Ich bin geschäftsführender Alleingesellschafter einer 1-Mann-GmbH in der Werbebranche mit überwiegender Bürotätigkeit.
Die GmbH zahlt Pflichtbeitrag zur Berufsgenossenschaft.
Mein Steuerberater riet mir nun, mich zusätzlich auch freiwillig in der BG zu versichern.
Macht das Sinn ? Ist der Beitrag der freiwilligen Versicherung nicht unnötig, weil „doppelt gemoppelt“ ?
Herzlichen Dank für eine qualifizierte Antwort.