Ich hab eine grundlegende Frage:
Kann man an den Klausuren teilnehmen, obwohl ich in einer Lehrveranstaltung mehr als zweimal unentschuldigt gefehlt habe?
Ich hatte irgendwo gelesen, dass der Senat mal beschlossen hatte, die Anwesenheitspflicht auszusetzen.
Dann meine nächste Frage:
Wenn ich angenommen nicht für die Klausuren zugelassen bin, habe aber die Semestergebühr für das zweite Semester schon bezahlt;
Bin ich immer noch immatrikuliert?
Wiederhole ich im zweiten Semester dann das erste Semester?
Oder wie sieht die Regelung dann aus?
Mich würde auch interessieren, falls man z.B. gar keine Klausur schaffen würde ob man dann im zweiten Semester weitermacht, oder das erste wiederholt.
Vielen Dank fürs Lesen.