Freistellungsauftrag Festgeld

Hallo zusammen,

mal angenommen, man erhält bei einer Bank eine Zinsgutschrift (aufgrund Festgeld-Fälligkeit) mit folgenden Infos:

31.08.2022 - 31.08.2023

Habenzinsen: 1.187,50 EUR
Einbehaltene Steuern: 131,22 EUR
Zinsertrag: 1.056,28 EUR

Einbehaltene Steuern:
Kapitalertragsteuer: 124,38 EUR
Solidaritätszuschlag: 6,84
Kirchensteuer: 0,00 EUR

Welcher Betrag wurde vom Freistellungsauftrag verwendet, bzw. wie viel kann noch verwendet werden?
2022: 801 EUR
2023: 1000 EUR

Da die Zinszahlung im Jahr 2023 erfolgte: ist hier nur der Freistellungsauftrag 2023 relevant, oder anteilig (d.h. 2022 4 Monate und 2023 8 Monate) ?

Grundsätzlich wird die Steuer in dem Moment fällig, in dem du die Zinsen ausbezahlt bekommst. Ist das also ne Einmalzahlung in 2023, zählen die 1000€. Demnach wären 187€ zu versteuern, was in der Größenordnung von 50€ liegen würde.

Warum du mehr zahlst, kann keiner wissen. Möglicherweise hat deine Bank nur nen Auftrag über ~630€, weshalb auf die restlichen ~500€ dann 131€ zu zahlen sind. Möglicherweise hattest du bei denen bereits andere Kapitalerträge von ~370€, so dass hierfür nur die ~630€ übrig sind…

Davon abhängig ist dann auch, wieviel Freibetrag dann noch übrig ist.

Mit ner Steuererklärung wird das aber eh alles nochmal korrigiert.

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perfekt erklärt, vielen Dank!

Ja, der Freistellungsauftrag ist tatsächlich 690 EUR
Anstatt der Steuererklärung versuche ich lieber den Weg mit dem Freistellungsauftrag, ist für mich einfacher :wink:

Kann ich nicht ganz nachvollziehen. In beiden Fällen trägst Du in der Steuererklärung mehr oder weniger die gleichen Zahlen ein. Der Freistellungsauftrag führt lediglich dazu, dass Du die Liquidität eher wieder zur Verfügung hast.

Gruß
C.

Vor allem auch:

Die Steuer ist jetzt gezahlt, und kommt durch eine Änderung des Freistellungsauftrags nicht zurück. Dazu braucht es die Steuererklärung.

Apropos Steuererklärung:

Die Zinsen können entweder pauschal mit 25% oder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das Finanzamt MUSS sogar die günstigere Variante nutzen.
Angenommen, jemand verdient 100.000€ im Jahr. Da wird jeder weitere Euro mit 42% besteuert. Es macht hier Sinn, die Zinsen pauschal mit 25% zu versteuern.
Angenommen, eine andere Person hat gar kein Einkommen. Da die ersten 10.000€ steuerfrei sind, wird man die Zinsen eben wie Einkommen, also mit 0% statt 25% versteuern.

(Grob skizziert, bitte nicht auf Zahlenwerte festnageln)

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