Hallo,
habe meinen Freistellungsauftrag in voller Höhe bei einer Bank. Hatte jedoch am Jahresanfang einer anderen Bank einen weiteren Freistellungsauftrag erteilt. Gegen Ende des Jahres wollte ich checken, wieviel Zinsen bei welcher Bank anfallen und dann die Freistellungsaufträge sinnvoll verteilen.
Nun stelle ich fest, dass beide Banken den erteilten Freistellungsauftrag bereits voll ausgeschöpft haben. Damit habe ich einen größeren Freistellungs verteilt, als ich habe.
Leider kann ich die Freistellungsaufträge nicht mehr rückgängig machen, da sie ja schon ausgeschöpft sind.
Was kann ich tun, um nicht zum Steuersünder zu werden?
Ich würde an deiner Stelle bei einer der Banken oder beim Finanzamt anrufen und fragen was du tun sollst.
Hallo,
Für welches Jahr sollte denn der Freistellungsauftrag sein? Falls es für dieses Jahr ist, müssen Sie es noch bei den Banken regeln können ,gilt ca. bis anfang Dezember.Am besten bei der Bank wo Sie weniger Zinsen bekommen.Wenn Sie als alleinstehende Person über 801.-€ Zinsen hinauskommen,dann zieht ihnen die Bank automatisch den gewissen Steuersatz ab.Bei Ehepaaren 1602.-€.
Falls es die Bank nicht macht, bekommen Sie ein Schreiben vom Finanzamt das Sie den Betrag nachzahlen müssen.
Es kann allerdings zu einer Mahnung kommen, da müssen Sie sich dumm stellen und sagen das Sie es nicht kapiert haben und es wird nicht wieder vorkommen.
Der Staat holt sich das Geld schon was wir uns mühseelig erspart haben.
Gruß
monika61
Hallo,
Die Steuern bezahlen Sie einfach im Rahmen einer Einkommsteuer-Jahreserklärung 2010 nach. Machen Sie in der Erklärung entsprechende Angaben zu den Kapitaleinkünfte.
Künftig sollen Sie darauf achten, dass die Freistellungsaufträge richtig vrteilt sind.
Hallo Frau Bonhoff,
nur keine Angst, so schnell wird man nicht zum Steuersünder, auch wenn hier unverändert das Prinzip gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ich empfehle zu Deinen Banken zu gehen und mit dem Anlageberater zu sprechen. Lasse Dir jeweils eine Bescheinigung geben, aus der Deine Zinserträge ersichtlich sind und welche Steuerbeträge ggf. abgeführt wurden.
Wenn Du dann Deine Steuererklärung erstellst, fülle die Anlage für Einkommen aus Kapitalvermögen aus.
Und schon bist Du wieder im reinen.
Vergesse aber nicht die Werbungskosten!!! Ich denke hier an Deine Aufwendungen für die Beratungen bei der Bank ( Telefon - Fahrtkosten - Schreibkosten - Porto ).
Da ich aufgrund meiner Immobilie keine derartigen Einkommen habe, besitze ich aber keine praktische Erfahrung.
Aber so würde ich vorgehen.
Wenn Du als Hausfrau und Mutter im Rhein - Main - Gebiet wohnst ( ich stamme aus Frankfurt am Main ) wäre für Dich und Deine Kinder bestimmt ein Urlaub im schönen Thüringer Wald interessant.
Schaue Dir meine schöne Ferienwohnung unter
www.haus-sabine-direkt.de an; vielleicht sehen wir uns ja bald.
Für weitere Fragen stehe ich natürlich auch direkt unter [email protected] zur Verfügung.
MfG
Stefan Seidel
NS: Mein Kompliment: Eine der wenigen Anfrager mit einem vernüftigen - realen - Namen.
Hallo, das Fianzamt anrufen und fragen.
Gruß Claus
Einfach eine Einkommensteuererklärung ausfüllen und alles angeben, dann werden die Freistellungsaufträge nochmal neu im gesamten berechnet und eventuell müssen dann ein paar Euro nachgezahlt werden, sonst ist das nicht so schlimm.
Viele Grüße,
C.
Hallo Eva,
du wirst nicht zum Steuersünder, wenn Du im nächsten Jahr die Steuererklärung für 2010 pünktlich abgibst und alle deine Zinseinkünfte nachweist. Diese werden dann über die Einkommensteuererklärung nachversteuert. Du solltest allerdings die Freistellungsaufträge für das nächste Jahr korrigieren!
Viele Grüße
benhed
Hallo,
bei der Einkommensteuererklärung die Anlage KAP ausfüllen. Dann werden die richtigen Steuern berechnet.
Gruß
Danke für die ausführliche Antwort!
Grüße
Eva
Danke für die ausführliche Antwort!
Grüße
Eva.
Danke für die ausführliche Antwort!
Grüße
Eva…
Danke für die ausführliche Antwort!
Grüße
Eva…
Danke für die Antwort!
Grüße
Eva
Hallo,
bei der Einkommensteuererklärung die Anlage KAP ausfüllen.
Dann werden die richtigen Steuern berechnet.
Gruß
Danke für die Antwort!
Grüße
Eva
Hallo, das Fianzamt anrufen und fragen.
Gruß Claus
Danke für die Antwort!
Grüße
Eva
Ich würde an deiner Stelle bei einer der Banken oder beim
Finanzamt anrufen und fragen was du tun sollst.
Hallo Eva,
in ihrem Fall, gehen Sie bitte mit den Unterlagen zu einem Steuerberater.
Dieser kann ihnen sagen , was Sie tuen bzw. machen müssen. Eine Beratungsstunde kostet ab 45,00 €, aber es wird Ihnen geholfen.
mfg
angela06
Hallo
Ich würde versuchen das im der Einkommensteuer berücksichtigen zu lassen denn eine andere Wahl wird dir wohl nicht bleiben vermute ich .
Setze dich doch mal mit deiner Bank in verbindung und frage dort nach
LG Mausi123
melden Sie beim FA alle Ihre Kapitalerträge, dann wird man Sie dazu versteuern. gruß maluzo