Hallo zusammen,
und danke für „sinnvolle“ Beiträge.
Ich musste leider immer wieder lesen, wie sich manche User mit komischen Sachen unnötig beschäftigt haben, die mit der Thematik bzw. mit der eigentlichen Fragestellung nichts zu tun hatten - sei es Terminologie, Begrifflichkeiten, Nuancen etc.
Bei mir ging es um die Beantwortung der Kernfrage, nicht um andere Banalitäten. Es kann durchaus möglich sein, dass ich mich auf die Schnelle zeit- und teilweise falsch ausgedrückt habe oder dass ich mich in der Wortauswahl vergriffen habe. Dennoch haben mich manche Beiträge aufgrund der Arroganz, Ignoranz, Inkompetenz (Scheinkompetenz / Möchte-Gern-Kompetenz) zum Kopfschütteln gebracht. Schade, schade…
Auf jeden Fall ist die Problematik inzwischen gelöst. Ich werde auf keinen Fall auf Details eingehen. Kurz und bündig kann ich euch sagen: Der Arbeitnehmer muss zahlen!
Allerdings konnte er aufgrund Recherchen und Nachfragen eine Möglichkeit finden (oder wie man das auch nennt, von mir aus Härtefall!!!, Gesetzeslücke!!!, Sonderregelung!!!, Sonderbestimmung!!!, Eigenverwaltung!!! wie man das auch immer bezeichnen will!!!). Hierduch wurde der Zeitraum für die Zahlungsverpflichtung um etwa die Hälfte gekürzt, quasi 50% gespart! Ob das gerecht/ungerecht, logisch/unlogisch, solidarisch ist, war nicht meine Frage!! Die Lösung ist auf jeden Fall legitim bzw. gesetzeskonform.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende,
Grüße, Erwin