Hallo Rechtsfüchse!
Ich habe von folgendem Sachverhalt Kenntnis erlangt: Eine vorsorgebevollmächtigte Enkelin hat ihre (agile, mobile) Oma (mit leichten demenzbedingten Erinnerungsproblemen) zum Probewohnen für drei Wochen in ein Pflegeheim gegeben - und ist (auf eine vorher gebuchte) Fernreise gegangen, wo sie weder telefonisch noch anderweitig erreichbar war. Die Oma hat sofort mehrere Fluchtversuche unternommen - bis „man“ ihr Melperon verabreicht hat.
Nach Aussage der Enkelin soll ein (mit dem Heim kooperierender) Arzt das sedierende Medikament eigenmächtig verordnet haben.
Meine Fragen: Kann es sein, dass ein Arzt ohne Rücksprache mit der Bevollmächtigten sowie ohne gerichtliche Absegnung solch ein Medikament verordnen darf? Sollte er es getan haben, wäre das ein Strafbestand, den man anzeigen könnte/sollte? Sollte die Enkelin (entgegen ihrer Aussage) der Verabreichung (ggf. vorab) zugestimmt haben: Würde sie das dürfen? Wenn nicht: Wäre das ein Strafbestand, den man anzeigen sollte? Das Medikament wurde der alten Dame von Angestellten des Heimes verabreicht. War das rechtens?
Wie beurteilt Ihr die geschilderte Situation?
Vielen Dank im Voraus!
P.S. Die Unterbringung der Oma war nicht zwingend notwendig - war dieser lediglich als kurzzeitige „Wohnprobe“ schmackhaft gemacht worden - und hätte kurzzeitig wieder abgebrochen werden können, ohne dass eine „Betreuungslücke“ entstanden wäre.