Freiwilliges Wiederholen abgelehnt?

Hallo erstmal1^^
Leider bin ich momentan etwas verwirrt und benötige dringend eine Auskunft. Ich hoffe sehr, dass jemand, der diese Nachricht liest, mir vielleicht eine Antwort geben oder Erfahrungen mitteilen könnte.
Ich wäre wirklich sehr dankbar dafür.
Folgendes Problem besteht:
Ich besuche momentan die neunte Klasse einer Realschule. Meine Noten für dieses Schuljahr stehen fest und sehen wider allen Erwartungen gar nicht so schlecht aus. Der Grund dafür ist wahrscheinlich, dass ich häufig zwischen zwei Noten stand und die Lehrer mir den Gefallen tun wollten, mir die bessere Note zu geben. Leider weise ich trotz meiner akzeptablen Noten große Wissenslücken auf. Im Unterricht ging mir alles zu schnell, ich kam nicht mehr mit. Während ich das Thema 1 noch nachzulernen versuchte, war meine Klasse bereits mitten im Thema 2. Meine Noten verschlechtern sich drastisch, egal wie viel ich zu lernen versuchte.
Nächstes Jahr stehen dann meine Abschlussprüfungen an und ich weiß nicht, wie ich diese bestehen soll, wenn ich den Stoff der neunten Klasse nicht einmal verstehe. Meine Eltern wollen mir auch keine Nachhilfe finanzieren und Zeit zum Arbeiten habe ich auch nicht. Schließlich brauche ich alle Zeit zum Lernen. Mein letzter Ausweg: Freiwilliges Wiederholen.
Auf die Anfrage bei meinem Direktor hieß es aber: „Es tut mir Leid, aber die achten Klassen sind voll. Nur wer wiederholen muss, darf das auch.“
Nun zu meiner Frage: Darf mein Direktor das wirklich? Darf er mir die Zukunft so verbauen, oder sie zumindest erschweren, nur weil zu viele Schüler in der achten Klasse sind? Es gibt schließlich noch die Möglichkeit, aus 3 achten Klassen 4 zu machen.
Ich weiß nicht, was ich jetzt machen kann. Eventuell käme ein Schulwechsel in Frage, aber das bedeutet für mich Freunde und bekannte Lehrer zu verlieren. Zudem würde ein sehr weiter Schulweg mir täglich über 2 Stunden Fahrt mit dem Zug und Bus bescheren.
Ich wäre wirklich sehr erleichtert, wenn mir jemand sagen könnte, ob ich die Entscheidung meines Rektors einfach hinnehmen muss, oder ob ich etwas dagegen ausrichten kann.
Im Vorraus vielen Dank dafür.

lg
Adiutrix

Leider kann ich dir dazu gar nichts sagen.

Hi Adiutrix,

dies ist eine schwierige Situation. Ich kann zwar deine Lage nicht genau bewerten, weil ich deine Umstände nicht genau kenne, aber dass man vieles zur Schulzeit nur selektiv lernt, sprich irgendwann in späteren kalssne evrdrängt, oder man es erst gar nicht aufnimmt, ist ganz normal. Dies macht jeder durch. Du solltest dich also erstmal fragen, ob das, was du nicht mitbekommst, wirklich so wichtig shceint, dass es eine Wiedehrolung wert wäre.

Dann ist es leider so, dass der Direktor einer Schule das letzte Wort bei solchen Dingen hat. Es gilt prinzipiell: Bestanden ist gültig und wird nicht ungültig gemacht. Auch schlecht bestandene Abschlussprüfungen dürfen nicht nachgebessert werden.
Zudem ist es ein finanzieller und organisatorischer Mehraufwand aus 3 Klassen 4 zu machen. Das wäre nru gerechtfertigt, wenn es viel mehr neue Schüler gäbe, die diese Klassenstufe besetzen müssen.

Was man eventuelll machen kann, wovor ich aber ausdrücklich WARNE ist: Mit Absicht folgende Prüfungen total versemmeln und dann die Versetzung verhidnern. Das wird aber je anch Stand der Anzahl von Noten ggf. nicht mehr möglich sein. Außerdem haben Leute mit dieser Weise shconmal sich alles verbaut, weil sie beim zweiten erzwungenen Vesuch tatsächlich Prüfungen nicht schafften und dann herabgestuft wurden in der Schulform.

Bleibt also zusammenfassend zu empfehlen: Schau, ob dir die Defizite wirklich große Hürden bauen, oder ob du ggf. damit Leben könntest. Denn es ist nicht immer alles nötig, was man einst lernte. Außerdem versteht man Dinge oft erst im Zusammenhang mit anderen, späteren Themen, wo ein vorher scheibar schwerer Stoff plötzlich ganz einfahc wirkt.
Ich würd mich an deiner stelle normal verstezen lassen und das probieren durchzuziehen. Alles andere bringt größere Risiken und Hürden als dernUmstand, dass du theoretisch in der Abschlussprüfung Probleme hättest.

Gegen das Urteildes Direktors kannst du bestenfalls beim Konrektor widerspruch einlegen, wenn dir es immernoch nötig erscheint zu wiederholen.

Ich hoffe, ich kontne dir bisschen in der Entscheidung helfen.

Schöne Grüße

Ein freiwilliges wiederholen der Klassenstufe ist nicht möglich.
Eine Versetzung wurde durch die Lehrerkonferenz zugestimmt und kann deshalb nicht mehr widerrufen werden.
Du kannst nach dem neuen Schuljahr versuchen wenn Du dieses Klassenziel nicht erreicht, über die neu gegründete Schulklasse „kein Schüler ohne Abschluss“ Dich anmelden.

Gruß

Helmut