Freistellung bei Berechnung ALG 1 (3 Monate lt Arbeitsvertrag)

Hallo Zusammen,
suche hier nur eine Erklärung und keine rechtsverbindliche Antwort.
Ich habe es so verstanden, 24 Monate gearbeitet und anstatt der letzten 12 Monate im Durchschnitt nimmt man nun, 9 Monate und rechnet diese als 12 Monate. Das mindert die Höhe des ALG1 erheblich, stimmt doch oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Vielen Dank

Hi!

Nein.

Ja.

Es wird im von Dir beschriebenen Fall das letzte Jahr als Grundlage genommen.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/150.html

VG
Guido

Oops - man sollte auch die Überschrift lesen.

Sorry, da habe ich die 3 Monate Freistellung übersehen.

Wenn sich in den letzen Monaten nichts geändert hat, dann steht da noch eine Entscheidung des Bundessolzialgerichts aus.

In NRW gibt es ein LSG-Urteil, was meine sehr kurze Antwort so bestätigt (L 9 AL 150/15).
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2017/NRWE_L_9_AL_150_15.html

In München allerdings wurde vom LSG Bayer so geurteilt, wie Du es hier ansprichst (L 10 AL 67/17).
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-126338

Sollte mal irgendwann das BSG ein Urteil sprechen, wirst Du es unter dem AZ B 11 AL 15/17 R finden.

Dass Dir damit akut nicht weitergeholfen ist, tut mir leid.

VG
Guido

Danke,
Ich erwarte hierzu noch eine Antwort der Behörde, die ich einstellen werde.
Ein Gerichtsurteil ala Bayern als Grundlage wäre sehr heftig. Das würde bei mir ca 30 % weniger ausmachen.

Hallo Zusammen,
vielleicht hilft es einer anderen Person,
Bewilligung erhalten und das wie erhofft und ursprünglich auch gedacht über die volle Dauer und Höhe. Die Kündigungsfrist war also irrelevant.