Hallo Michl,
Hallo Merger,
Wie kommst Du denn auf 15,5 % ?
Ein Beamter zahlt von seinen mtl. Bruttoeinkünften für die
Krankenversicherung 14,9 % und für die Pflegeversicherung (mit
Kindern) 1,025 %
ich hatte da die 15,5% (wohl aus früheren Zeiten) im Kopf, das
hat sich dann wohl geändert.
Nein - Du musst unterscheiden zwischen Mitgleider die Anspruch auf Krangengeld haben (15,5 %)
und Beamte die keinen Anspruch auf Krankengeld haben (14,9 %).
Wo ist denn die Bruttoverdienstgrenze, bei der Ehepartner und
Kinder aus der Familienversicherung raus fallen?
Wenn Du in der GKV bleibst fallen die Kinder bzw. der Ehegatte
nicht aus der Familien-Versicherung heraus.
Allerdings beteiligt sich dein Dienstherr nicht an den
Beiträgen zur Krankenversicherung.
Dies bedeutet, dein max. mtl. Beitrag an die GKV liegt bei ca.
645 €
Vor einigen Jahren stellte sich da für eine Kollegin meiner
Frau die Frage zu Wechseln.
Da sie Hauptverdiener war waren ihr Mann und das Kind bei ihr
mitversichert.
Sie, so erinnere ich mich, sagte, dass ab einem bestimmten
Bruttoeinkommen die beiden aus der Familienversicherung
rausfallen und beide jeweils zu dieser Mindestgrenze von
damals ca. 900,- zu 15,5% rausfallen.
Sie hat mir damals auch vorgerechnet, dass sie evtl knap über
dieser Grenze liege und dann zweimal ca. 140,- für die beiden
zahlen müsse und hätte das selbe netto wie wenn sie auf 80%
Arbeitszeit runter ginge und die beiden in der
Familienversicherung drin blieben.
Diese Sachlage war aber mit Sicherheit etwas anders.
Ich vermute einmal, dass es sich um einen Beamten handelte der in der PKV war
und um eine Ehefrau die in der GKV krankenversichert war und deren Kinder bei ihr in der Familienversicherung waren.
Wenn dann der Beamte über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt,das Einkommen der GKV-versichterten Ehefrau unter der JAEG liegt, dann müssen sich die Kinder entweder in der PKV mitversichern oder eigenständige Beiträge als freiwillig-Versicherte in der GKV zahlen.
Aber nach deinem Ursprungstext zu urteilen: Willst Du in der GKV bleiben und deine Ehefrau (Hausfrau) + Kinder bleiben in deiner Familienversicherung.
Nun steht ein anderer Bekannter vor der Frage des Wechselns.
Und der Flyer, den er hat, da geht die Antwort nicht hervor.
Ein Flyer kann keine Beratung durchführen.
Sinnvoll wäre es, sich einmal vor Ort von einem Versicherungsvermittler beraten zu lassen.
Informationen dazu findet man auch oft über die Gewerkschaft bzw. den Deutschen Beamten Bund.
www.dbb.de
Gruß Merger