Hallo zusammen,
es geht um fogenden Fall:
Ein Arbeitnehmer bezieht seit 01.01.2013 ca 6 Monate lang ALG-I.
Er findet am 01.06.2013 einen Job, dennoch der Anfangstermin ist auf den 15.08.2013 gesetzt. Diesen Zeitraum will er für andere Zwecke ausnutzen:
Daher meldet er sich vom ALG-I per 01.06.2013 ab und fliegt für 4 Wochen nach Spanien. Anschließend am 01.07.2013 ist er wieder in Deutschland, lebt von seinem Ersparten und fängt am 15.08.2013 mit der Arbeit an.
Die Krankenversicherung meldet sich bei ihm und möchte ihn rückwirkend vom 01.06.2013 bis 15.08.2013 freiwillig versichern, mit der Begründung, das sei gesetzlich so vorgeschrieben, da jeder Bürger in Deutschland krankenversichert sein soll.
Ist diese Aussage rechtens? Ist dieser Arbeitnehmer verpflichtet, sich rückwirkend freiwillig versichern zu lassen?
Grüße, Erwin
Hallo!
Wenn es „freiwillig“ wäre, warum verlangt die Kasse dann Beiträge ?
Es ist Pflicht ! Es besteht Krankenversicherungspflicht.
Und deshalb verlangt die Kasse auch die Beiträge (Mindestbeitrag).
MfG
duck313
Hallo zusammen,
es geht um fogenden Fall:
Ein Arbeitnehmer bezieht seit 01.01.2013 ca 6 Monate lang
ALG-I.
Er findet am 01.06.2013 einen Job, dennoch der Anfangstermin
ist auf den 15.08.2013 gesetzt. Diesen Zeitraum will er für
andere Zwecke ausnutzen:
Daher meldet er sich vom ALG-I per 01.06.2013 ab und fliegt
für 4 Wochen nach Spanien. Anschließend am 01.07.2013 ist er
wieder in Deutschland, lebt von seinem Ersparten und fängt am
15.08.2013 mit der Arbeit an.
Die Krankenversicherung meldet sich bei ihm und möchte ihn
rückwirkend vom 01.06.2013 bis 15.08.2013 freiwillig
versichern, mit der Begründung, das sei gesetzlich so
vorgeschrieben, da jeder Bürger in Deutschland
krankenversichert sein soll.
Diese Begründung ist falsch:
Ein Bürger muss nicht unbedingt in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sein,
also besteht für ihn auch keine Versicherungspflicht.
Aber für jeden Einwohner der mit Hauptwohnsitz gemeldet ist besteht eine Krankenversicherungspflicht und zwar seit 2007 in der GKV und seit 2009 in der PKV.
Ist diese Aussage rechtens? Ist dieser Arbeitnehmer
verpflichtet, sich rückwirkend freiwillig versichern zu
lassen?
Ab dem Zeitpunkt wo das Arbeitslosengeld endet muss er Beiträge als freiwilliges Mitglied an die GKV zahlen.
Grüße, Erwin
Gruß Merger
Danke für eure Antworten
Gibt es denn keinen Härtefall, Sonderbestimmungen oder Sonderklauseln?
Muss er trotzdem zahlen, obwohl er in der Zeit keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat?
Grüße
ich zahl auch jeden Monat ein paar hunder Euro an die Krankenkasse obwohl ich keine Leistung in Anspruch nehme, das ist der Grundgedanke einer solidarischen Versicherung…also eine wenig sinnvolle Begründung die Zahlung zu verweigern
Danke für eure Antworten
Gibt es denn keinen Härtefall, Sonderbestimmungen oder
Sonderklauseln?
In Zukunft, wenn er weitere Fernreisen unternimmt,
kann er ja seine Wohnung in Deutschland auflösen und sich beim Einwohnermeldeamt abmelden.
Dann muss er auch erst wieder etwas zahlen, wenn er sich in Deutschland wieder polizeilich anmeldet.
Muss er trotzdem zahlen, obwohl er in der Zeit keine
Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat?
Das wäre ja dann unfair gegen den Rest der KV-Versicherten,
denn viele von denen nehmen auch keine Leistungen in Anspruch.
Gruß Merger
Gibt es denn keinen Härtefall, Sonderbestimmungen oder
Sonderklauseln?
Für Privatiers und Lebemänner?
Muss er trotzdem zahlen, obwohl er in der Zeit keine
Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat?
Ist die Frage ernst gemeint? Du weißt, wie eine Versicherung funktioniert?
Lies mal hier nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_%28Kollekt…
Hallo zusammen und danke für eure Beiträge
Als Fazit muss er dann doch zahlen, weil es keine anderen Bestimmungen gibt, die ihn von einer Zahlungspflicht befreien könnten.
Es geht hierbei nicht um Rechthaberei oder Logik mit seiner Begründung, sondern ob es einen anderen Ausweg gibt, der in verschiedenen Situationen als Ausnahmeregelungen anzuwenden sind, unabhängig davon, ob der Erlass von dieser Zahlungsverpflichtung gerecht/ungerecht/logisch/unlogisch ist, zumal die Gesetze und Logik/Gerechtigkeit zweierlei sind. Das ist nicht meine Erfindung, sondern eine juristische Aussage wie Recht haben und Recht bekommen!
Grüße, Erwin
Hallo,
also eine Versicherung mit einer Selbstverwaltung vergleichen zu wollen, ist etwas weit ausgeholt…
16BIT
also eine Versicherung mit einer Selbstverwaltung vergleichen
zu wollen, ist etwas weit ausgeholt…
Dem stimme ich 100%ig zu. Daher würde ich diesen Vergleich auch nie anstellen. Aber warum schreibst Du mir das dann?
Dem stimme ich 100%ig zu. Daher würde ich diesen Vergleich
auch nie anstellen. Aber warum schreibst Du mir das dann?
Weil Du es tust!
Was bedeutet wohl das K bei AO K , BK K ,TK K usw…
Kasse und nicht Versicherung!
Hallo,
Was bedeutet wohl das K bei AO K , BK K ,TK K usw…
Kasse und nicht Versicherung!
und was sind diese KrankenKASSEn? Die Träger der gesetzlichen Kranken VERSICHERUNG!!!
Alles was zum Ausdruck gebracht werden sollte, ist m.E., dass eine Versicherung - egal welcher Art und daher eben auch die gesetzliche Krankenversicherung - eben Beiträge entgegen nimmt, auch wenn es NICHT zur Inanspruchnahme von Leistungen kommt. Die Antwort war doch hierauf
Muss er trotzdem zahlen, obwohl er in der Zeit keine
Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat?
bezogen.
Nicht mehr und nicht weniger und vollkommen richtig beantwortet.
Servus,
Robert
Weil Du es tust!
Was bedeutet wohl das K bei AO K , BK K ,TK K usw…
Kasse und nicht Versicherung!
Wo bekommt man den Stoff, wovon Du offensichtlich zu viel geraucht hast?
Was unterstellst Du mir für wirres Zeug?
Und was zeigt uns das?
Hallo,
ich kann den Ärger wirklich nur ansatzweise verstehen … zum überwiegenden Teil verstehe ich ihn nicht …
Wenn ich mich aus dem ALGI abmelde, um zweieinhalb Monate den lieben Gott nen guten Mann sein zu lassen, erkundige ich mich doch VORHER wie es sich mit Krankenversicherung, und nicht nur damit, sondern auch ansonsten, aussieht, oder nicht?
Im Nachhinein ist das Kind dann im Brunnen und alles ist Sch*** … sorry, so verstehe ich das. Sich dann auf Härtefallregelungen zu berufen, ggf. auch die Logik entsprechender gesetzlicher Regelungen in Frage zu stellen … sorry, aber das entzieht sich meinem Verständnis …
Und zu dem Punkt
Muss er trotzdem zahlen, obwohl er in der Zeit keine
Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat?
möchte ich mal ne Gegenfrage liefern: Der Kollege kommt aus Spanien zurück, betritt die Wohnung, legt sich auf die Schnauze und bricht sich das Bein. In dem Moment wäre er doch wohl nicht ganz unglücklich über eine bestehende Krankenversicherung, oder? Die Kosten für Krankenhausaufenthalte etc. wären wahrscheinlich auch ungleich höher als die Mindestbeiträge, die nun für die Zeit vom 1. Juni bis 14. August nachzuzahlen sind.
Bevor die grundsätzliche Krankenversicherungspflicht zum 1. April 2007 eingeführt worden ist, hat es genau solche Fälle gegeben. Und dort waren entsprechende Fragen zu lesen, dass es ja wohl nicht sein könne, dass man auf den Kosten hängen bleibt und jemand einspringen müsse.
Wie man’s also regelt, regelt man es verkehrt …
Das möchte ich mal zu bedenken geben!
Servus,
Robert
Hallo 16BIT,
umgangssprachlich unterscheidet man Krankenkasse (GKV-gesetzliche Krankenversicherung) und Krankenversicherung (PKV-private Krankenversicherung)
Siehe auch:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__4.html
Gruß Merger
Hallo,
ja und nein, würd ich sagen!
Ja, was er sagen wollte und nein, was er sagte!
Wie schon im UP ersichtlich ergibt sich schon im Sprachgebrauch manche Verwirrungen.
Seine Krankenversicherung schrieb ihm…?
Nein, es war seine Krankenkasse!
Wie Dir sicher bekannt ist, haben diese Kassen Satzungen und Mitglieder!
(Dies ergibt sich aus der rechtlichen Stellung dieser Kassen).
Krankenkassen haben ebenso Aufgaben zu erfüllen:
Die AOK…engagiert sich als Gesundheitskasse. Sie hat die Aufgabe,
die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren
Gesundheitszustand zu bessern. Als Gesundheitskasse ist es ihr ein besonderes Anliegen, die Versicherten allgemein über Gesundheitsgefährdungen und über die Verhütung von Krankheiten bzw. deren Vermeidung zu informieren und zu beraten sowie bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren mitzuwirken.
Und genau hier ist mMn der Punkt zu sehen, welcher die Verwirrung stiftet!
Denn es heisst „die Versicherten“.
Lt. Gesetz ist es jedoch eine „Körperschaft des öffentichen Rechts“ und hat Mitglieder, die für ihre Mitgliedschaft Beiträge entrichten (ob nun vorgeschrieben oder nicht!).
Liest man sich die Satzungen durch, dann wird alles was das Medizinische betrifft, betitelt mit „…der Versicherte kann…“.
Wenn es um Beitragszahlung oder Erstattungen geht, ltt. es immer „…Mitglied(er)…“.
Warum wird hierbei nicht „…Versicherte®…“ geschrieben?
Weil es keine Ver sicherung ist, sondern eine Ab sicherung welche per Gesetz vorgeschrieben ist!
Denn die „Träger der gesetzlichen Krankverabsicherung“ handeln nach dem Solidaritätsprinzip und private Versicherer nach dem Äquivalenzprinzip!
Dazu ist in wiki unter Solidaritätsprinzip folgender Satz geschrieben:
Während beim Solidarsystem jeder solidarisch einen Beitrag zahlt , versichert sich innerhalb der PKV jeder gegen sein eigenes Risiko.
Ein kleiner und feiner Unterschied!
Und wenn ich den User (dessen Name noch einzusetzen ist) lese, dann muss doch wohl der Link zum Äquivalenzprinzip mal erörtert werden!
16BIT (für weitere konstruktive Streitgespräche offen )
*Sternchen verpasst, weil…
…Du kannst einem Artikel ein Sternchen vergeben, wenn er…
dich zum Lachen bringt ,
…
Ja, ja und nochmals ja. Er wäre ja sicher auch in Spanien oder Deutschland weiter mit seiner Karte zum Arzt gegangen.
Viel Glück
Barmer
Wir reden hier über ca. 400 EUR für zweieinhalb Monate lebenswichtigen Versicherungsschutz. Da mit Härtefallregelungen rauszuwollen, ist einfach voll daneben.
Gute Besserung
Barmer
Hallo,
allein den Begriff „Härtefall“ gerade bei dieser Fallkonstellastion zu verwenden, das halte ich schon für sehr bemerkenswert.
Gruss
Czauderna