Freie Universität Klausurbestimmungen

Ich hab eine grundlegende Frage:

Kann man an den Klausuren teilnehmen, obwohl ich in einer Lehrveranstaltung mehr als zweimal unentschuldigt gefehlt habe?

Ich hatte irgendwo gelesen, dass der Senat mal beschlossen hatte, die Anwesenheitspflicht auszusetzen.

Dann meine nächste Frage:

Wenn ich angenommen nicht für die Klausuren zugelassen bin, habe aber die Semestergebühr für das zweite Semester schon bezahlt;
Bin ich immer noch immatrikuliert?
Wiederhole ich im zweiten Semester dann das erste Semester?
Oder wie sieht die Regelung dann aus?

Mich würde auch interessieren, falls man z.B. gar keine Klausur schaffen würde ob man dann im zweiten Semester weitermacht, oder das erste wiederholt.

Vielen Dank fürs Lesen. :smile:

Moin,

Ich hab eine grundlegende Frage:

nö die ist höchst spezifisch, denn

Kann man an den Klausuren teilnehmen, obwohl ich in einer
Lehrveranstaltung mehr als zweimal unentschuldigt gefehlt
habe?

das ist eine hochschulspezifische Sache.
Jede Hochschule, ja jeder Fachbereich kann da sein eigenes Süppchen kochen.

Eine Antwort auf diese Frage wirst Du nur im Sekretariat der Hochschule kriegen.
Oder beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bzw. dessen Mitgliedern, ev. auch von den Mitgliedern des Fachschaftsrates oder anderen kundigen Mitgliedern des Fachbereiches.

Gandalf

Hi,

ergänzend dazu würde ich dem UP raten, sich auch mal die Studien- und die Prüfungsordnung seines Studienganges zu Gemüte zu führen, das könnte auch einiges klären :wink:

Grüße,
Grünblatt

Moin,

lesen lassen, und anschließend erklären lassen - das ist doch viel bequemer als sich selbst die

Studien- und die Prüfungsordnung seines Studienganges zu
Gemüte zu führen,

gell?

;-»
Pit

Moin,

zur Ausbildung angehender Führungskräfte gehört es, Arbeiten delegieren zu können.

Gruß Volker

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