Freiwillig Krankenversichert

Hallo!

Ich bin Hausmann, meine Frau ist Angestellte.

Ich habe einen 400€ Job als Übungsleiter im Sportverein, der bringt mir ca. 200€ im Monat, in den Ferien ist nix! Zudem bin ich als freier Mitarbeiter im Fitnessclub (auch Verein) ca.7Std/Wo tätig. Das sind p.M. netto ca. 450 €.

Meine Frage: Ich bin freiwillig KV. 154 € p.M. Die Krankenkasse zählt das Einkommen von dem 400€ Job zur Bemessungsgrundlage (ich zahle Mindestbeitrag) dazu!!!

Ist das richtig? Ich dachte Minijob ist frei? Der Verein zahlt doch an die Knappschaft Beiträge!

Da ich bei der EÜ Abrechnung die KK Beiträge auf der Minusseite habe, komme ich wieder in den Bereich, das ich über meine Frau Familieversichert sein kann.

Prima soweit. Aber!!! Dann fehlt der Betrag wieder auf der Ausgabenseite und ich muss wieder Zahlen.

Da beißt sich der Hund doch selbst in de Schwanz!

Was kann ich tun? Die Ausgabenseite erhöhen (Auto kauf z.B.).

Bitte um Hilfe! Arbeit muß sich lohnen, hat die Politik mal gesagt! tse tse tse

Danke, mfG

Wieso wird die Übungleiterätigkeit als Minijob abgerechnet? Bis zu 2.400 pro Jahr können doch steuerfrei über die Übungsleiterpauschale bezogen werden. (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz).

Hallo,Ron,
gib bitte im Internet die Frage ein: " Muss bei einem 450€ Job an die priv. Kk Beriträge gezahlt werden?"
Unter anderem steht da unter: www.krankenkassen.de/gesetzlichekrankenkasse… Interassantes.
Da findet man Antworten auf alle Fragen.
Alles Gute- Schaddie

Hallo… ich kann leider nicht helfen.

Gruss, Christian