Ein herzliches Hallo,
einmal angenommen, die Stelle des Mitarbeiters A (Angestellter) wird gekürzt und fällt damit weg (ab 7/2013) - er bekommt eine einmalige Abfindung und wird - als Zuckerl vom Unternehmen - bis 5/2014 bezahlt freigestellt, um die Chance zu bekommen, sich eine neue Stelle zu suchen bzw. selbständig zu machen.
Ideen von A:
geringfügigie Selbständigkeit anmelden - so bald als mögl. während der Freistellung
Weiterbildung über die IHK - Möglichkeiten der Selbständigkeits-Workshops voll nutzen
ggf. auch Praktikas oder unbez. Lernmöglichkeiten nutzen
Erstwohnsitz D, Zweitwohnsitz Österreich, da hier mittel- bis langfrisitg der Schwerpunkt der Selbständigkeit liegen soll
Grobplan der Selbständigkeit: Beratung von Unternehmen zur Implementierung von CSR - Beratung von Organisationen, wie sie mit Wirtschaftsunternehmen zu CSR kooperieren können
Mitarbeiter A freut sich sehr, wenn Ihr ihm bei folgenden Fragen helfen könntet:
Was muss er bei der Meldung am Arbeitsamt beachten - damit nichts gekürzt wird?
Sofort (zu Beginn Freistellung, vorauss. 7/2013), melden? Oder erst ca 4 Monate vor Ablauf der Freistellung (5/2014)?
Welche Art der Selbständigkeit (geringfügig, „normal“, Freiberufler,…) empfehlt Ihr, wenn er sich erst einmal alles aufbauen möchte, sich einen Namen machen und Netzwerk bekommen möchte - natürlich mit so wenig Kosten wie nötig (KV, …), jedoch mit hohen Fahrtkosten und Wohnkosten bezgl. Österreich
Darf er in Ö als Zweitwohnsitz wohnen? Erlaubt Ö einen Aufenthalt als Zweitwohnsitz?
… und natürlich alles, was Euch auffällt, Fragen kommen, die A noch nicht bedacht oder formuliert hat… ;o)
Schon jetzt herzlichen Dank für Eure Zeit und Eure Tipps,
Grüßle
petepuck