Hallo,
Wenn der Schulleiter bzw. der Referent blöd kommen, dann gibt
es immer noch die Möglichkeit der Kündigung. Ja, auch Beamte
können einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
stellen. Das geht sogar einfacher als bei Angestellten.
Dann verliere ich aber meinen Beamtenstatus. Das ist es mir
nicht wert, glaub ich.
Ganz einfach, du verlierst deinen Beamtenstatus in RLP und wirst - wenn es funktioniert - Beamter in BW
Möglicherweise kann da ein Lehrerverband behilflich sein.
Es könnte zu Problemen bei der Pension (Nachversicherung bei
BfA) und bei der neuen Eingruppierung kommen.
Nachversicherung im Angestelltenverhältnis? Eingruppierung in
was?
Je nach dem, wie es läuft, RLP bezahlt für dich die Rentenversicherungsbeiträge bei der BfA nach und du bekommst für die RLP Zeit eine Rente. Oder du bekommst einen Teil der Pension von RLP überwiesen, aber das hängt alles von deiner bisher gedienten Zeit ab. Deswegen ist eine Beratung durch einen Lehrerverband nicht schlecht, aber die haben da auch wenig Ahnung.
Als Angestellte verdiene ich wesentlich weniger Geld. Das
lasse ich mir von der Schulleitung nicht vermiesen.
Die Nachversicherung wäre mit RLP, die Eingruppierung mit BW,
also dem RP Karlsruhe zu klären,
Was ist RP???
RP=Regierungspräsidium, das alte Oberschulamt. Dort sitzen die Personalreferenten.
Wenn dich eine Schule in BW will, dann kannst du darauf pochen, dass du wieder eine Beamtenstelle möchtest, sonst wechselst du nicht. Ebenso solltest du auf deiner Dienstaltersstufe beharren, nicht dass du in A13 als Berufsanfänger eingestuft wirst. Auf einen Angestelltenvertrag würde ich mich an deiner Stelle auch nicht einlassen.
Wenn sich RLP quer stellt mit dem Ländertausch, dann ganz du ja ganz unumwunden sagen, dass du dann kündigst und in BW Beamter wirst.
Ohne Lehrerverband würde ich allerdings vor diesem Spielchen warnen. Es könnte sein, dass du dann leer da stehtst.
Aber ein wenig drohen könnte nicht schaden.
wobei die Karlsruher recht
pragmatisch vorgehen.
Inwiefern pragmatisch?
Schade, ich hätte gerne mehr verstanden von dem, was du sagst.
Wenn dich das Karlsruher RP will, dann bauen die- denke ich - Brücken und können dich auch beraten, wie das mit der Entlassung in RLP funktioniert und mit der Anstellung in BW. Wie man das alles mit dem neuen Beamtenstatusgesetz allerdings interpretieren muss weiss sicher zur Zeit niemand.
HTH
MK