Freigabe im Ländertausch

Liebe Experten!

Es geht um den Wechsel von einer Berufsschule in Rheinland-Pfalz nach Baden-Württemberg. Die Schule in Baden-Württemberg möchte den Lehrer aus RhPf gern einstellen, der Lehrer möchte gern dorthin.

Wie wird mit Anträgen auf Freigabe umgegangen?

An der Berufsschule in RhPf unterrichtet der Lehrer in einem Exotenfach, wo es schwierig ist, neue Kollegen zu bekommen. Derzeit ist ohnehin ein Mangel da, weil eine Kollegin längerfristig erkrankt ist.

Wiegt das Interesse der Schule stärker oder kann der Lehrer anführen, dass er starke persönliche Gründe hat, den Wechsel vollziehen zu wollen?

Wie sieht denn die Gesetzeslage aus und wie wird das im Allgemeinen gehandhabt? Habe nur sehr diffuse Informationen zum Ländertausch gefunden.

Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten!

LiebeGrüßeFlaschenpost

Hallo,
nach meiner Erfahrung häht viel vom Einzelfall ab. Ich hatte einen Fall, wo die Freigabe erst abgelehnt war und dann in die Entscheidung des Schulleiters gestellt wurd, ich kenne auch einen Fall, in dem das Land den Kollegen über Jahre nicht freigegeben hat. In jedem Fall empfiehlt sich ein persönliches Gespräch mir dem zuständigen Referenten der ADD und insbesondere mit dem Schulleiter.
Gruß Orchidee

Hallo,

Wenn der Schulleiter bzw. der Referent blöd kommen, dann gibt es immer noch die Möglichkeit der Kündigung. Ja, auch Beamte können einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellen. Das geht sogar einfacher als bei Angestellten.

Möglicherweise kann da ein Lehrerverband behilflich sein.

Es könnte zu Problemen bei der Pension (Nachversicherung bei BfA) und bei der neuen Eingruppierung kommen.

Die Nachversicherung wäre mit RLP, die Eingruppierung mit BW, also dem RP Karlsruhe zu klären, wobei die Karlsruher recht pragmatisch vorgehen.

Gruß
MK,
aus dem Bundesland mit dem größten Science Centers Süddeutschlands

Wie meinen?
Hi!

Wenn der Schulleiter bzw. der Referent blöd kommen, dann gibt
es immer noch die Möglichkeit der Kündigung. Ja, auch Beamte
können einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
stellen. Das geht sogar einfacher als bei Angestellten.

Dann verliere ich aber meinen Beamtenstatus. Das ist es mir nicht wert, glaub ich.

Möglicherweise kann da ein Lehrerverband behilflich sein.

Es könnte zu Problemen bei der Pension (Nachversicherung bei
BfA) und bei der neuen Eingruppierung kommen.

Nachversicherung im Angestelltenverhältnis? Eingruppierung in was?

Als Angestellte verdiene ich wesentlich weniger Geld. Das lasse ich mir von der Schulleitung nicht vermiesen.

Die Nachversicherung wäre mit RLP, die Eingruppierung mit BW,
also dem RP Karlsruhe zu klären,

Was ist RP???

wobei die Karlsruher recht
pragmatisch vorgehen.

Inwiefern pragmatisch?

Schade, ich hätte gerne mehr verstanden von dem, was du sagst.

Gruß
MK,
aus dem Bundesland mit dem größten Science Centers
Süddeutschlands

Science Centers!
You me too!

LiebeGrüßeChrisTine

Hallo,

Wenn der Schulleiter bzw. der Referent blöd kommen, dann gibt
es immer noch die Möglichkeit der Kündigung. Ja, auch Beamte
können einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
stellen. Das geht sogar einfacher als bei Angestellten.

Dann verliere ich aber meinen Beamtenstatus. Das ist es mir
nicht wert, glaub ich.

Ganz einfach, du verlierst deinen Beamtenstatus in RLP und wirst - wenn es funktioniert - Beamter in BW

Möglicherweise kann da ein Lehrerverband behilflich sein.

Es könnte zu Problemen bei der Pension (Nachversicherung bei
BfA) und bei der neuen Eingruppierung kommen.

Nachversicherung im Angestelltenverhältnis? Eingruppierung in
was?

Je nach dem, wie es läuft, RLP bezahlt für dich die Rentenversicherungsbeiträge bei der BfA nach und du bekommst für die RLP Zeit eine Rente. Oder du bekommst einen Teil der Pension von RLP überwiesen, aber das hängt alles von deiner bisher gedienten Zeit ab. Deswegen ist eine Beratung durch einen Lehrerverband nicht schlecht, aber die haben da auch wenig Ahnung.

Als Angestellte verdiene ich wesentlich weniger Geld. Das
lasse ich mir von der Schulleitung nicht vermiesen.

Die Nachversicherung wäre mit RLP, die Eingruppierung mit BW,
also dem RP Karlsruhe zu klären,

Was ist RP???

RP=Regierungspräsidium, das alte Oberschulamt. Dort sitzen die Personalreferenten.

Wenn dich eine Schule in BW will, dann kannst du darauf pochen, dass du wieder eine Beamtenstelle möchtest, sonst wechselst du nicht. Ebenso solltest du auf deiner Dienstaltersstufe beharren, nicht dass du in A13 als Berufsanfänger eingestuft wirst. Auf einen Angestelltenvertrag würde ich mich an deiner Stelle auch nicht einlassen.

Wenn sich RLP quer stellt mit dem Ländertausch, dann ganz du ja ganz unumwunden sagen, dass du dann kündigst und in BW Beamter wirst.

Ohne Lehrerverband würde ich allerdings vor diesem Spielchen warnen. Es könnte sein, dass du dann leer da stehtst.

Aber ein wenig drohen könnte nicht schaden.

wobei die Karlsruher recht
pragmatisch vorgehen.

Inwiefern pragmatisch?

Schade, ich hätte gerne mehr verstanden von dem, was du sagst.

Wenn dich das Karlsruher RP will, dann bauen die- denke ich - Brücken und können dich auch beraten, wie das mit der Entlassung in RLP funktioniert und mit der Anstellung in BW. Wie man das alles mit dem neuen Beamtenstatusgesetz allerdings interpretieren muss weiss sicher zur Zeit niemand.

HTH
MK

hmm
hallo nochmal!

Wenn der Schulleiter bzw. der Referent blöd kommen, dann gibt

Dann verliere ich aber meinen Beamtenstatus. Das ist es mir
nicht wert, glaub ich.

Ganz einfach, du verlierst deinen Beamtenstatus in RLP und
wirst - wenn es funktioniert - Beamter in BW

Das ist eben doch etwas anderes, eine Neuverbeamtung. Ich bin noch unter der altersgrenze, würde doch dann aber neuverbeamtet,und das bedeutet, wenn ich nicht irre, erstmal nur z.A. = auf Probe.
Außerdem habe ich eine Vorerkrankung im Gepäck, die dem wohl entgegensteht.

Möglicherweise kann da ein Lehrerverband behilflich sein.

Es könnte zu Problemen bei der Pension (Nachversicherung bei
BfA) und bei der neuen Eingruppierung kommen.

Nachversicherung im Angestelltenverhältnis? Eingruppierung in
was?

Je nach dem, wie es läuft, RLP bezahlt für dich die
Rentenversicherungsbeiträge bei der BfA nach und du bekommst
für die RLP Zeit eine Rente. Oder du bekommst einen Teil der
Pension von RLP überwiesen, aber das hängt alles von deiner
bisher gedienten Zeit ab. Deswegen ist eine Beratung durch
einen Lehrerverband nicht schlecht, aber die haben da auch
wenig Ahnung.

Darf ich mal fragen, woher du dein Wissen hast? In deiner Vika steht ja nix.
Hört sich etwas kompliziert an.

Als Angestellte verdiene ich wesentlich weniger Geld. Das
lasse ich mir von der Schulleitung nicht vermiesen.

Die Nachversicherung wäre mit RLP, die Eingruppierung mit BW,
also dem RP Karlsruhe zu klären,

Was ist RP???

RP=Regierungspräsidium, das alte Oberschulamt. Dort sitzen die
Personalreferenten.

Das hieß früher Bezirksregierung, heute ADD = Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion.
Bist du sicher, dass du Ahnung vom Thema hast?

Wenn dich eine Schule in BW will, dann kannst du darauf
pochen, dass du wieder eine Beamtenstelle möchtest, sonst
wechselst du nicht.

Ich mchte gern wechseln, das einzige Problem ist die Freigabe, und die hängt von der persnlichen Entscheidung der Referentin bei der ADD ab. Unterstützen kann der Schulleiter, wenn er will.

Wenn sich RLP quer stellt mit dem Ländertausch, dann ganz du
ja ganz unumwunden sagen, dass du dann kündigst und in BW
Beamter wirst.

Das würde ich nicht tun, und deshalb spiele ich damit auch nicht.

Wenn dich das Karlsruher RP will, dann bauen die- denke ich -
Brücken und können dich auch beraten, wie das mit der
Entlassung in RLP funktioniert und mit der Anstellung in BW.

Das ist jetzt allerdings mal ein guter Tipp. DANKE!!!

HTH

Immer diese Abkürzungen

MK

Mfg
FP

hallo nochmal,

Das hieß früher Bezirksregierung, heute ADD = Aufsicht- und
Dienstleistungsdirektion.
Bist du sicher, dass du Ahnung vom Thema hast?

Das hiess in BW noch nie Bezirksregierung und noch nie Aufsicht… .
Und ich denke schon dass ich Ahnung habe, die Vika war einmal vollständig, aber seit sie reduziert ist habe ich weniger Trollalarm.

HTH

Immer diese Abkürzungen

hope that helps, bzw. hoffe tas hilft

Gruß,
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