Hallo und eine Frage: ist es nicht so, dass laut MTV für kaufmän. Angestellte im Einzelhandel (NRW), soll der AN an nicht mehr als drei Samstagen arbeiten. Wie verhält es sich denn, wenn man z. B. innerhalb eines Monats, auch noch eine Woche Tarifurlaub nimmt??? Hat der AN dann etwa trotzdem noch einen Anspruch auf einen (weiteren) freien Samstag im besagten Monat? Das würd mich sehr interessieren… Dankeschön!
Hallo,
ist es nicht so, dass laut MTV für kaufmän. Angestellte im Einzelhandel (NRW), soll der AN an nicht mehr als drei Samstagen arbeiten.
Da müßte man mal reinschauen, aber sowas ist in der Tat üblich.
Wie verhält es sich denn, wenn man z. B. innerhalb eines Monats, auch noch eine Woche Tarifurlaub nimmt??? Hat der AN dann etwa trotzdem noch einen Anspruch auf einen (weiteren) freien Samstag im besagten Monat?
Ein Blick in den Tarifvertrag würde da für Klarheit sorgen können.
Ich vermute aber mal, dass da nicht steht, dass man einen (zusätzlichen) Urlaubstag für einen Samstag im Monat bekommt. Dort wird lediglich festgehalten sein, dass man eben nicht an mehr als drei Samstagen im Monat arbeiten bräuchte. Wenn dies mit dem Urlaub bereits erfüllt wäre, müßte man eben die anderen drei Samstage arbeiten.
Grüße