Freistellung zu Weiterbildungszwecken

Hallo zusammen!

Ich möchte im Herbst gern auf Vollzeitbasis eine Weiterbildung zum technischen Betriebswirt anfangen, welche sich über vier Monate zieht.

Jetzt meine Frage: Gibt es Möglichkeiten, sich vom Arbeitgeber (notfalls auch unentgeldlich) für diesen Zeitraum freistellen zu lassen?
Alles, was ich im Internet bisher dazu gefunden habe, bezog sich bloß auf wenige Tage im Jahr, die einem zustehen.
Der Arbeitgeber sitzt übrigens in NRW, ich wohne in Rheinland-Pfalz.

Ich hoffe, jemand hier weiss Rat. Danke schonmal!

Gruß
Tobias

Hallo Tobias,

ich gehe davon aus, dass dies nur im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung möglich ist. Einen Anspruch wirst du darauf nicht haben. Es bliebe dir dann nur noch die Möglichkeit zu kündigen.

Viele Grüße
Markus

Hallo,
alles, was nicht gesetzlich geregelt ist, kann auf freiwilliger Basis verhandelt und verabredet werden; auch längeren Freistellungen.
MfG, Gerry

Diese Frage stellen Sie am Besten Ihrer Gewerkschaft oder Ihrem Betriebsratskollegen. Die wissen in aller Regel Bescheid.

Viel Erfolg
Manfred Schröder - www.alphaSales.de

Hallo,

einen Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung zur Qualifizierung gibt es nicht. Den Arbeitgeber fragen, kostete aber auch nichts. Vielleicht kommt dem AG die Qualifizierung sogar entgegen und Sie werden unterstützt.

Beste Grüße

F.Seiler

Hallo Tobias,
leider gibt es die Möglichkeit für solch eine lange Freistellung gesetzlich nicht. Sicher würde das auch etliche Betriebe überfordern.

Die einzige Möglichkeit die ich da sehe, ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber. Evtl. ist es hilfreich, wenn Du z.B. Deinen Betriebsrat, falls es einen gibt, in die Gespräche einschaltest. Würdest Du Dich nach der Fortbildung verpflichten eine längere Zeit bei Deiner Firma zu bleiben und Deine neuen Kenntnisse dort einzusetzen, könnte das ein Anreiz für die Firma sein Dir die Möglichkeit zur Weiterbildung einzuräumen.

Viel Erfolg

sibato

Hallo,
in RLP gibt es ein Bildungsfreistellungsgesetz, NRW kenne ich nicht. Der beste Weg ist ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber um eine individuelle Lösung zu finden. Ein vernünftiger Arbeitgeber hat originäres Interesse an einer Weiterbildung seiner Mitarbeiter.
Gruß

Hallo,

Jetzt meine Frage: Gibt es Möglichkeiten, sich vom Arbeitgeber
(notfalls auch unentgeldlich) für diesen Zeitraum freistellen
zu lassen?

Ja, was antwortet der AG auf diese Frage?

Alles, was ich im Internet bisher dazu gefunden habe, bezog
sich bloß auf wenige Tage im Jahr, die einem zustehen.

Nach welcher Regelung?

Der Arbeitgeber sitzt übrigens in NRW, ich wohne in
Rheinland-Pfalz.

Gruß
Otto

Soweit ich weiß gibt es da keine gesetzlichen Regelungen. Manche Tarivverträge enthalten hierfür hinweise.
Manche Arbeitgeber sind von sich aus großzügig und geben die entsprechende Möglichkeit.
Viele Grüße
Lukas
Entschuldige die späte Antwort. Ich war krank.