Liebe/-r Experte/-in,
habe einen „Vertrag über freie Mitarbeit“ bei einem Nachhilfeinstitut. Lt. dieser Vereinbarung ist es möglich, „die Übernahme von Nachhilfe bei einem einzelnen Schüler abzulehnen“.
Das verstehe ich so, dass ich nicht jeden mir vorgeschlagenen Schüler annehmen muss. So auch schon geschehen.
Vor einigen Wochen habe ich aber die Nachhilfe für einen Jungen angenommen. Die dazu gehörigen Daten habe ich vom Nachhilfeinstitut in Form einer „Auftragsbestätigung“ erhalten incl. Dauer der Nachhilfe, d.h. Anzahl der zu unterrichtenden Stunden. Die Mutter hat aus mir unverständlichen Gründen den Weg Nachhilfe gewählt, obwohl bei diesem Kind eine psychiatrische Diagnose im Vordergrund steht, wie ich nun zwischenzeitlich erfahren habe. Die Schule hat inzwischen für den Verbleib des Kindes in dieser Schule zur Bedingung gemacht, dass er psychiatrisch behandelt wird. Dementsprechend gestaltet sich der Unterricht. Der Junge weigert sich im Wesentlichen, mitzuarbeiten, wird frech und ausfallend u.a…
Ich habe zunächst versucht, das Kind zu motivieren und nichts unversucht gelassen, den Unterricht interessant zu gestalten,vorübergehend mit einigem Erfolg, aber inzwischen erscheint mir das Ganze als unzumutbar.
Der Auftraggeber hat vermutlich natürlich kein Interesse daran, den Eltern das Honorar zurückzuzahlen.
Kann ich die Weiterführung des Auftrages ablehnen oder kommen dann Regressforderungen auf mich zu? Eigentlich möchte ich es mir mit dem Auftraggeber auch nicht verscherzen und andere Aufträge annehmen. Außerdem ist dies auch noch mein erster Auftrag. Sieht dumm aus, den gleich abzubrechen. Zur Nachhilfe ist eine recht weite Strecke zurückzulegen, die eigentlich nur per Auto zurückzulegen ist. Was passiert, wenn mein Auto kaputt geht und ich nicht mehr fahren kann?
Für Eure Antwort vielen Dank im Voraus.
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Im voraus vielen Dank