Oops - man sollte auch die Überschrift lesen.
Sorry, da habe ich die 3 Monate Freistellung übersehen.
Wenn sich in den letzen Monaten nichts geändert hat, dann steht da noch eine Entscheidung des Bundessolzialgerichts aus.
In NRW gibt es ein LSG-Urteil, was meine sehr kurze Antwort so bestätigt (L 9 AL 150/15).
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2017/NRWE_L_9_AL_150_15.html
In München allerdings wurde vom LSG Bayer so geurteilt, wie Du es hier ansprichst (L 10 AL 67/17).
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-126338
Sollte mal irgendwann das BSG ein Urteil sprechen, wirst Du es unter dem AZ B 11 AL 15/17 R finden.
Dass Dir damit akut nicht weitergeholfen ist, tut mir leid.
VG
Guido