Freiverkäuflichkeitsbescheinigung bekommen?

Hallo Experten,

zur Vermeidung von Abmahnungen aufgrund widerrechtlicher Markenbenutzung wird kommerziellen Internetverkäufern (wie z.B. Powersellern auf Ebay) in der Regel empfohlen sich von den Herstellern eine so genannte „Freiverkäuflichkeitsbescheinigung“ zu besorgen.

Ich frage mich jedoch, wie das in der Praxis aussieht (bzw. ob das wirklich praxisnah ist).

Nehmen wir also mal folgenden hypotethischen Fall an:

Internethändler A kauft von einem Großhändler B 40 Markenuhren, die er auf Ebay weiterverkaufen will. Der Großhändler sichert ihm die Echtheit der Uhren und eine Erschöpfung des Markenrechts zu. Dies ist aber nach einschlägiger Meinung wohl nicht ausreichend, daher will sich Hänlder A weiter absichern.

Was macht er nun?

Schreibt er den Hersteller der Uhren direkt an und bittet um eine Freiverkäuflichkeitsbescheinigung?

Was müsste in solch einem Schreiben stehen? Verkaufswege, angepeilter Verkaufspreis (abweichung von der UVP), etc? 

Wie wahrscheinlich ist es, dass er eine solche Bescheinigung bekommt?

Oder reicht es evtl. doch eine Kopie der Freiverkäuflichkeitsbescheinigung des Großhändlers zu besitzen (könnte ja auch gefälscht sein)?

Oder gibt einen anderen, praktikableren Weg?

Gruß,
Sax

P.S.:
Es geht bei meiner Frage bewusst nicht darum, ob die Uhren gefälscht sind oder nicht, sondern lediglich darum, dass der Endverkäufer eine Garantie bekommt, dass eine Markenerschöpfung eingetreten ist und er die Originaluhren verkaufen darf.