachbearbeiter der

zuständigen

WBV West.

Danke im Vorraus!

Also ich kanns mir nicht vorstellen daß die nach 2,5
Jahren noch dafür bezahlen. Ruf doch mal in Köln an bei
der SdBW

Hallo,
sorry hat etwas gedauert mit der Antwort. Ich musste mich aber erst selbst mal an kompetenter Stelle nachfragen.

Antwort: Nein, Du kannst Dich nicht im Rahmen der freien Heilfürsorge operieren lassen.

Die Kosten für die Operation würde das Versorgungsamt übernehmen, dazu muss aber eine anerkannte WDB vorliegen.

Über den Stand Deines WDB-Verfahrens kann Dir auf Nachfrage nur die zuständige WBV(Wehrbereichsverwaltung)eine Auskunft geben. Du wirst ja schon irgendwelche schriftlichen Unterlagen haben, auf die Du Dich berufen kannst.

Alles Gute weiterhin und kameradschaftliche Grüße

Solange das WDB-Verfahren noch läuft, hast Du gute Chancen, dass die Operation doch von der Heilfürsorge übernommen wird, meine ich (aus dem Bauch heraus). Da es sich um einen dienstlichen Unfall bzw. eine Verletzung im Dienst handelt, muss die Bundeswehr dafür Sorge tragen, dass Du wieder voll einsatzfähig bist. Auch wenn die aktive Dienstzeit schon eine Weile her ist, heißt das nicht, dass die Bw damit nicht mehr zuständig ist. Versuche, dass WDB-Verfahren anzukurbeln und hol Dir am besten mehrere Arztmeinungen ein, um Druck machen zu können. Im DZE-ABC auf www.dienstzeitende.de findest Du noch weitere Antworten zum Thema Übergang ins Zivilleben. MkG