Freiwillige Krankenversicherung - Alternativen?

Hallo,

ich habe das Forum schon nach ähnlichen Fragen durchsucht, aber leider nichts passendes oder ausreichend aktuelles gefunden.

Meine Freundin hat nach abgeschlossener Berufsausbildung ihre Fachhochschulreife gemacht und im Juli diesen Jahres beendet. Aufgrund des doppelten Jahrganges, Wegfall der Wehrpflicht etc. hat sie leider noch keinen Studienplatz bekommen und überbrückt daher die Zeit mit einem Kellnerjob. Dort verdient sie zwischen 200 und 400€ im Monat, je nachdem wie oft sie arbeiten kann.

Da sie nicht mehr familienversichert ist und auch kein Schülertarif möglich ist bleibt also nur die freiwillige Versicherung. Meines Wissens liegen die Tarife hier aber im Bereich um die 150€ pro Monat, daher stellt sich mir die Frage, wie das bezahlbar sein soll, wenn man nur 200€ zur Verfügung hat? Möglich ist, soweit ich bisher weiß, ein weiterer Minijob bis insgesamt 825€, oder die Kostenübernahme durch das Sozialamt? Oder was für Alternativen gibt es noch, z. B. auch andere Tarife?

Ich habe mich zwar auch schon teilweise informiert, kann aber leider keinen Überblick über dieses Thema bekommen. Daher bin ich für jede Hilfe dankbar.

Hallo,

  1. ALGII
  2. auf Lohnsteuerkarte Arbeiten (Versicherungspflicht herstellen)
  3. mehr arbeiten, um das bezahlen zu können :wink:

Gruß

fair123

Am besten mit dem gesetzl. Krankenversicherer sprechen, bei dem Sie momentan versichert sind.
MfG
Dr. Schamberger

Hallo,
leider steht nirgends das Alter deiner Freundin.
Bis zum 25 Lebensjahr kann sie in der Familienversicherung Ihrer Eltern versichert werden.
Danach hat Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Job von 200 auf 430,-€ erhöhen um darüber vesrciehrt zu sein.

  2. ARG II beantragen und dann zahlt das Amt -

Ich hoffe das hilft weiter

Man darf den Beitrag nicht nur im Verhältnis zum Einkommen sehen. Der Gesetzgeber sieht das so: Von 400 Euro kann kaum Einer Lebensunterhalt wie Miete und Essen bestreiten. Wer also nur im geringfügigen Rahmen tätig ist, wird meistens nicht nur von diesem Geld leben. Entweder wohnt man bei den Eltern oder bei dem Ehepartner. Es sorgt also eigentlich Jemand anderes noch für den Lebensunterhalt oder trägt dazu bei. Also sollte dieser auch etwas für den Krankenversicherungsbeitrag beisteuern können.
Ansonsten sollte Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden. Von dort wird dann auch der Krankenversicherungsschutz sicher gestellt.

Hallo,
m.E. wäre es am sinnvollsten, die Jobs so auszurichten (Arbeitszeit und Gehalt), dass daraus ein krankenversicherungspflichtiger Status wird; d.h. sie zahlt Pflichtbeiträge zur KV, Rentenversicherung und ggfs. auch zur Arbeitslosenversicherung. Mitspielen muss natürlich auch der bzw. die Arbeitgeber, da diese auch die Hälfte der Beiträge übernehmen müssen. Wenn dies klar ist, würde ich einmal zur der jetzigen Krankenkasse gehen und ausrechnen lassen, wie das mit der Arbeitszeit und dem Gehalt aussehen muss, damit KV-Pflicht eintritt

VG ayro

…leider gibt es da keinen Ausweg.
Ulla Schmidt hat es damals so bestimmt und alle Nachfolger lassen es dabei.
Lösung: Sozialhilfe (Hartz IV) Dann zahlt der Staat die Beiträge in der GKV.
Grüße
Hupftiegel

Job über 400 Euro im Monat = krankenversichert, oder vielleicht Aspruch auf Hartz IV.

MfG -Leo

Hi einzigste Möglichkeit sehe ich darin entweder den Bestehenden Job auf 401 € auszudehnen und damit einen Versicherungspflichtigen Job zu haben, oder jemanden Heiraten , welcher gesetzlich versichert ist und damit die Kostenlose Familienversicherung zu erhalten.
Gruß

Hallo

bitte nicht böse sein, wenn meine Antwort kurz und knapp ausfällt.

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Krakenkasse oder an die AOK und lassen sich dort beraten, welche Möglichkeiten es gibt.

Nur dort und nicht in diesem Forum erhalten Sie eine rechtsverbindliche Antwort, die Sie sich bitte schriftlich geben lassen.

Schon deshalb, da in Deutschland seit einiger Zeit eine Pflichtversicherung in der KV besteht und Sie Gefahr laufen, Beiträge nachentrichten zu müssen

gruß

Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo Keckelinjo,

in Deutschland ist man verpflichtet sich privat- oder gesetzlich gegen Krankheit zu versichern. Da Ihre Freundin bisher in der Privatversicherung war und sie kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt, muss sie sich privat versichern. Den Tarif darf sie frei auswählen. Ob die Zahlung über die Argentur für Arbeit möglich ist, kann ich nicht genau sagen. Ihre Freundin sollte möglichst Zeitnah zur Agentur für Arbeit gehen, da die keine rückwirkende Zahlung veranlassen. Eine andere Alternative sehe ich nicht.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo,

hab keine Ahnung was Krankenversicherungen betrifft; bin kein Experte und weiss auch nicht wie ich als solcher gelistet wurdCheers,

Max

evtl, versuchen über 400€ zu verdienen…

die GKV kann auch helfen… mal anrufen…

Hallo,
Der Job den du angesprochen hast nennt sich „Gleitzone“ diese Beschäftigung ist im Rahmen von 400,01 bis 800 Euro. Hier ist der Vorteil das nicht so hohe Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Interessant für Arbeitgeber die Lohnnebenkosten sparen möchten. Aber du hast Recht. Es gibt sonst keine andere Möglichkeit. Ohne Sozialabgaben kann man mehrere geringfügige Beschäftigungen bis 400 Euro habe. Die Anzahl ist hierbei egal. Letzte Möglichkeit um kostenfrei versichert zu sein ist heiraten. Ist zwar unromantisch aber ggf. zweckmäßig. Denn hier wäre die Familienversicherung wieder kostenfrei möglich, vorausgesetzt du bist selbst gesetzlich versichert.
m.f.G.

Hallo Keckelinjo,

sorry für die sehr verspätete Antwort. Im Falle deiner Freundin hat sich die Situation sicher schon geklärt.

Also wie von Dir richtig erwähnt, bleibt deiner Freundin nur die Möglichkeit sich bei ihrer letzten Krankenkasse als freiwilliges Mitglöied zu versichern. Dies ist mit einem monatl. Mindestbeitrag von ca. 150 € verbunden.

Alternativ bleibt noch die Heirat. Wenn Du auch bei einer gesetzl. Kasse versichert bist, wäre Sie dann kostenfrei bei Dir mitversichert.

Mit freundlichen Grüßen
sigi-der-schwabe