Guten Tag,
angenommen Person X wird zusammen mit Person Y auf der Straße von Polizeibeamten kontrolliert, da sie diese schon von dem Haus eines „Händlers für illegale Konsumgüter“ beobachtet haben, um sie anschließend, wie bereits erwähnt, zu kontrollieren. Dabei stellt sich heraus, dass Person X eine geringe Menge Cannabis (weniger als 6gramm) und Person Y eine größere Menge Cannabis (mehr als 6 gr.) mitführen. Dies gaben Person X und Person Y allerdings auch zu, als sie die Polizeibeamten zunächst fragten, ob sie verbotene Gegenstände oder Substanzen mitführen würden.
Nach einer Leibesvisitation auf der Straße (bis in die Socken), wurden zwei weitere Streifenwagen mit jeweils zwei weiteren Polizeibeamten dazu gerufen, damit je einer von ihnen Person X und Person Y zur Polizeistation fahren kann.
Soweit so gut und auch verständlich!
Zu diesem Zeitpunkt rechneten die Personen zwar mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel Gesetz, allerdings NICHT mit der nun von den Polizeibeamten angeordneten Freiheitsberaubung von etwas mehr als 3 Stunden.
Person X war der Meinung, dass die Polizeibeamten dies nicht dürfen und fragte auf eine ganz sachliche Art und Weise, mit welcher Begründung sie dies machen würden. Alles was als Antwort kam, war eine sehr herablassende Antwort, mit einer Begründung, die mich nicht zufriedenstellte: „Person X und Y seien Beschuldigte in einem Strafverfahren & es würde Gefahr in Verzug bestehen!“ Auf weitere Fragen, warum z.B. Gefahr in Verzug bestehen würde oder ob der Verstoß gegen das BtmG (zumal bei einer Person nur eine geringe Menge gefunden wurde) überhaupt zur Freiheitsberaubung berechtigt?!
Person X und Y sagten, dass sie wissen, dass diese Substanz verboten sei und dass sie die Beschlagnahme dieser auch nachvollziehen können und es ebenfalls nachvollziehen können, wenn ihnen eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geschrieben würde, allerdings könnten sie nicht verstehen, warum sie dafür nun eingesperrt werden müssten!
Ergänzend sollte vielleicht gesagt werden, dass sich besonders Person X erheblich in ihrer Würde als Mensch verletzt fühlte, da man sich ihrer Fragen nicht annahm und sie ignorierte. Bevor Person X und Person Y in die Zelle gesperrt wurden, mussten sie sich komplett nackt vor zwei Polizeibeamten ausziehen und „durften“ dann nur mit Unterhose und T-Shirt bekleidet in die sehr kalte Zelle. Auf die Anfrage, wie lange sie jetzt (natürlich jeder in einer einzelnen Zelle) dort bleiben müssten, antwortete man: „Das kann ich Ihnen nicht sagen! Das kann eine Stunde dauern, das kann die halbe Nacht dauern oder es könnte auch die ganze Nacht dauern!“ Nach dieser Aussage schloss sich die Tür und wurde erst ca. 3 Stunden später wieder geöffnet.
Beide Personen sind frische 18 Jahre alt & besonders Person X wurde durch diese Maßnahme, durch dieses Gefühl der menschenunwürdigen Behandlung, in seiner Psyche verletzt, sodass ihn dieser Vorfall noch Monate danach schwer zu schaffen macht!
Meine Frage ist nun, ob die Polizeibeamten in diesem Fall, zu dieser Freiheitsberaubung ermächtigt waren? Hätten Sie nicht einfach eine Anzeige auf der Polizeidienststelle schreiben können, die Personen X und Y durchsuchen aber sie DANN wieder gehen lassen können?
Das ist allerdings nur ein Teil der Geschichte.
Hinzuzufügen ist noch, dass die Polizeibeamten nach der Festnahme von Person X und Person Y in das Haus des „Händlers für illegale Konsumgüter“, von dem die Personen zuvor gekommen waren, mittels eines Durchsuchungsbeschlusses, eingekehrt sind und eine Hausdurchsuchung durchgeführt haben.
Dabei konnten größere Mengen an Betäubungsmitteln festgestellt werden, was allerdings ein anderes Thema ist.
Der Punkt ist nun folgender: Person X und Person Y wurden logischerweise gefragt, ob sie eine polizeiliche und richterliche Aussage machen wollen, was beide verneinten, sodass es zu keiner Anhörung bzw. Aussage der beiden Personen gekommen ist! Person X und Person Y haben außerdem nie gesagt, dass sie ihre Konsumgüter von dem „Handelsvertreter für illegale Konsumgüter“ bekommen haben! Sie haben jedenfalls KEINE Aussage gemacht.
Allein die Tatsache, dass die Polizeibeamten Person X und Person Y dabei beobachtet haben, wie die Personen in das Haus gegangen und kurz darauf wieder hinausgegangen sind, MUSS doch KEINESFALLS ein Beweis dafür sein, dass Person X und Person Y ihre illegalen Konsumgüter auch da bekommen haben! Sie hätten diese auch bereits vor dem Besuch des illegalen Handelsvertreters mit sich geführt haben können.
So bekam also der Handelsvertreter für Konsumgüter seine Strafe.
Einige Zeit später haben Person X und Person Y bei einem Freund des Handelsvertreters für Konsumgüter einen Brief der Polizei lesen dürfen, welcher an den Handelsvertreter adressiert war.
In diesem Brief stand unter anderem, dass Person X und Person Y (dort mit Vor- und Zunamen benannt) ausgesagt hätten: „Der Handelsvertreter für illegale Konsumgüter hat noch ca. 100 gr. Cannabis zuhause liegen“.
Diese Aussage wurde von Person X und Person Y nie gemacht, da wie bereits erwähnt, sämtliche Aussagen verweigert worden sind!
Ohne diese ERFUNDENE Aussage der Polizeibeamten hätten diese sicher nicht beim Handelsvertreter für illegale Konsumgüter einkehren dürfen, da sie sicher keinen Durchsuchungsbeschluss hätten rechtfertigen können.
Meine Fragen sind also nun:
- Durften die Polizeibeamten Person X und Person Y ihrer Freiheit berauben?
- Kann man gegen dieses unwürdige Verhalten der Polizeibeamten, welches Person X stark in seiner Würde verletzt hat, angehen? (Schließlich ist es unser oberstes Ziel, die Würde des Menschen unantastbar zu belassen)
- Hätten die Polizeibeamten überhaupt ohne die ERFUNDENE Aussage, die Person X und Person Y angeblich gemacht haben sollen, in die Wohnung des verdächtigten eindringen dürfen? (Da sehe ich ebenfalls unser Grundgesetz mit dem Artikel 13 „Unverletzlichkeit der Wohnung“)
Dieses Thema beschäftigt mich wirklich sehr und ich bin dankbar für alle sachlichen Antworten!