Hallo,
im Naturschutzgesetz heißt es:
„In der Zeit vom 1. Februar bis zum 30. September dürfen in der freien Natur und Landschaft Bäume und Felsen mit Horsten oder Bruthöhlen nicht bestiegen und solche Bäume nicht gefällt werden.“
Was ist denn „freie Natur und Landschaft“? Gehören Gärten z. B. nicht dazu?
Gruß
Carsten