Freistehende Doppelhaushälfte dämmen?

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frau und ich lassen gerade über einen Bauträger eine Doppelhaushälfte in Rheinland - Pfalz bauen, welche im Frühjahr 2011 bezugsfertig sein soll.

Es ist nicht abzusehen, wann wir direkte Nachbarn bekommen, d.h. die Brandmauer bleibt laut Bauträger unverputzt und ungedämmt!
Eine zusätzliche Dämmung würde extra einige Tausend Euro kosten.

Das Haus wird mindestens nach der aktuellen Energiesparverordnung gebaut. Ich bezweifle jedoch, dass diese Rechnung ohne weitere Doppelhaushälfte neben uns aufgeht…!

Im Winter werden hohe Heizkosten auf uns zukommen, die Wände werden feucht, schimmlig, ich will garnicht daran denken.

Wie können wir uns in der Angelegenheit aufstellen?

schon mal vielen, vielen Dank für die Antwort

Gruß

Oliver Claus

HALLO OLLI,
was sieht denn die Baugenehmigung für eure Doppelhaushälfte vor. In der Regel wird eine „Doppelhaushälfte“ nicht als „Einzelbau“ genehmigt, sondern nur im Packet beider Hälften als eine Gesamtbaumaßnahme. Da entfällt natürlich die Wärmedämmung der Trennwand.
Wenn nur die eine Hälfte genehmigt worden ist (für mich ungewöhnlich), dann solltet ihr beim Bauornungsamt nachfragen (schriftlich), wie die Baugenehmigung auszulegen ist, ggf. mit einem Ergänzungs/Auflageteil, der natürlich die Isolierung der Trennwand vorsieht und damit Bestandteil der Baugenehmigung wird.
Gleiches gilt ja auch für den Brandschutz, der auch in der Baugenehmigung beurteilt werden muss. Hier gilt vor allen Dingen die Dachausführung, der Dachüberstand, die Regenwasserableitung u. ä.

mfg db

Hallo Oliver Claus
die Doppelhaushälfte ist ja noch im Bau, anders wäre es wenn sie schon bezogen wäre oder in den nächsten wochen bezugfertig wäre.
In diesem fall hat ja der bauträger alle Pflichten und Rechte, da die Übergabe noch nicht erfolgt ist, oder?
Eine durchfeuchtung des hauses kann ich nun über den ersten winter nicht sehen, jedoch eine starke abkühlung der brtpffenen wand. Aber neues Mauerwerk verträgt das schon mal gut.
Also sehe keinen Schimmel dadurch, anders wäre es wenn Sie das haus schon bewöhnen würden, wegen Schränke die dicht an der Aussenmauer stehen.
Sollte die andere Hälfte nicht umgehend gebaut werden können Sie auf Vertragserfüllung, wegen der Energieeinsparverordung klagen

mfg
waltsie

Also zunächst mal die Frage "baut der Bauträger auch die andere Haushälfte? Dann kann er die Dämmung (ca. 2 cm als Schalldämmung nicht als Wärmedämmung gedacht) auch gleich anbringen. Natürlich geht die Rechnung nach EnEV dann nicht auf, aber diese nimmt auf nicht gebaute Häuser keine Rücksicht. Sollte der bauträger hier eine sinnvolle Dämmung anbringen (oder Ihr) dann verliert die andere Haushälfte ja m² und sit somit weniger Wert bzw. die Dämmung muß wieder entfernt werden. Vor Schimmel würde ich mir keine Sorge machen, Kälte dürfte aber eine Rolle spielen.

Aber wer baut den schon mit einem Bauträger?
War Euch bewußt, daß Ihr dann ca. 15% mehr bezahlt als sein muß?

Grüße Mathias

Also zunächst mal die Frage "baut der Bauträger auch die
Aber wer baut den schon mit einem Bauträger?
War Euch bewußt, daß Ihr dann ca. 15% mehr bezahlt als sein
muß?

Hallo Mathias, danke für die schnelle Antwort!
Wir gehen davon aus, dass auch die andere Hälfte vom selben Bauträger gebaut wird, wissen wir aber nicht. Der Verkauf und die Planung laufen über eine andere Stelle.

Warum sollte man nicht über einen Bauträger bauen? Was hätten wir noch für Alternativen gehabt außer selbst bauen?

Können wir den Bauträger denn zu Dämmung verpflichten bzw. können wir klagen?

Hallo Oliver,
leider kann ich zu eventuellen Rechtsansprüchen auf ein Haus, welches möglicherweise auch im „halbfertigen“ Zustand der Energieeinsparverordnung entsprechen muß nichts sagen. Ich würde an eurer Stelle dennoch dem Bauträger gegenüber darauf bestehen, dass das Gebäude den gültigen Normen entsprechen muß - auch wenn er dann temporär eine Dämmschicht aufzubringen hat. Insofern sind deine Bedenken auch in Bezug auf Bauschäden durchaus berechtigt.
In jedem Fall empfehle ich eine schriftliche Notiz / Vereinbarung, dass er im Falle einer Weigerung für die Schadenbeseitigung und evtl. gar für höhere Kosten während der Heizperiode aufkommen muß.
Ob hierauf allerdings ein Anspruch besteht kann ich leider nicht sagen.

Schöne Grüße
Christian Storch

Danke für die schnelle Antwort

Danke für die schnelle Antwort, wir werden beim zuständigen Bauamt nachfrgen

Danke für die schnelle Antwort.

Ja selberbauen ist immer die bessere Alternative.
Wie gesagt "der Bauträger muß ja auch für seine „Maschienerie Gewinn machen, die beschäftigten Handwerker und ausführenden Firmen aber auch“. Also machen schon zwei Leute Gewinn!!!
Ob Ihr klagen sollt??? Da seid Ihr bei einem Anwalt besser aufgehoben. Als Trick geht noch:

Eine förmliche Abnahme verlangen, den Mangel aufzeigen, dann die Abnahme schriftlich verweigern und selbstverständlich einen Betrag der Restzahlung einbehalten. Dann kommen die sehr schnell ins Laufen, aber bitte juristisch abklären lassen.

Grüße

Ich denke, dass das „Aufstellen“ bei Hauskäufen immer im Vorfeld geschehen muss. Im Nachhinein gibt es kaum Grundlagen Forderungen zu stellen, die über das vertraglich geschuldete hinaus gehen.

Weitere Aussagen liessen sich vermutlich besser nach Kenntnis der Vertragssituation und durch einen Anwalt machen. Grundsätzlich ist es immer schlecht, sich erst im Nachhinein mit einer solchen Frage zu beschäftigen denn es dürfte bei Vertragsabschluss bekannt gewesen sein, dass es eine Doppelhaushälfte sein würde und es dürfte sich auch in diesem Zusammenhang immer die Frage stellen, wann das Nachbargebäude errichtet wird. Dies hätte man vertraglich (und notariell) festhalten können.

Sehr geehrter Herr Claus,

ich würde meine Bedenken dem Bauträger vortragen, und zwar schriftlich, und um Stellungnahme bitten. Wenn er Ihnen dann bestätigt, dass nichts passieren kann und Ihre Bedenken unberechtigt sind. Sollte es dann aber doch zu einem Schadensfall kommt, besteht nach meiner vorläufigen Einschätzung ein Schadensersatzanspruch. Um Ihnen genaueres sagen zu können, müsste ich die Sache aber mal insgesamt durchprüfen. Das ist in diesem Rahmen hier allerdings nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,
bei dem Wärmeschutznachweis wird angenommen, dass das die benachbarte Hälfte gebaut ist. Das ist ja auch der angestrebte Zustand.
An ihrer Stelle würde ich die Außenwand dämmen lassen, wenn ein Nachbar noch nicht absehbar ist.
LG

Hallo Herr Claus,
steht etwas in den Bauträgerverträgen, was zu tun ist, wenn die beiden Haushälften nicht gleichzeitig errichtet werden?
Sollte darüber nichts stehen, dann ist nach meiner Meinung und folgenden Gründen der Bauträger verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

  1. Das Haus wird entsprechend der Energieeinsparverordnung erstellt. Die Brandwand entspricht in keinster Weise dieser Verordnung.
  2. Die Wand ist gegen die Witterung nicht geschützt und eine durchfeuchtete Wand hat keinen Wärmeschutz.
  3. Durch die Durchfeuchtung und den verminderten Wärmeschutz wird sich der Taupunkt auf die Innenseite der Wand verlegen. Durch diese physikalische Situation müssen Sie zusätzlich Heizen und auch vermehrt Lüften, um die Gefahr eine verschimmelter Wand zu vermeiden.

Um diesen zu erwarteten Baumängel zu vermeiden, muß der Bauträger gegensteuern.
Sollte der Bauträger nicht auf Ihre Einwendungen eingehen, empfehle ich Ihnen sich einen Bausachverständigen vor Ort zu nehmen, im weiteren Fall juristischen Beistand.

Mit freundlichem Gruß
A.D.