Freistellungsauftrag für Treuhandkonto

Ciao - heut mal eine Frage von mir in die Welt:

Meine Vermieterin hat meine Mietkaution auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Es Läuft auf ihren namen (sie wird von der Bank angeschrieben) aber ich bin der Gläubiger („Steuerbescheinigung für Treuhandkonto für XXX …“)

Dachte ich könnte bei der Bank für dieses Treuhandkonto einen Freistellungsstellungsauftrag für die Zinsen erteilen. Die Bankmitarbeiterin verneinte die und verwiess mich auf die Steuererklärung bei der ich mir die Steuern für die zinsen wiederholen könne.

Ich dachte durch die Nennung meines Namens auf dem Steuerbescheid sei es eindeutig, dass ich der Gläubiger dieser Kapitalerträge bin und somit für meine Kapitalerträge (5€ Schlagmich) auch eine Steuerbefreiung erwirken kann? Meine Vermieterin kann schließlich keinen Freistellungsauftrag für fremdes Geld beantragen und wird das wohl auch kaum wollen

Lieben Dank für eine Antwort bzw. Argumentation bei der Bank.

cumar

Hallo,

tut mir sehr leid, aber ich bin hier keine Expertin und kann nicht fachmännisch weiterhelfen.

Ich hatte hier selbst eine Frage gestellt, zum Thema Betriebskostenabrechnung, jedoch keine Antwort erhalten :frowning:

MfG

Conny

Hallo Martin,
damit kenne ich mich leider nicht aus. Evtl. solltest Du damit direkt zum Finanzamt gehen. Die können Dir da in der Beratungsstelle besser helfen, wenn die Bank schon nicht weiß wie sie sich verhalten soll.
Alles Gute, Hase1