Ein Schüler hat die 9. Klasse einer Realschule in Baden-Württemberg auf M-Niveau besucht und würde in die 10. Klasse versetzt. Es wiederholt diese Klasse freiwillig auf M-Niveau und wird am Ende des Schuljahres nicht versetzt. Er muss die Realschule verlassen. Verliert er nun auch den bereits erworbenen Hauptschulabschluss oder bleibt ein einmal erworbener Bildungsabschluss in diesem Falle erhalten?
Das hat jedenfalls mal gegolten, ich finde allerdings die diesbezügliche Verwaltungsvorschrift nicht mehr im Netz.