Freiwillig gesetzlich krankenversichert als Beamter

Hallo zusammen,

wenn man aus dem Angestelltenverhältnis in ein Beamtenverhältnis wechselt stellt sich die frage, ob man in einer gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder nicht.

ES gibt da eine Obergrenze, bei der die Berechnung mit den 15,5% stehen bleibt, egal wieviel man drüber verdient.
Das ist aber weniger interessant.

Wo ist denn die Bruttoverdienstgrenze, bei der Ehepartner und Kinder aus der Familienversicherung raus fallen?

Danke

Michl

Hallo,

ES gibt da eine Obergrenze, bei der die Berechnung mit den
15,5% stehen bleibt, egal wieviel man drüber verdient.
Das ist aber weniger interessant.

sollte schon interessieren:
2014: mtl. 4.050,00 EUR; jährlich: 48.600 EUR

Wo ist denn die Bruttoverdienstgrenze, bei der Ehepartner und
Kinder aus der Familienversicherung raus fallen?

2014: mtl. 4.462,50 €; jährlich: 53.550 €

16BIT

Hallo Michl,

Hallo zusammen,

wenn man aus dem Angestelltenverhältnis in ein
Beamtenverhältnis wechselt stellt sich die frage, ob man in
einer gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder nicht.

ES gibt da eine Obergrenze, bei der die Berechnung mit den
15,5% stehen bleibt, egal wieviel man drüber verdient.

Wie kommst Du denn auf 15,5 % ?

Ein Beamter zahlt von seinen mtl. Bruttoeinkünften für die Krankenversicherung 14,9 % und für die Pflegeversicherung (mit Kindern) 1,025 %

Das ist aber weniger interessant.

Wo ist denn die Bruttoverdienstgrenze, bei der Ehepartner und
Kinder aus der Familienversicherung raus fallen?

Wenn Du in der GKV bleibst fallen die Kinder bzw. der Ehegatte nicht aus der Familien-Versicherung heraus.
Allerdings beteiligt sich dein Dienstherr nicht an den Beiträgen zur Krankenversicherung.
Dies bedeutet, dein max. mtl. Beitrag an die GKV liegt bei ca. 645 €

Danke

Michl

Gruß Merger

Hallo 16BIT,

Wo ist denn die Bruttoverdienstgrenze, bei der Ehepartner und
Kinder aus der Familienversicherung raus fallen?

2014: mtl. 4.462,50 €; jährlich: 53.550 €

Wie kommst Du den auf solch einen Gedanken ???
Warum soll den die Familie aus der Familienversicherung bei diesem Einkommen herausfallen ?

16BIT

Gruß Merger

Hallo Merger,

bleibt er freiwillig versichert, fällt keiner aus der Familienversicherung. Da hast Du völlig recht. Ich war da da wohl zu interpetativ.

16BIT

Hallo Merger,

Wie kommst Du denn auf 15,5 % ?

Ein Beamter zahlt von seinen mtl. Bruttoeinkünften für die
Krankenversicherung 14,9 % und für die Pflegeversicherung (mit
Kindern) 1,025 %

ich hatte da die 15,5% (wohl aus früheren Zeiten) im Kopf, das hat sich dann wohl geändert.

Wo ist denn die Bruttoverdienstgrenze, bei der Ehepartner und
Kinder aus der Familienversicherung raus fallen?

Wenn Du in der GKV bleibst fallen die Kinder bzw. der Ehegatte
nicht aus der Familien-Versicherung heraus.
Allerdings beteiligt sich dein Dienstherr nicht an den
Beiträgen zur Krankenversicherung.
Dies bedeutet, dein max. mtl. Beitrag an die GKV liegt bei ca.
645 €

Vor einigen Jahren stellte sich da für eine Kollegin meiner Frau die Frage zu Wechseln.
Da sie Hauptverdiener war waren ihr Mann und das Kind bei ihr mitversichert.
Sie, so erinnere ich mich, sagte, dass ab einem bestimmten Bruttoeinkommen die beiden aus der Familienversicherung rausfallen und beide jeweils zu dieser Mindestgrenze von damals ca. 900,- zu 15,5% rausfallen.
Sie hat mir damals auch vorgerechnet, dass sie evtl knap über dieser Grenze liege und dann zweimal ca. 140,- für die beiden zahlen müsse und hätte das selbe netto wie wenn sie auf 80% Arbeitszeit runter ginge und die beiden in der Familienversicherung drin blieben.

Nun steht ein anderer Bekannter vor der Frage des Wechselns. Und der Flyer, den er hat, da geht die Antwort nicht hervor.

Das mit den Dienstherren ist bekannt, da trägt man selbst beide Anteile, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

Gruß

Michl

Hallo Michl,

Hallo Merger,

Wie kommst Du denn auf 15,5 % ?

Ein Beamter zahlt von seinen mtl. Bruttoeinkünften für die
Krankenversicherung 14,9 % und für die Pflegeversicherung (mit
Kindern) 1,025 %

ich hatte da die 15,5% (wohl aus früheren Zeiten) im Kopf, das
hat sich dann wohl geändert.

Nein - Du musst unterscheiden zwischen Mitgleider die Anspruch auf Krangengeld haben (15,5 %)
und Beamte die keinen Anspruch auf Krankengeld haben (14,9 %).

Wo ist denn die Bruttoverdienstgrenze, bei der Ehepartner und
Kinder aus der Familienversicherung raus fallen?

Wenn Du in der GKV bleibst fallen die Kinder bzw. der Ehegatte
nicht aus der Familien-Versicherung heraus.
Allerdings beteiligt sich dein Dienstherr nicht an den
Beiträgen zur Krankenversicherung.
Dies bedeutet, dein max. mtl. Beitrag an die GKV liegt bei ca.
645 €

Vor einigen Jahren stellte sich da für eine Kollegin meiner
Frau die Frage zu Wechseln.
Da sie Hauptverdiener war waren ihr Mann und das Kind bei ihr
mitversichert.
Sie, so erinnere ich mich, sagte, dass ab einem bestimmten
Bruttoeinkommen die beiden aus der Familienversicherung
rausfallen und beide jeweils zu dieser Mindestgrenze von
damals ca. 900,- zu 15,5% rausfallen.
Sie hat mir damals auch vorgerechnet, dass sie evtl knap über
dieser Grenze liege und dann zweimal ca. 140,- für die beiden
zahlen müsse und hätte das selbe netto wie wenn sie auf 80%
Arbeitszeit runter ginge und die beiden in der
Familienversicherung drin blieben.

Diese Sachlage war aber mit Sicherheit etwas anders.

Ich vermute einmal, dass es sich um einen Beamten handelte der in der PKV war
und um eine Ehefrau die in der GKV krankenversichert war und deren Kinder bei ihr in der Familienversicherung waren.

Wenn dann der Beamte über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt,das Einkommen der GKV-versichterten Ehefrau unter der JAEG liegt, dann müssen sich die Kinder entweder in der PKV mitversichern oder eigenständige Beiträge als freiwillig-Versicherte in der GKV zahlen.

Aber nach deinem Ursprungstext zu urteilen: Willst Du in der GKV bleiben und deine Ehefrau (Hausfrau) + Kinder bleiben in deiner Familienversicherung.

Nun steht ein anderer Bekannter vor der Frage des Wechselns.
Und der Flyer, den er hat, da geht die Antwort nicht hervor.

Ein Flyer kann keine Beratung durchführen.
Sinnvoll wäre es, sich einmal vor Ort von einem Versicherungsvermittler beraten zu lassen.
Informationen dazu findet man auch oft über die Gewerkschaft bzw. den Deutschen Beamten Bund.

www.dbb.de

Gruß Merger

1 Like

Halllo Merger,

Danke für deine Ausführungen.

Es handelte sich bei der Kollegin um eine Lehrerin im Angestelltenverhältnis, die ins Beamtenverhältnis berufen wurde und hier stand dann die Frage im Raum von der gesetzlichen in die private KV zu wechseln.
Hausmann und Kind waren familienversichert.

Ebenso geht es einem weiteren Kollegen, der als Quereinstiger schon mehrere Jahre gesetzlich versichert war als Angestellter an der Uni und nun nach dem Vorbereitungsdienst (GKV) als Lehrer ins Beamtenverhältnis übernommen wird.

Gruß

Michl

Hallo Michl,

Halllo Merger,

Danke für deine Ausführungen.

Es handelte sich bei der Kollegin um eine Lehrerin im
Angestelltenverhältnis, die ins Beamtenverhältnis berufen
wurde und hier stand dann die Frage im Raum von der
gesetzlichen in die private KV zu wechseln.
Hausmann und Kind waren familienversichert.

Eine pauschale Auskunft dazu ist nicht möglich.
Dazu sind weitere Informationen erforderlich:
1.Geburtsjahrgänge der einzelnen Personen,
2.der Gesundheitszustand
3.Beihilferecht
4.mtl. Bruttoeinkommen.

Wenn man dann die Beiträge der PKV und GKV gegenübergestellt hat,
fällt einem die Entscheidung sicherlich leichter.

Ebenso geht es einem weiteren Kollegen, der als Quereinstiger
schon mehrere Jahre gesetzlich versichert war als Angestellter
an der Uni und nun nach dem Vorbereitungsdienst (GKV) als
Lehrer ins Beamtenverhältnis übernommen wird.

Auch hier kann ich nur auf meinen obigen Text verweisen.

Also wie bereits erwähnt, sollten diese Beamten sich vor Ort bei einem Versicherungsvermittler beraten lassen.

Gruß Merger

1 Like

ok.

DANKE!

Hallo,

in erster Linie stellt sich doch die Frage ob es sinnvoll ist, den Beihilfeanspruch, den man als Beamter für sich und seine mitversicherten Angehörigen hat, über Bord zu werfen.

Diesen aufzugeben, und in der GKV zu bleiben, will gut überlegt sein, weil er sich später nicht mehr rückgängig machen lässt.

Ich würde dazu raten, konkrete Erkundigungen über den Beihilfeanspruch einzuholen und dann zu entscheiden, was auf Dauer vorteilhafter sein könnte.

Viele Grüße
Maralena

Hi,

bei o.g. Kollegin war es so, dass sietens des Abreitgebers ein Formular ausgegeben wurde, der danach fragte, ob sie behilfeberchtigt sein. So jedenfalls ihr Anmerkung dazu.

Gruß

Michl

Hallo,

wie kommst Du den auf solch eine Idee?

in erster Linie stellt sich doch die Frage ob es sinnvoll ist,
den Beihilfeanspruch, den man als Beamter für sich und seine
mitversicherten Angehörigen hat, über Bord zu werfen.

Selbst wenn der Beamte als Krankenversicherung die GKV wählt,
bleibt der Beihilfeanspruch natürlich bestehen.

Diesen aufzugeben, und in der GKV zu bleiben, will gut
überlegt sein, weil er sich später nicht mehr rückgängig
machen lässt.

Auch dies ist völliger Unsinn, denn natürlich kann der Beamte auch noch später in die PKV wechseln.

Ich würde dazu raten, konkrete Erkundigungen über den
Beihilfeanspruch einzuholen und dann zu entscheiden, was auf
Dauer vorteilhafter sein könnte.

Sinnvoll ist in erster Linie, sich ein Angebot von einer PKV einzuholen.
Außerdem zu überprüfen ob eine PKV-Versicherung auf Grund der Beitragshöhe überhaupt sinnvoll ist. Evt. besteht vielleicht sogar nur die Möglichkeit wenn Krankheiten vorliegen über die Beamtenöffnungsklausel (30 % Zuschlag) in die PKV zu kommen.

Der Beihilfeanspruch geht aus dem jeweiligen Beihilferecht (Bundesland oder Bund) hervor. Wenn mir dies bekannt ist, kann ich auch die entsprechenden Beihilfesätze mitteilen.

Viele Grüße
Maralena

Gruß Merger

Hallo Michl,

bei o.g. Kollegin war es so, dass sietens des Abreitgebers ein
Formular ausgegeben wurde, der danach fragte, ob sie
behilfeberchtigt sein. So jedenfalls ihr Anmerkung dazu.

Irgend etwas scheinst Du zu verwechseln,
denn jeder Beamte in Deutschland ist beihilfeberechtigt
und dabei ist es völlig egal ob er in einer GKV oder PKV ist.

Gruß

Michl

Gruß Merger