Der Gründerzuschuss aus einer Selbständigkeit endet Ende Juni 2020. Wenn man ab dato sein Vollgewerbe abmelden und nicht mehr weiterführen möchte, ist es möglich ohne Einkommen (nicht arbeitslos gemeldet!) sich freiwillig kranken zu versichern? Würde hier das Einkommen des Ehemannes mit zugrunde gelegt werden? LG Martina
Diese Frage kann man mit diesen mageren Angaben nicht zuverlässig beantwortet werden.
Was hat der Mann für eine Krankenversicherung? Ist bei ihm keine Familienversicherung möglich?
Ohne Einkommen wird in der Regel (Details müsste ich nachschauen, ob es auch Ausnahmen gibt) ein Mindesteinkommen berücksichtigt und somit der Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung fällig.
Gruß
Christa
Hallo,
wie ist denn der Ehemann krankenversichert - und wenn er privat versichert ist, liegt sein Einkommen unter oder über 4687,50 € ?
Gruss
Czauderna
Mein Mann ist in Rente und privat krankenversichert.
Er ist in Rente und privat versichert. Sein Einkommen liegt darunter.
Hallo,
die freiwillige Versicherung ohne eigenes Einkommen ist bei der Krankenkasse möglich. Das Einkommen des Ehemanns wird zu 50% herangezogen, danach berechnet sich dann der Beitrag,
je nach Kasse kann das unterschiedlich sein wegen der Zusatzbeiträge - rechne mal grob mit ca.
18,0 % incl. Pflegeversicherung.
Gruss
Czauderna