Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rollstuhl

Hallo,
ich arbeite mit behinderten Menschen die im Rollstuhl sitzen.
Einige können sich mit dem Rollstuhl, wenn auch nicht unbedingt zielorientiert, fortbewegen und lösen ihre Bremsen selbsttätig.
Wenn ich nun die Handbremse am Lenkgriff feststelle, ist dies schon eine freiheitsentziehende Maßnahme?
Oder, darf ich, um den Menschen zu schützen, die Handbremse, ohne richterlichen Beschluß benuzen?
Mir ist klar dass der Mensch im Rollstuhl genau das gleiche Recht der Bewegung hat wie ein Geher!

hallo
meines Wissens braucht es dafür keinen richterlichen Beschluß da der Mensch die Bremse selbständig lösen kann. Das Einverständnis des Rollstuhlfahres ist jedoch zu holen, bzw. ihn darüber zu informieren das man zu seiner eigenen Sicherheit die Bremse feststellt.

Lieber Hund1925, ich antworte mal aus dem Bauch: Es geht ja wohl in erster Linie darum, zu verhindern, dass ein Rollstuhl auf eine Straße rollt oder bei Steigungen nicht davon rollt und der Mensch mit Behinderung dann sich und andere u.U.(stark) gefährdet. Ein Mensch wird schnell aus dem Rollsthl katapultiert, wenn er z.B. gegen einen Randstein rollt. Dies wäre wohl als Verletzung der Aufsichtspflicht oder Fahrlässigkeit ders Betreuers zu werten, besonders bzw. noch dazu, wenn ein behinderter Mensch nicht zu jeder Zeit selbst in der Lage ist, die Bremsen zu bedienen und auch selbst zu fahren. Wenn der Mensch mit Behinderung nicht in der Lage ist, die Bremsen zu betätigen oder sogar aus Versehen oder auch vorsätzlich aber ohne Einsicht der Folgen die Bremse vorne selbst löst, ist der Bremshebel am Griff sicher eine große Hilfe (abgesehen von der Rückenschonung). Was soll da eine freiheits- entziehende Maßnahme sein ?
Lieber Kollege, bitte achte mit Deinem Hausverstand und Liebe auf das Wohl Deiner Anbefohlenen und vertrete das auch gegenüber anderen. Liebe Grüße
Peteraner

Hallo
Leider kenne ich mich mit Rollstuhlbenutzung nicht aus.
Aber die Stiftung cerebral oder selbstbestimmtes Leben, können ganz sicher kompetente Antworten geben.
Tut mir Leid, wenn ich nicht direkt helfen kann.
lieben Gruss

Bin zwar selbst auf den Rollstuhl angewiesen, habe aber leider keine Ahnung, wie die gesetzliche Regelung diesbezüglich aussieht.
Freundliche Grüße
J. Schön

Hallo Hund 1925!
Ich kann Dir das nicht genau sagen wie das ist. Aber man darf ja auch keinem Patienten ein Bettgitter ohne zusage der Angehörigen, sind keine da, ohne richterlichen Beschluss einfach so an Bett machen. Ich halte es für Schwachsinn! Wenn ein Patient nachts aus dem Bett fallen muss, nur weil man in der Nacht keinen Richter oder Angehörigen finden kann, ist dass einfach nur traurig. Was ist denn besser? Ein Pat. fällt aus dem Bett oder er schläft am Bettgitter! Ich könnte mir Vorstellen, dass es mit den Rollstuhlbremesn ebenso ist. Erkundige Dich bei einen Anwalt, bevor Du einen Fehler machst und verklagt wirst.
Ich hoffe, Du findest eine für Dich optimal Lösung die rechtlich abgedeckt ist!
Mit freundlichen Grüßen
Yoschi

Hallo,
wenn ich die Anfrage richtig verstehe, handelt es sich um mehrfach Behinderte, also sowohl körperlich als auch geistig Behinderte.Ich persönlich empfinde das feststellen der Bremse am Rollstuhl als keine geeignete Lösung und eher bedenklich.Dies kommt dem fixieren in einem Gitterbett gleich, für das die Zustimmung der Angehörigen bzw. des Vormundes eingehohlt werden muss. Besser wäre meines Erachtens den betroffenen Personen die Möglichkeit zu geben sich in einer für sie geschützten Umgebung eigenständig fortzubewegen. Ich selbst habe die Beobachtung gemacht das diese dadurch etwas ruhiger und ausgeglichener werden.
mfG,
Peter

Hallo!
So wirklich sicher kann ich dazu leider nichts sagen, aber ich denke, daß es zum Schutz des Betroffenen und seiner Umgebung erlaubt ist. Mit solch einer Situation hatte ich noch nie zu tun.

Herzliche Grüße
Anita Sch.

Einfach Hausverstand und Liebe einsetzen