Freiwillige Krankenversicherungspflicht

Hallo zusammen,
und danke für „sinnvolle“ Beiträge.
Ich musste leider immer wieder lesen, wie sich manche User mit komischen Sachen unnötig beschäftigt haben, die mit der Thematik bzw. mit der eigentlichen Fragestellung nichts zu tun hatten - sei es Terminologie, Begrifflichkeiten, Nuancen etc.

Bei mir ging es um die Beantwortung der Kernfrage, nicht um andere Banalitäten. Es kann durchaus möglich sein, dass ich mich auf die Schnelle zeit- und teilweise falsch ausgedrückt habe oder dass ich mich in der Wortauswahl vergriffen habe. Dennoch haben mich manche Beiträge aufgrund der Arroganz, Ignoranz, Inkompetenz (Scheinkompetenz / Möchte-Gern-Kompetenz) zum Kopfschütteln gebracht. Schade, schade…
Auf jeden Fall ist die Problematik inzwischen gelöst. Ich werde auf keinen Fall auf Details eingehen. Kurz und bündig kann ich euch sagen: Der Arbeitnehmer muss zahlen!

Allerdings konnte er aufgrund Recherchen und Nachfragen eine Möglichkeit finden (oder wie man das auch nennt, von mir aus Härtefall!!!, Gesetzeslücke!!!, Sonderregelung!!!, Sonderbestimmung!!!, Eigenverwaltung!!! wie man das auch immer bezeichnen will!!!). Hierduch wurde der Zeitraum für die Zahlungsverpflichtung um etwa die Hälfte gekürzt, quasi 50% gespart! Ob das gerecht/ungerecht, logisch/unlogisch, solidarisch ist, war nicht meine Frage!! Die Lösung ist auf jeden Fall legitim bzw. gesetzeskonform.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende,
Grüße, Erwin

Hallo,

sorry, aber so ganz ohne Anmerkung kann ich das nicht stehen lassen …

Über den Sinn und Unsinn mancher Posts kann man geflissentlich streiten, da gebe ich Dir durchaus Recht. Auch die Verwendung ggf. nicht ganz korrekter Terminologien, die sich m.E. im Kontext aber von selber klären, und daraus resultierende Diskussionen sind m.E. Blödsinn; auch da bin ich mit Dir einer Meinung. Aber daraus entstehen eben Diskussionen, kann ja passieren.

Daraus aber

Arroganz, Ignoranz, Inkompetenz (Scheinkompetenz/Möchte-Gern-Kompetenz)

zu folgern, geht aus meiner Sicht zu weit, zumal durch die Verwendung der Begriffe bzw. Aussagen wie

Gibt es denn keinen Härtefall, Sonderbestimmungen oder Sonderklauseln?

und

Muss er trotzdem zahlen, obwohl er in der Zeit keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat?

durchaus Raum für Diskussionen, ggf. auch falsches Verständnis vom Wesen von Versicherungen etc. gegeben war/ist. Und da ist es aus meiner Sicht durchaus legitim, über solche Aussagen/Begrifflichkeiten zu diskutieren … auch wenn mir die Ausführungen eines Posters diesbezüglich viel zu weit gegangen und immens abgeschweift sind, schlussendlich auch am Kern der Frage vorbei gehen.

Zu der Sache noch einmal …

Der Arbeitnehmer muss zahlen!

So schaut’s aus, daran bestand - auch hier - nie ein Zweifel.

Allerdings konnte er aufgrund Recherchen und Nachfragen eine
Möglichkeit finden … Hierduch wurde der Zeitraum für die
Zahlungsverpflichtung um etwa die Hälfte gekürzt, quasi 50%
gespart!

Hier würde mich interessieren, ob dies durch die Krankenkasse auch entsprechend bestätigt wurde. Ich kann mir hier eigentlich nur die Regelung zum nachgehenden Leistungsanspruch nach Beendigung der Mitgliedschaft nach § 19 SGB V vorstellen. Auch wenn ich nun als inkompetent hingestellt werde … ich möchte das anzweifeln; hierzu verweise ich auf die Ausführungen hier.

Ich weiß, dass manche Krankenkassen dies auch gerne anders auslegen und auf Zahlungen für den Monat nach Beendigung der Mitgliedschaft verzichten … der Markt ist ja auch umkämpft … :wink: … aber ob dies (gesetzes)konform ist, lasse ich mal dahingestellt.

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende,

Das wünsche ich Dir auch!

Grüße, Erwin

Servus,
Robert

Hallo Robert,

gut, wenn du meine Aussagen verstehst und mit teilweise recht geben kannst.
Meine Schlussfolgerung mit „Arroganz, Ignoranz, Inkompetenz (Scheinkompetenz/Möchte-Gern-Kompetenz)“ bezieht sich nicht auf die Allgemeinheit, nur auf bestimmte Personen, die „nach meiner Ermessen und meines Erachtens“ zusammenhanglos einfach ihren Senf zu dem Thema geben wollten. Im Kern waren die seriös und fallbezogen gemachten Aussagen schon richtig und kompetent!

Und meine Hinweis: „Muss er trotzdem zahlen, obwohl er in der Zeit keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat?“ war einfach eine neutrale Erläuterung, mit der Vermutung, dass diese eventuel für Fallbeurteilung von Bedeutung sein könnte. wenn ich aber in der Art folgendermaßen geschrieben hätte: „Aber warum? ich finde das total unlogisch und ungerecht! Ich habe schließlich keine Kassenleistungen in Anspruch genommen und ich war außerdem im Ausland“, dann wäre die ganze Diskussion gerechfertigt gewesen über den Sinn oder Unsinn oder Gerechtigkeit/Logik oder Begrifflichkeiten etc…

Mit Versicherungen kenne ich mich nicht so gut aus, aber egal in welchem Land in welcher Behörde in weclher Bracnhe du bist, kommt es sehr oft auf die Kommunaktion und Argumentation an. Ich bin beruflich in steuerlichen Sachen: Gleiches Land, gleiches Bundesland, gleiche Gesetze, gleiche Finanzbehörden: Im Endeffekt zwei ganz verschiedene Anscihten für den gleichen Fall, und beide sind legitim und gesetzeskonform! Es gibt ganz sicher Angelegenheiten, in denen man auf die gesetzliche Endgrenze einer Sache stößt, in der der zuständige Sachbearbeiter beim besten Willen nichts mehr weiterhelfen kann. Trotzdem kann man in vielen Fällen mit Feingefühl und guter Argumentation zu seinen Gunsten viel erreichen, ja sogar extrem zugespitzt das Unmögliche möglich machen.

Wegen der Sachlage sage ich nur soweit: Krankenkasse wurde nicht gekündigt. Mit der Ein-Monat-Frist hast du im Grunde recht. Ob das vielleicht dir weiterhilft: Der Verzicht auf die Zahlung für einen Monat seitens KV hat mit dem Fortbestehen der Krankenversicherung zu tun - im Anschluss an das ALG-I. Wie du schon selber geschrieben hast, ist die Anwendung der Gesetze sehr oft eine Auslegungssache.

Grüße, Erwin

Hallo Robert,

Hallo Erwin,

Meine Schlussfolgerung mit „Arroganz, Ignoranz, Inkompetenz
(Scheinkompetenz/Möchte-Gern-Kompetenz)“ bezieht sich nicht
auf die Allgemeinheit, nur auf bestimmte Personen, die „nach
meiner Ermessen und meines Erachtens“ zusammenhanglos einfach
ihren Senf zu dem Thema geben wollten. Im Kern waren die
seriös und fallbezogen gemachten Aussagen schon richtig und
kompetent!

das gibt’s hier aber durchaus öfter … hab’ ich mich vielleicht nur schon dran gewöhnt … :wink:

Und meine Hinweis: „Muss er trotzdem zahlen, obwohl er in der
Zeit keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat?“
war einfach eine neutrale Erläuterung, mit der Vermutung, dass
diese eventuel für Fallbeurteilung von Bedeutung sein könnte.

Das ist dann wieder eine andere Geschichte … die ggf. auch auf hiesige Erfahrungswerte zurückzuführen ist. Es gibt nämlich durchaus mehrfach solche Anfragen, die genau darauf abzielen, dass „es ja wohl nicht sein könne, Beiträge zu verlangen, wenn keine Leistungen beansprucht wurden“.

Ich gestehe, genauso habe ich das auch verstanden … und haue da direkt mal ein SORRY raus.

Es gibt ganz
sicher Angelegenheiten, in denen man auf die gesetzliche
Endgrenze einer Sache stößt, in der der zuständige
Sachbearbeiter beim besten Willen nichts mehr weiterhelfen
kann. Trotzdem kann man in vielen Fällen mit Feingefühl und
guter Argumentation zu seinen Gunsten viel erreichen, ja sogar
extrem zugespitzt das Unmögliche möglich machen.

100% Zustimmung!

Wie du schon selber geschrieben hast, ist die Anwendung der
Gesetze sehr oft eine Auslegungssache.

Das ist es … leider lässt sich nicht jede Eventualität durch Gesetze regeln. Das gilt ja nicht nur für die Sozialgesetze, sondern auch in vielen anderen Belangen. Ansonsten wären Bundessozial-, Bundesarbeitsgericht und der Bundesfinanzhof wohl nciht ausgelastet … :wink:

Grüße, Erwin

Servus,
Robert