In unserem Verein ist letztens folgendes Problem aufgetreten. Der Verein hat unerwarteter Weise mal eine Spende (02.07.2010) erhalten und beim Ausfüllen der Spendenbestätigung ist dann aufgefallen, dass der letzte Freistellungsbescheid (Gültigkeit ja 5Jahre) bereits vom 23.Juni 2005, und somit abgelaufen ist.
Jetzt meinte jemand jedoch, dass die Gemeinnützigkeit eines Vereins alle 3 Jahre überprüft wird und dann automatisch (sofern alles in Ordnung ist) ein neuer Freistellungsbescheid ergeht.
- Frage: Ist dem wirklich so?
Angenommen es ist zwischenzeitlich kein neuer Freistellungsbescheid ergangen, die Gemeinnützigkeit wird neu beantragt und daraufhin gibt es dann einen neuen Bescheid. Gilt dieser dann auch rückwirkend? Oder darf dann trotzdem für die erhaltene Spende keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden?
Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Antworten.