Ciao - heut mal eine Frage von mir in die Welt:
Meine Vermieterin hat meine Mietkaution auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Es Läuft auf ihren namen (sie wird von der Bank angeschrieben) aber ich bin der Gläubiger („Steuerbescheinigung für Treuhandkonto für XXX …“)
Dachte ich könnte bei der Bank für dieses Treuhandkonto einen Freistellungsstellungsauftrag für die Zinsen erteilen. Die Bankmitarbeiterin verneinte die und verwiess mich auf die Steuererklärung bei der ich mir die Steuern für die zinsen wiederholen könne.
Ich dachte durch die Nennung meines Namens auf dem Steuerbescheid sei es eindeutig, dass ich der Gläubiger dieser Kapitalerträge bin und somit für meine Kapitalerträge (5€ Schlagmich) auch eine Steuerbefreiung erwirken kann? Meine Vermieterin kann schließlich keinen Freistellungsauftrag für fremdes Geld beantragen und wird das wohl auch kaum wollen
Lieben Dank für eine Antwort bzw. Argumentation bei der Bank.
cumar