Freistellung am Prüfungstag

Hallo,

mache Ausbildung zur Industriekauffrau und habe nächste Woche meine schriftlichen Abschlussprüfungen. Da diese nur vormittags sind, muss ich lt. Betrieb nachmittags noch arbeiten gehen. Meine Klassenkammeraden meinen aber, dass man den ganzen Tag freigestellt werden muss. Stimmt das? Bin über 18 und mein Betrieb ist auch nicht an einen Tarifvertrag gebunden. Danke für eure Hilfe

Hallo,

§ 10 JArbSchG, der die Freistellung am Vortag der Prüfung und am Prüfungstag regelt, gilt nur für Jugendliche unter 18. Für volljährige Auszubildende gilt § 15 BBiG „Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. (…)“

Gruß, Bernd

PS: Für die Abschlussprüfung solltest Du versuchen, genau zu lesen, nicht so wie hier, wo Du den Hinweis auf die FAQ verpasst hast und deswegen gleich gelöscht werden wirst, so rein fiktiv in allgemeiner Form (ohne „ich…“).