Freiwillige Versicherung mit einer Krebsdiagnose

Hallo,habe eine Frage: meinem Mann wurde Leukämie diagnose gestellt, er wollte sich gerade selbstständig machen und sich dann freiwillig versichern. Natürlich ist schon die ganze Situation sch…, obwohl es sich „nur“ um chronische Leukämie handelt, die offensichtlich behandelbar ist, trotzdem möchte ich gerne wissen, ob dann die Krankenversicherung im freiwilligen Fall nicht teuerer wird als im Fall dass er gesund wäre… und kann die Krankenkasse die Versicherung ablehnen? Und um wieviel kann es teuerer werden? Danke vielmals…

Hallo jamila

bei einer gesetzlichen Krankenkasse wird der Gesundheitszustand nicht berücksichtigt und ist immer nur vom Einkommen abhängig. Eine gesetzliche Krankenkasse lehnt ihn deswegen auf keinen Fall ab.
Es aber vielleicht darauf zu achten, dass er einen Tarif mit Krankengeld wählt, damit er im Krankheitsfall der etwas länger andauert, abgesichert ist. Alles Gute.

Hallo,
privat versichern geht nicht. Doch seine bisherige Kasse wird die Behandlung zahlen. Der Beitrag wird sich nicht verändern.
Grüße

Hallo

so wie ich es heraus gelesen habe, „will“ bzw. wollte sich Ihr Mann erst noch selbständig machen.

Die Definition freiwillige Versicherung gibt es nur bei gesetzlichen Krankenkassen. (nicht in der privaten)
Hier gilt das sogenannte Solidaritätsprinzip. d.h. Der Beitrag Ihres Mannes richtet sich nach seinem Einkommen und nicht nach seinem Gesundheitszustand. Es wird also zu keiner Veränderung des Beitrags kommen.

Sollte Ihr Mann sich schon privat versichert haben, und hat die Gesundheitsfragen zur Zeit der Beantragung korrekt beantwortet, dann kann seine private Krankenversicherung den Beitrag nicht nachträglich erhöhen. Der Versicherer wird allerdings sehr genau prüfen, ob die Krankheit schon vor Antragstellung bestanden hat. Sollte der Versicherer hier etwas finden, dann führt es meistens zu einer Kündigung wegen Anzeigepflichtverletzung (§19 VVG). Wenn Sie die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet haben, dann haben Sie nichts zu befürchten.

Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute.

Ihr
kv guru

P.S. hier noch ein Tipp, der Ihnen helfen kann die Krankheit zu besiegen

http://www.zeitenschrift.com/magazin/59_mms.ihtml

http://www.zeitenschrift.com/magazin/67-Helmut-Ehlei…

Hallo, ich kann nur aus meier Erfahrung berichten- nach besten Wissen und Gewissen!
Wenn Ihr Mann gesetzlich versichert ist - dann ja nicht wechseln in eine private KV!! Das ist nicht billiger - im Gegenteil wird immer teurer im Alter - und dann nicht mehr bezahlbar - vor allem wenn er krank ist und arbeitslos !? Seien Sie und ER froh, dass Sie gesetzlich versichert sind!!- Falls Sie/Er Hartz 4Empfänger werden sollt zahlt sogar das Sozialamt die Vers.Beiträge !! - aber die zahlen nicht die Teuren! Privat-KV.
Frage: Was meinen sie würde der Wechsel in eine PKV bringen für Vorteile?
Auch wenn er sich selbstständig machen sollte - bleiben sie in der GKV !!!
MfG

Hallo.
Mit diese Krankheit kann sich Ihr Mann bei eine gesetzliche KV freiwillig versichern …dabei spielt die Krankheit keine Role.

Eine private Krankenversicherung kommt für euch nicht in Frage. Sie müssen da die Gesundheitsfragen beantworten. Es wird fast unmöglich da rein zu kommen.

Gruß Sergij Titarcuk

www.pkv-beitrag-sparen24.de

Hallo jamila,

bei der GKV ( Gesetzlichen Krankenversicherung) gibt es KEINE Zuschläge und im Gegensatzz zur Privaten Krankenversicherung ist der Gesundheitszustand egal. Ich hoffe er war vorher bei der GKV versichert (kann auch bei Ihnen Mitversichert gewesen sein), dann ist der Anspruchspartner die letzte Gesetzliche Krankenversicherung Ihres Mannes. Er/Sie müssten, da ja in Deutschland Versichrungspflicht besteht die beiträge für die vergangene Zeit die er nicht versichert war ???, nachzahlen (Ratenzahlung).
Da Ihr 2 miteinander offensichtlich verheiratet seit, kann er wenn Sie berufstätig sind und Mitglied einer GKV sind also Gesetzlich Krankenversichert, kann Ihr mann wenn sein Einkommen gering ist (maximal einen 450 Euro-Job)bei Ihnen kostenfrei mitversichert werden.
Es gibt in Deutschland incl. BKK`S (Betriebskrankenkassen wie Siemens, mobil-Oil usw) ca. 130 Gesetzliche Krankenversicherungen, lassen Sie sich nicht abwimmeln, und die Erkrankung Ihres Mannes (tut mir leid)brauchen Sie nicht angeben und wie schon erwähnt keinen Zuschlag zahlen, einen Zuschlag oder Ablehnung gäbe es nur in der Privaten Krankenversicherung. Als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung müsste er ca. 140 Euro im Monat zahlen, Ihr Einkommen wird aber auch teilweise in die Beitragsberechnung mit eingeberechnet. Dieser mindestbeitrag ist von Krankenversicherung zu Krankenversicherung unterschiedlich-bitte darauf achten!!.

Wenn Sie nicht weiterkommen, einfach nochmal eine mail.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Mann alles Gute und die Kraft diese krankheit zu überstehen.

Mit freundlichen Grüßen
und ein schönes Wochenende

-Leo!

Hallo,
die entscheidende Frage wird sein, wie und wo dein Mann jetzt versichert ist. Bei einer gesetzlichen KK hat eine Vorerkrankung keine Bedeutung hinsichtlich eines möglichen Leistungsausschlusses bzw. der weiteren freiwilligen Versicherung als Selbstständiger. Bei einer Privatversicherung dürfte es nicht so einfach sein, da hier schwere Erkrankungen ausgeschlossen werden bzw. einen höheren Beitrag bewirken.
VG
ayro

Hallo, die Krankenversicherung, in der er ist, kann ihn natürlich nicht ablehnen und teurer wird es dadurch auch nicht.

Eine private KV kommt natürlich nicht mehr in Frage, aber das sollte man als Neugründer auch erstmal lassen.

Viel Glück

Barmer

In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung hat man als Selbständiger 2 Möglichkeiten. Entweder mit Krankengeld oder ohne Krankengeld zu versichern. Bei einer Versicherung mit Krankengeld wird die Frage nach aktueller Arbeitsunfähigkeit (nicht Krankheit) gefragt. Wenn aktuell eine Arbeitsunfähigkeit besteht ist die Versicherung mit Krankengeld nicht möglich. Also sollte man mit Krankengeld zu einem Zeitpunkt versichern in dem gerade keine Arbeitsunfähigkeit besteht. Das würde ich bei dem Krankheitsbild Ihres Mannes empfehlen. Ablehnen kann die gesetztliche Krankenversicherung nicht. Das kann nur die private Versicherung. Teurer auf Grund von bestimmten Diagnosen gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch nicht.
Ich wünsche Ihnen beiden alles Gute.
M.f.G
Yvonne

Hallo,
ich nehme mal an, es besteht derzeit eine gesetzliche Krankenversicherung. Wird die ohne Unterbrechung freiwillig fortgesetzt, entstehen aufgrund der Erkrankung keine Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Das ist der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Für private Versicherungen gilt das natürlich nicht. Und falls keine gesetzliche Krankenversicherung mehr besteht, gibt es nun auch wohl keine Rückkehrmöglichkeit mehr.
Gruß

Die Ges. Krankenversicherung macht niemals eine gesundheitspruefung und erhebt auch niemals einen risikozuschlag. Welcome to Good Old Germany.

Hallo,

wenn dein Mann sich weiterhin selbstständig machen will, kann er sich dann trotz Erkrankung freiwillig weiter versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen keine Gesundheitsfragen. Ganz anders ist es bei den privaten Krankenkassen, die versichern nur „gesunde Menschen“. Die Privaten würde deinen Mann mit Sicherheit ablehnen.

Wenn er nicht mehr erwerbstätig sein kann, besteht die Möglichkeit sich über die Ehefrau mit zu versichern (Familienversicherung) wenn er nicht mehr als 450,- € verdient.

Wenn die Ehefrau auch nicht erwerbstätig ist kann er sich als Hausmann freiwillig versichern (Kosten ca. 150,- € pro Monat)

Und wenn gar kein Einkommen mehr da ist kann er ALG 1 oder ALG 2 (Harzt 4) beantragen, dann ist er als Leistungsempfänger automatisch gesetzlich krankenversichert.

Auch wenn er sich selbstständig macht und am Anfang wenig Geld verdient kann er Hartz 4 beantragen. Dann hat man am Anfang ohne Einkommen mindestens ein Grundeinkommen plus Miete, Heizung und Mietnebenkosten, was schnell 1500 Euro ausmachen kann.
Wenn dein Mann dann z.B. 1200 Euro Gewinn (nach Abzug aller Kosten für den Betrieb) machen würde, erhält er zusätzlich noch 300 Euro als Freibetrag vom Amt und wäre auch noch krankenversichert. Meist wird vom Amt für ein halbes Jahr im voraus berechnet und dann abgerechnet. Läuft es schlecht hat er immer sein Grundeinkommen. Läuft der Betrieb super muss man bei zuviel Einkommen wieder zurück zahlen und sollte das Geld zurück legen. Aber die finanzielle Sicherheit ist da.

Viele Grüße und hoffentlich baldige Genesung für deinen Mann
Franjo

Hallo jarmila

ich gerne wissen, ob dann die Krankenversicherung im
freiwilligen Fall nicht teuerer wird als im Fall dass er
gesund wäre… und kann die Krankenkasse die Versicherung
ablehnen? Und um wieviel kann es teuerer werden? Danke
vielmals…

Da wir von freiwilliger Versicherung sprechen also von der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung keine Risikoprüfung und somit auch kein Zuschlag oder gar eine Ablehnung.
Mfg
R.Maaß
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Hallo,
in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen Leistungsausschluss. Evtl. wäre die Frage zu klären, ob Ihr Mann noch Anspruch Krankengeld hat. Wenn die Erkrankung noch während der Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit eingetreten ist, gibt es evtl. Krankengeld. Ich würde Ihnen empfehlen, dringend mit Ihrer Krankenkasse zu sprechen. Aber - wie gesagt - das gilt nur bei gesetzlichen Krankenkassen - nicht bei privaten Versicherungen.
Ich wünsche Ihrem Mann, dass alles gut ausgeht. Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung.
MfG
Frankie

Hallo,
Eine gesetzliche Krankenkasse kann die Mitgliedschaft nie aufgrund des Gesundheitszustandes ablehnen

Die gestzliche Krankenversicherung ist unabhängig von der Gesundheit nur am Einkommen berechnet. Da ist es auch egal, ob man freiwillig oder pflichtversichert ist.