Guten Tag,
als Selbstständige bin ich freiwillig gesetzlich versichert.
Der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse beschäftigte
mich schon vor dem heutigen Schreiben mit Ankündigung des
gestiegenen Beitrages. Ein Sonderkündigungsrecht wäre jetzt
jedenfalls gegeben.
Hallo,
ja, das stimmt und stimmt auch wieder nicht - Es kommt eben auf die Kasse an.
Der Beitragssatz ist zunächst einmal für alle Krankenkassen auf 14,6% (allgemeiner Beitragssatz) gesenkt worden. Die Kassen dürfen aber ab 1.1.2015 einen Zusatzbeitrag fordern - wenn deine Kasse keinen solchen Zusatzbeitrag fordert oder weniger als 0,9 %, dann profitierst du erst mal. Fordert deine Kasse 0,9 % Zusatzbeitrag bleibt für dich im Grundsatz alles beim alten. In jedem Fall hat du aber ein Sonderkündigungsrecht, ausgenommen deine Kasse nimmt keinen Zusatzbeitrag. Aber solange wie du schon bei deiner Kasse bist ( ich nehme mal an, schon seit Jahren)benötigst du nicht unbedingt ein Sonderkündigungsrecht, da es für dich keine Bindungsfrist gibt.
Eine günstige Krankenversicherung bedeutet eingeschränkte
Leistungen, nicht bei der Grundversorgung, sondern im
Einzelfall. Ist es das wert?
Wie kommst du du darauf, dass eine „günstige“ Krankenkasse gleichzeitig schlechtere
Leistungen hat als andere ? - das kann so sein, muss und ist es auch nicht.
Ich war schon mal sehr lange krank (damals noch
pflichtversichert) und die Krankenkasse hat mir keinerlei
Stress gemacht. Bei anderen Versicherungen kommt es durchaus
vor, dass Mitglieder regelrecht bedrängt und vor vollendete
Tatsachen gestellt werden. Kein Einzelfall. Eine Genesung
fördert das jedenfalls nicht.
Na, dann ist doch alles klar - du sparst maximal ca. 38,00 € mtl. bei einem Wechsel ( von einer Kasse mit 0,9 % zu einer Kasse ohne Zusatzbeitrag und dann den Höchstbeitrag).
Rechne dir deine Ersparnis mal aus - und du hast recht - ist es das wert ?
VG
Gruss
Czauderna