Freistellung nach Kündigung

Hallo,
Habe bei meinen Arbeitgeber gekündigt alles okay so weit :slight_smile:
Habe Freitag meine Kündigungsbestätigung per Post bekommen.

Werde aber aus folgenden Satz nicht schlau…
Bin ich jetzt freigestellt ? Wie ist eure Meinung dazu ?

"Sofern nicht aus bereits aus anderen Gründen eine Freistellung erfolgt ist, werden wir Sie hierzu im nötigen Umfang freistellen. "

Für mich klingt das wie Zukunft, nicht wie Gegenwart.
Ich würde es so verstehen, dass man dazu möglicherweise was hören wird.

Hallo!

das ist wieder so ein Beispiel wie man es nicht machen soll.
Die Formulierung ist alles andere als eindeutig.

Klar und eindeutig wäre:
"Wir bestätigen Ihre Kündigung zum 30.Sept. 2016.
Gleichzeitig stellen wir sie ab sofort frei. "

Stattdessen schreibt man eine Floskel " … sofern nicht aus anderen Gründen bereits eine Freistellung erfolgte…"- damit sind z.B. noch ausstehende Urlaubstage oder Überstundenabgeltung gemeint.

Gemeint ist also, sollten noch freie Tage anfallen, dann müssen die jetzt genommen werden, bleibt immer noch etwas Arbeitszeit übrig bis Kündigungstag, so wäre man bis dahin freigestellt.

Man muss also nicht mehr zur Arbeit erscheinen.

MfG
duck313

Servus,

Vorsicht!! Das ist keine Freistellung. Wenn Du duck313s Empfehlung folgst, riskierst Du eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber, die dann nachher auch nicht gut aus dem Zeugnis wegzukriegen ist.

Vor „hierzu“ steht etwas, was Du nicht zitierst. Mit so einem halben Bröckelchen kann man nichts anfangen - lege den Satz im nötigen Zusammenhang vor oder lass es.

Schöne Grüße

MM

Servus,

damit reitest Du den Arbeitnehmer in eine ganz, ganz miese Lage rein. Warum machst Du das? Hast Du das Wort ‚hierzu‘ nicht gelesen oder nicht verstanden?

Schöne Grüße

MM

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Ich meine das dass eine Aufforderung zur Freistellung ist. Du musst die Initiative ergreifen.

Gruß.

Hallo,

Duck kann es leider einfach nicht lassen, außerhalb seiner unstrittigen furistischen Fachkenntnisse gelegentlich im Arbeitsrecht herumzudilettieren.

&Tschüß
Wolfgang

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Hi!

Und da steht nichts vorangehend zum Thema Arbeitssuche, Bewerbungen, Termine beim Arbeitsamt, etc.?

Steht davor z.B. „Wir wünschen ihnen alles gute bei der Arbeitssuche.“?

Bei deinem Zitat fehlt auf alle Fälle etwas. Entweder hast du es weggelassen oder es wurde nicht geschrieben!
Das „hierzu“ bezieht sich grammatikalisch auf etwas, andernfalls macht der Satz keinen Sinn!

Sofern du nicht schon explizit freigestellt wurdest, musst du weiterhin normal bei der Arbeit erscheinen.
Ein anderes verhalten kann Lohnabzüge und weitere Ansprüche nach sich ziehen.

Wie es mit abbummeln von Ferientagen, Überstunden steht, wissen wir nicht, dazu musst du dich sowieso bei der Personalabteilung erkundigen.

MfG Peter(TOO)