Freiwillige Versicherung - muss es sein?

Hallo, habe folgendes Problem:
Bis Ende Oktober 2012 war ich Angestellte eines Betriebs, das insolvent gegangen ist. Ab 1.11.haben wir mit 2 KOllegen eine GbR gegründet - also Gewerbe angemeldet - und 3 Angestellt - auch ehemalige Kollegen angestellt. Nach 3 MOnaten selbstädnigkeit hat sich leider gezeigt, dass wir geld für angestellte haben, leider aber keine für uns - d.h.ich habe lediglich 120 euro im monat rausbekommen, damit ich wenigstens mein sprit zahlen kann. Am 12.2.habe ich mich deshalb am Arbeitsamt angemeldet und 2 wochen nach dem dann auch gewerbe abgemeldet, habe anfang februar aufgehört für die firma zu arbeiten - nach absprache mit den kollegen, und suche mir arbeit. Habe aber folgendes problem mit Krankenkasse :
als selbständige muss ich mich freiwillig versichern, das hätte mich monatlich 220 euro gekostet - ich habe sie aber gar nicht verdient. Ich dachte, dass wenn ich weniger als 380 euro im MOnat verdiene, kann ich mich der Familienversicherung meines Mannes anschliessen, angeblich geht es aber nicht, weil wenn die Firma Angestellte hatte, bin ich hauptberuflich selbständig gewesen und muss mich freiwillig versichern. Ich habe folgende par Fragen:
Andere Info - bin seit 7 Jahren in Minijob angestellt, wasche für TSV Trikots, bekomme 100 euro montalich und bin über Knappschaft krankenversichert

  1. ist es irgendeine Möglichkeit die KK umzustellen (AOK), dass sie mit mir Nachsicht haben? Ich habe sowieso ziemlich viele Schulden, habe 2 Kinder und musste mit von der Bank geld leihen, damit ich mein Strom bezahlen kann usw. - also gibt es Möglichkeit, wie ich AOK umzustimmen kann, dass sie von mir das Geld nicht auftreiben?

  2. bin ich jetzt eigentlich ab dem Tag, wo ich mich arbeitslos gemeldet habe wieder normal KK versichert? Oder ab 25.2. wo ich die Gewerbe abgemeldet habe? Oder wie läuft es da?

Bitte, wenn mir hier jemand helfen kann, bitte tu es. Ich habe Schulden bei der KK, bei der Bank, habe 2 KInder und weiss nicht mehr weiter…

Frage 1.

Laut dem Gesetz müssen Sie leider zahlen.

Frage 2

Sie sind ab den Tag wieder krankenversichert wo sie sich arbeitslos gemeldet haben.

Gruß Sergij

Hallo,

zum Glück ist es so, dass jeder in Deutschland versichert sein muss. Leider muss damit aber auch jeder Beiträge zahlen, wenn dies kein anderer (zb AG oder das Arbeitsamt) für ihn macht.

Somit muss man bei einer selbständigen Tätigkeit die Beiträge selber zahlen, da kommt man nicht drum rum. Auch rückwirkend, eigentlich weiß man das aber ja auch, wenn man sich selbständig macht, das bekommt man überall gesagt, und ein bisschen erkundige ich mich auch.

Wenn das Geld gerade nicht da ist, am besten mit der KK wegen einer Ratenzahlung sprechen…

Übers Arbeitsamt ist man versichert, wenn man von denen Leistungen bekommt, also wenn die das bewilligt haben (dann rückwirkend ab Leistungsbeginn), da am besten nochmal beim Arbeitsamt nachfragen, ab wann Leistungen gewährt werden, wobei die KK eine Meldung bekommt.

Für die Lücke müssen Sie wie gesagt die Beiträge zahlen, über den Minijob ist man nicht versichert.

Grüße,
Andreas

wenn du arbeitslos gemeldet bist und Geld von der AfA erhältst, dann bist du kv-versichert.
Zur AOK: ich würde mich mit der AOK zusammensetzen und denen die Situation erklären :frowning:mit Unterlagen).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die dich zur Eidesstattlichen Versicherung (früher OE) zwingen. Denn da bekommen sie dann gar nichts mehr. Du kannst ja dann mit denen ausmachen, dass Du deine Schulden mit …50 € /monatlich abstotterst.
Warum bist Du ab Gewerbeabmeldung nicht bei deinem Mann versichert?

Grüße Hupftiegel

weil ich gewerbe erst dann abgemeldet habe, wenn ich mich am AA gemeldet habe - dann ist es eigentlich eh wurst. mir geht es eher um den zeitpunkt zwischen anfang und ende selbständigkeit
aber danke

Hallo,

zunächst mal ist leider alles korrekt, was die Kasse fordert. Man hätte, sobald man sieht, dass das Geld nicht reicht, als Aufstocker Hartz IV beantragen müssen.

Man kann mit der Kasse reden, aber mehr als Ratenzahlung wird da kaum herauskommen. 220 EUR ist schon das Äußerste was die AOK tun konnte ! Selbst der Mindestbeitrag für berufslose freiwillig Versicherte würde über 155 EUR liegen !

Den Einschub mit dem 400-EUR-Job und der Knappschaft habe ich nicht verstanden. Aber sicher ist: darüber ist man nicht krankenversichert !

Wenn Sie jetzt ALG I bekommen, sind Sie darüber krankenversichert ! Wahrscheinlich wird die Kasse nur Notfälle bezahlen, bis der Rückstand gezahlt ist.

Viel Glück

Barmer

Hallo auch,
leider hat die AOK recht. Wenn man als selbstständige versicherungspflichtige Angestellte beschäftigt (als GbR Gesellschafter bist Du ja „Vollhafter“ und somit Arbeitgeber)ist die Krankenkasse verpflichtet, mindestens einen Beitrag aus monatlich 2.021,25 EUR (Beitrag ca. 350,-- EUR mtl.) zu berechnen - eine Beitragsermäßigung wäre nur möglich, wenn Dein Mann und Du im sog. Familienverbund keine Kapitaleinnahmen (z.B. Zinsen oder Mieteinnahmen) habt. Ist dies der Fall, kann bei der Kasse eine Beitragsermäßigung beantragt werden (darauf müsste die Kasse aber hinweisen!!!). In diesem Fall berechnet sich der Beitrag aus 1.347,50 EUR (14,9 % und 2,05 % Pflege). Wenn Du das Gewerbe abgemeldet hast und nur noch den Minijob (bis 450,-- EUR monatlich) ausübst, dann bist Du wieder kostenlos bei Deinem Mann mitversichert (wenn auch er bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist). Du musst dann nur die Familienversicherung wieder beantragen und Du wirst aufgenommen. Über den Minijob bist Du auf jeden Fall nicht versichert - hier werden nur Beiträge abgeführt, die Dir evtl. die Rente erhöhen können.
Mit Deinen angefallenen AOK-Schulden kann ich Dir nur empfehlen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren und den Zahlungswillen zu bekunden. Da lässt die AOK sicher mit sich reden.
Anmerkung: die Arbeitslosenmeldung bewirkt keine Krankenversicherung, erst die Leistung Arbeitslosengeld oder evtl. Hartz IV bringt eine Versicherung mit sich.
Die Entgelte, die ich genannt habe betreffen 2013 für 2012 sind sie ein bißchen niedriger
Ich hoffe, ich konnte ein bißchen helfen und wünsche Dir gutes Gelingen beim Verhandeln mit der AOK.
MfG
Frankie

Hallo Jamila,
Sind Sie über immer noch über die Knappschaft Krankenversichert ?.

MfG
-Leo

Da gibt es meiner Meinung nach nur die Möglichkeit, ganz offen mit dem Vorstand der AOK zu sprechen.
Viel Glück
WS

Hallo,Jarmila,

ich kann nur raten: ab zur Schuldnerberatung. Zuerst vielleicht Kontakt zur Verbraucherberatung anmelden und dann abarbeiten, was diese anraten. Da haben sich zu viele Probleme angehäuft um raten zu können.
Alles Gute- Schaddie

Hallo,
da ist doch einiges schief gelaufen. Die KK hat grundsätzlich Recht mit der Einschätzung als Selbständige. Sind den die Beiträge für deine Arbeitnehmer an die KK abgeführt worden? Einzige Möglichkeit, die ich für dich sehe: lege alle Fakten auf den Tisch hinsichtlich der 3 Monate, also auch alles zu deinen finanziellen Einkünfte in dieser Zeit und versuche die KK zu einer für dich gutmütigen Lösung zu überreden.

Viel Glück
ayro

Ja, das hat mir schon geholfen, ich versuche es mit dem Beitragsermässigung, weil wir tatsächlich keine Mietein nahmen haben oder ähnliches.

ja, seit 2005, aber leider nur in knappschaft

für die angestellten ist ziemlich alles beglichen, ich denke, dass die firma zwar für februar noch im rückstand ist, aber es ist ned soviel.
Ich habe bereits die Karten gelegt … warte auf antwort

Hallo…

… die Entscheidung der AOK ist richtig. In der Zeit Ihrer selbständigkeit waren Sie - wegen Ihrer Angestellten die zusammen mehr als 400,00 EUR verdient haben - hauptberuflich selbständig erwerbstätig. Eine Framilienversicherung ist dann ausgeschlossen.

Ab dem Tag der Gewerbeabmeldung können Sie in die Familienversicherung über Ihren Mann.

Aus dem Minijob kann (auch nicht mit irgendwelchen Tricks) keine Versicherung abgeleitet werden. Dafür wurden die Minijobs schließlich erfunden.

Viele Grüße,

Christian

Hallo, ich kann nur nach besten wissen und aus erfahrung berichten.
also : Unwissenheit schützt vor strafe nicht !
sozialversicherungen und Krankenkasse bekommen ihr geld was ihnen zusteht . auch wenn sie es eintreiben müssen.

Wer sich selbstständig macht - muss seine sozialversicherungen selst bezahlen - denn der „arbeitgeber“ tut es nicht mehr - das ist man selbt.
wieviel und ob überhaubt geld dabei viedient wird interessiert weder die sozialversicherungen
z.b. braucht man keine pflich-Rentenbeträge eizahlen
auch nicht die Krankenkasse - man kann sich privat versichern oder über die gesetzliche Familienversicherung wenn möglich die bessere lösung!
Wenn man gar nicht krankenversichert ist mekts wohl auch keiner - erst dann wenn ein Notfall eintritt -z.B. Unfall -Krankenhaus usw. ich kann da aus erfahrung reden.
Am besten Hartz 4 anmelden - sofort - dann zahlen die auch die Krankenkassen-Beiträge!! die niedrigen der gesetzlichen KK! dann möglichst sehen,dass man künftig in der gesetzlichen KK bleibt - denn die teuren Prämien der privaten KK kann keiner mehrbezahlen im Alter.
Hoffe geholfen zu haben. Mfg

Hallo Jarmila
Ihre Situation ist nachvollziehbar, aber alle Informationen , die Ihnen vorliegen sind richtig.

Sie haben ab den Tag an welchen Sie Geld vom Arbeitsamt bekommen, wieder Versicherungsschutz bei der AOK und ich nehme an das dieses erst nach der abmeldung Ihres Gewerbe möglich ist.
Die Nachzahlung bei der AOK liegt im Ermessensspielraum der AOK, stellen Sie einen Antrag auf Erlass der Schulden,
Gruß

Okay, alles klar, wenn es geht, wird es toll, muss man es schriftlich machen - d.h. schön offiziel per Post? Oder reicht es per Mail? Was schreibt man da, einfach so bla bla, aufgrund meiner schlechten finanziellen Lage beantrage ich Erlass der Schulden … oder gibt es da eine Formulierung? Und an wem am bestens schicken? Vielen Dank

Im Vorfeld das Gespräch suchen bei der AOK und dort den
entsprechenden Ansprechpartner erfragen, diesen dann direkt anschreiben.
Gruß